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LaVita Kritik gefunden

Gewerbe anmelden ist klar, extra Rechnung ist auch klar. Brauche ich dann auch ein extra Konto oder kann das aufs Praxiskonto?
 
Das kann aufs Praxiskonto, du musst es nachher bei der Steuererklärung nur getrennt ausweisen, also als Gewinn aus Praxis und Gewinn aus Gewerbe.
 
Aber Lavita überweist doch das Geld mit der Bemerkung, es sei ein medizinisches Beratungshonorar.... Muss ich wegen der 30€ im Jahr jetzt echt ein Gewerbe anmelden?
 
Nein, ein Gewerbe musst Du immer anmelden. Was Du als Grenze im Kopf hast, ist in Bezug auf die Ausweispflicht der MwSt.
Ja das ist richtig. Aber der HP-Beruf bedarf doch keiner Gewerbeanmeldung. Somit käme es bei der zusätzlichen Einnahme, doch lediglich nur auf die richtige Definition an, oder?:kopfkratz:

Herzliche Grüße,, Manfred;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja das stimmt. Man muß es schon in der richtigen Verpackung deklarieren. Meistens kommt da aber nichts mehr....;)
 
Nein meistens nicht. Wenn allerdings doch etwas kommen sollte, dann können die Damen und Herren vom Finanzamt die freiberuflichen Einkünfte der letzten Jahre anzweifeln und mit viel Pech werden dadurch eklatante Nachzahlungen fällig.
 
Ja so ist es. Daher ist auch immer gut, wenn man beim Finanzamt persönlich vorstellig wird, um dies oder jenes abzuklären.
 
Zum Thema Gewerbe anmelden oder nicht, kann ich nur im Nachhinein noch meinen Steuerberater knutschen, der klipp und klar gesagt hat, sobald ich nicht umsatzsteuerbefreite Dinge anbiete (das sind ja nicht nur Produkte sondern auch Kurse etc.) muss ich ein Gewerbe anmelden, sonst könne ich mir einen anderen Steuerberater suchen. Er hat bei Kollegen mitbekommen wie Ärzte nach einer Steuerprüfung dicht machen konnten, weil durch nicht gewerbliche Trennung sie in nachhinein nicht nur alles nachversteuern zu hatten, sondern die umsatzsteuerfreie Tätigkeit gewerblich als infiziert galt.
Grundsätzlich muss kein Gewerbe angemeldet werden für 1 x im Monat ein Beratungshonorar, sofern dies gesondert (Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit) aufgeführt wird. Sauberer ist aber eine strikte Trennung, wie der Steuerberater es von mir verlangt hat. Als ich die Steuerprüfung hatte, war ich Gott froh und sehr entspannt.

Wer arbeitet denn mit LaVita? Mir geht es erstmal um persönlichen Gebrauch, gibt es da vielleicht Therapeutenrabatte?
 
Ja das ist richtig. Aber der HP-Beruf bedarf doch keiner Gewerbeanmeldung. Somit käme es bei der zusätzlichen Einnahme, doch lediglich nur auf die richtige Diffinition an, oder?:kopfkratz:

Herzliche Grüße,, Manfred;)
Manfred, die Definition, was Therapie ist (und somit umsatzsteuerbefreit) ist gesetzlich festgelegt und nicht dehnbar. Eine Einnahme dieser Art ist eine gewerbliche Einnahme und nicht zu vermischen mit den Einnahmen als Heilpraktiker für Therapie!
 
Manfred, die Definition, was Therapie ist (und somit umsatzsteuerbefreit) ist gesetzlich festgelegt und nicht dehnbar. Eine Einnahme dieser Art ist eine gewerbliche Einnahme und nicht zu vermischen mit den Einnahmen als Heilpraktiker für Therapie!

So ist es meine Liebe! Entschuldige bitte meinen Schreibfehler; es muß natürlich "DEFINITION" heißen!!!:cautious:

Liebe Grüße, Manfred:)
 
sobald ich nicht umsatzsteuerbefreite Dinge anbiete muss ich ein Gewerbe
Hallo Kim, nach dem thread zum Geistheilen und vor allem diesem post habe ich mich gefragt, ob den grundsätzlich zum Geistheilen dann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Bin da jetzt etwas verunsichert (ich weiß das gehört nicht hierher - aber da Du auch energetisch/spirituell arbeitest, frage ich Dich jetzt einfach hier). Hat Dein Steuerberater dazu etwas gesagt?
Da ich demnächst für Seminare/Coaching ein Gewerbe anmelden werde, ist es dann letztlich nur eine Frage für war alles das Gewerbe angemeldet wird.
 
Alle nicht abrechenbaren Anwendungen laufen bei mir über Gewerbe. Was Therapie ist und als solche auch nur umsatzsteuerbefreit ist, ist nochmal verschärft worden, ich glaube vor 2 Jahren.
 
Alle nicht abrechenbaren Anwendungen laufen bei mir über Gewerbe. Was Therapie ist und als solche auch nur umsatzsteuerbefreit ist, ist nochmal verschärft worden, ich glaube vor 2 Jahren.
Ja, man muß hier sehr streng unterscheiden, denn sonst kann man sich sehr großen Ärger in's Haus holen!
 
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