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Nein, ein Gewerbe musst Du immer anmelden. Was Du als Grenze im Kopf hast, ist in Bezug auf die Ausweispflicht der MwSt.Dafür gibts ja eine Freigrenze, erst wenn die überschritten wird muss ein Gewerbe angemeldet werden.
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Nein, ein Gewerbe musst Du immer anmelden. Was Du als Grenze im Kopf hast, ist in Bezug auf die Ausweispflicht der MwSt.Dafür gibts ja eine Freigrenze, erst wenn die überschritten wird muss ein Gewerbe angemeldet werden.
DankeDas kann aufs Praxiskonto, du musst es nachher bei der Steuererklärung nur getrennt ausweisen, also als Gewinn aus Praxis und Gewinn aus Gewerbe.
Nein!Aber Lavita überweist doch das Geld mit der Bemerkung, es sei ein medizinisches Beratungshonorar.... Muss ich wegen der 30€ im Jahr jetzt echt ein Gewerbe anmelden?
Nicht unbedingt. Es kommt auf die Diffinition an!Das kann aufs Praxiskonto, du musst es nachher bei der Steuererklärung nur getrennt ausweisen, also als Gewinn aus Praxis und Gewinn aus Gewerbe.
Ja das ist richtig. Aber der HP-Beruf bedarf doch keiner Gewerbeanmeldung. Somit käme es bei der zusätzlichen Einnahme, doch lediglich nur auf die richtige Definition an, oder?Nein, ein Gewerbe musst Du immer anmelden. Was Du als Grenze im Kopf hast, ist in Bezug auf die Ausweispflicht der MwSt.
Manfred, die Definition, was Therapie ist (und somit umsatzsteuerbefreit) ist gesetzlich festgelegt und nicht dehnbar. Eine Einnahme dieser Art ist eine gewerbliche Einnahme und nicht zu vermischen mit den Einnahmen als Heilpraktiker für Therapie!Ja das ist richtig. Aber der HP-Beruf bedarf doch keiner Gewerbeanmeldung. Somit käme es bei der zusätzlichen Einnahme, doch lediglich nur auf die richtige Diffinition an, oder?
Herzliche Grüße,, Manfred
Manfred, die Definition, was Therapie ist (und somit umsatzsteuerbefreit) ist gesetzlich festgelegt und nicht dehnbar. Eine Einnahme dieser Art ist eine gewerbliche Einnahme und nicht zu vermischen mit den Einnahmen als Heilpraktiker für Therapie!
Hallo Kim, nach dem thread zum Geistheilen und vor allem diesem post habe ich mich gefragt, ob den grundsätzlich zum Geistheilen dann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Bin da jetzt etwas verunsichert (ich weiß das gehört nicht hierher - aber da Du auch energetisch/spirituell arbeitest, frage ich Dich jetzt einfach hier). Hat Dein Steuerberater dazu etwas gesagt?sobald ich nicht umsatzsteuerbefreite Dinge anbiete muss ich ein Gewerbe
Ja, man muß hier sehr streng unterscheiden, denn sonst kann man sich sehr großen Ärger in's Haus holen!Alle nicht abrechenbaren Anwendungen laufen bei mir über Gewerbe. Was Therapie ist und als solche auch nur umsatzsteuerbefreit ist, ist nochmal verschärft worden, ich glaube vor 2 Jahren.