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GEZ

Manja

Bekanntes Mitglied
Forumsunterstützer
Heilpraktiker
Ort
Sachsen
Status
HPP
Hallo KollegInnen,

ich habe eine Aufforderung von der GEZ bekommen.
Angeblich müsse man als Freiberufler........"Rundfunkgeräte im Arbeitszimmer der Privatwohnung: Alle unter Pkt. 3 genannten Geräte müssen auch dann angemeldet werden, wenn Sie von zu Hause aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, unabhängig von den Geräten im privaten Bereich".

Hintendran gleich Bußgelddrohung.

Das würde also bedeuten, ich muss meine Geräte, die eh privat angemldet sind, doppelt bezahlen?

Wie ist eure Meiung und Erfahrung dazu?
 
ja, doppelt zahlen musst du auch das Autoradio privat und wenn du das Auto auch gewerblich nutzt, musst du das Radio dann auch nochmal gewerblich bezahlen ;)
 
ja, doppelt zahlen musst du auch das Autoradio privat und wenn du das Auto auch gewerblich nutzt, musst du das Radio dann auch nochmal gewerblich bezahlen ;)

:eek::eek::eek:
Ist das logisch?
 
Hallo Manja,

bei mir stand letztes Jahr sogar ein GEZ-Mitarbeiter vor der Tür und wollte meine Räume kontrollieren. Ich war aber gar nicht zuhause, und mein Mann hat ihn nicht reingelassen ;-)

Danach folgte die Aufforderungspost mit Strafandrohung.

Meine Praxis befindet sich in unserem Wohnhaus. Mein Privat-Laptop steht im Praxisraum, ich nutze ihn z. B. zur Pflege meiner Praxiswebsite und zum Versenden von beruflichen Mails.

Es ist tatsächlich so, dass man diese Geräte als gewerblich genutzt anmelden muss, auch wenn man von zuhause aus arbeitet und privat eh schon alles angemeldet hat. Du solltest nicht allzulange warten, denn du musst auch angeben, ab wann du selbständig bist und dann nachzahlen :mad:

Hier findest du weitere Informationen zu diesem Thema:

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html

Viele Grüße
Anja
 
Ich empfinde es auch als eine Frechheit. Mein Mann und ich bezahlen insgesamt fünf mal GEZ ohne Chance auf entkommen.
Da wären: Privat sowieso, mein Mann Büro wegen Computer, ich Praxis wegen CD-Player (brauch ich nur für Massagen, ist aber zufällig ein Radio mit drin), mein Mann für sein Auto, weil auf das Geschäft zugelassen, und ich auf Auto, zwar privat, aber ich fahre damit in Praxis und zur Weiterbildung.
Ehrlich gesagt, unverschämt, aber ohne Entkommen.
 
@All,

heisst es, wenn ich dem entkommen möchte und leise Hintergrundmusik spielen lassen möchte, dass ich da auf meinen MP-Player mit Boxen zurückgreifen muss - ja kein Teil mit Radio?

Das Thema interessiert mich sehr, da ich bei der Praxisplanung bin und keine Fehler machen möchte, GEZ bekommt schon genug Geld für das, was sie liefern!

Liebe Grüße

Marta
 
@All,

heisst es, wenn ich dem entkommen möchte und leise Hintergrundmusik spielen lassen möchte, dass ich da auf meinen MP-Player mit Boxen zurückgreifen muss - ja kein Teil mit Radio?

Dann solltest du darauf achten GEMA freie Musik abzuspielen;

theoretisch zumindest, weil wo kein Kläger da kein Richter.

lg, Yogini
 
Hallo,

ja, das ganze ist unglaublich... und Ihr seid nicht die Einzigen, die das so sehen. Immer mehr Klagen werden grade gegen die Gebühr für den beruflich genutzten PC erhoben.
Es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren und zumindest nicht wie ein Schaf zur Schur zu rennen, sozusagen.

Das sowieso sehr interessante Internetportal akademie.de hat so einiges an Infos und Tipps zum Thema zu bieten. Eine zusammenstellung findet Ihr hier:

GEZ und Rundfunkgebhren - Online lernen bei akademie.de

Ich hoffe, das hilft allen hier!

Viele Grüße,
Susanne
 
Lieben Dank euch allen, die ihr euch mit dem Thema befasst und einbringt!

@Susanne: muss geklagt werden gegen die Gebührenerhebung? oder genügt es zunächst die Argumente zu übernehmen? (ich habe im Moment nur drüber geschaut, heut Abend ist es mir zu spät um alles zu lesen)
 
Als guten Weg empfinde ich auf jeden Fall den Beitrag vom 12.08.2009 "Musterbrief: PC-Gebühren nur unter Vorbehalt zahlen". Die Lektüre lohnt sich...

Viele Grüße,
Susanne
 
Ab 2013 wird es ja die Zahlpflicht von 18 Euro für jeden geben. Egal ob man einen Fernseher oder ein Radio hat oder nicht. Das wird dann für die, die jetzt doppelt und dreifach zahlen, günstiger, weil nur noch einmal gezahlt werden muss (so habe ich es jedenfalls verstanden). Dafür müssen dann auch die zahlen, die gar kein R. oder F. haben.
 
@Isabel

Das ist so auch nicht ganz richtig. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass nicht jeder, sondern jeder Haushalt zahlen muss. Und bei Freiberuflern kommt hinzu, dass die Gebühren (in unterschiedlicher Höhe) auch für Betriebsstätten anfallen soll.

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Ich finde den Gesetzesentwurf übrigens total besch....

Ich habe mir extra für die Praxis einen Verstärker OHNE Radio-Empfangsteil angeschafft, habe nur GEMA-freie CDs in der Praxis und mein Notebook in der Praxis dient ausschließlich der Anzeige und Speicherung von Dunkelfeld Bildern und hat kein WLan. Somit zahle ich z.Z. keine Extra Gebühren für die Praxis.

Wenn das Gesetz 2013 tatsächlich so umgesetz würde, wäre die Anschaffung des Verstärkers ohne Radio-Empfangsteil Geldverschwendung gewesen.

Hinzu käme, dass ich für meinen privaten PC im Arbeitszimmer Gebühren zahlen müsste, da ich hier meine Abrechnung mache. Gleichzeitig wird mir aber vom Finanzamt die Anerkennung des PCs und Arbeitszimmers (aufgrund des geringen Umfanges) verweigert. .... Was soll der Mist?

Steffi

P.S. Übrigens sind in dem Staatsvertrag auch Ausnahmen von der Gebührenpflicht für Betriebsstätten vorgesehen, z.B. wenn diese gottesdienstlichen Zwecken dient etc. (was mir auch sinnvoll erscheint).

Aber, jetzt kommts:

Zitat
...
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
1. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landeesrecht zugelassenenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern
...

... mal im Ernst, das ist doch absurd :confused:
 
... mal im Ernst, das ist doch absurd

Wieso? Das wäre doch nur linke Tasche, rechte Tasche. Immerhin bekommen die Rundfunkanstalten ja die Einnahmen der GEZ. Anders gesagt: Müßten die Rundfunkanstalten GEZ zahlen, dann steigen deren Kosten, woraufhin sie von der Politik wieder höhere Zuzahlungen verlangen würden, die dann zu höheren Rundfunkgebühren führen würden usw.

Insofern macht es schon Sinn.

Gruss Rudolf
 
Dies ist also der aktuelle Stand der Dinge:

02.11.2011) Die Frage, ob und wann internetfähige PCs wirklich der GEZ-Gebührenpflicht unterliegen, ist wohl endgültig geklärt: Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde rechtskräftig entschieden, dass Computer, Laptop, Smartphone & Co. gebührenfrei sind, wenn sie im häuslichen Umfeld genutzt werden und dort bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden. Das gilt auch für den Rechner im Heim-Büro. Selbstständige, die dafür Gebühren bezahlt haben, können diese mittels unseres Musterschreibens von der GEZ zurückfordern.
Bundesverwaltungsgericht: Der Rechner zu Hause ist als "Zweitgerät" gebührenfrei - selbst wenn er auch für die Arbeit genutzt wird

Das Gericht hatte über drei gleich gelagerte Fälle zu entscheiden. Geklagt hatten drei Selbstständige beziehungsweise Freiberufler, die ein Heim-Büro nutzten. In den privaten Räumen standen die "klassischen Gebührenfallen" Fernseher und Radio, für die auch Gebühren entrichtet wurden. Im Arbeitszimmer befand sich der internetfähige PC, für den die GEZ als "neuartiges Empfangsgerät" zusätzliche Gebühren einstreichen wollte.

Das sahen die Kläger nicht ein. Sie beriefen sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte und erhielten in allen Vorinstanzen Recht. Die von der GEZ eingelegte Revision der Rundfunkanstalten wurde dann auch vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.2011, Aktenzeichen: 6 C 15.10 // 6 C 45.10 und 6 C 20.11). Die Richter stellten klar, dass zusätzliche Gebühren nicht fällig werden, wenn bereits Gebühren für Geräte auf demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken bezahlt werden. Diese Regelung sei auch dann anzuwenden, wenn "normale Empfangsgeräte" (Radio, Fernsehen) als Erstgeräte betrieben würden und der PC als Zweitgerät nicht nur ausschließlich privat genutzt werde. Ob auch die Erstgeräte dabei teilweise beruflich oder nur privat genutzt würden, sei hierbei unerheblich.

In einer Pressemeldung stellen das Gericht klar, warum die Richter zu dieser Einschätzung gelangten: Dahinter stand maßgeblich die Einschätzung von Sinn und Zweck der Regelung, die "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" rundfunkgebührenrechtlich zu privilegieren. Einerseits sind solche Geräte wie im Fall von Laptops oder internetfähigen Mobiltelefonen häufig tragbar und entziehen sich von daher einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten. Andererseits dienen die neuartigen Geräte - vor allem im nichtprivaten Bereich - häufig nicht (primär) dem Rundfunkempfang, sondern werden als Arbeitsmittel benutzt.


Bleibt tatsächlich noch das Autoradio, für das doppelt gezahlt werden muss.
 
Mal ehrlich, die sind doch nicht ganz dicht!

Da baue ich doch lieber das Autoradio aus... Aber danke für die Hinweise, da wäre ich nämlich nicht drauf gekommen!
 
Wenn ich einen Computer ohne Internetzugang in der Praxis habe? Und ansonsten nur einen CD Player? Muss ich da auch bezahlen?
LG
S
 
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