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Verfahrensdokumentation

HPSepp

Ich gebe Orientierung, Klarheit und Sicherheit
Heilpraktiker
Ort
Tegernheim (Regensburg)
Therapien
Human Design System, Orthomolekularmedizin, Infusionen, Auswuchten was nicht mehr in Balance ist ;-)
Status
HP
Ich hab da mal ein paar Fragen dazu:

Hat jemand eine Verfahrensdokumentation?
Bekomme ich diese von Lemniscus?
 
Die wird es, was Lemniscus angeht, bald geben. Damit ist der größte Teil des Ablaufs dokumentiert, wir haben schon jemanden auf dem Schirm, der bei der Erstellung der VD für Therapeuten helfen könnte. Ich hoffe sehr bald dazu eine Meldung raushauen zu können.


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Hi Papick, erstmal ein gutes neues Jahr und danke für die Info!
 
:)

Wünsche ich dir auch.

Das mit dem gut... naja... das Jahr fängt ja schonmal Klasse an... ;)


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Früher wars halt der Säbelzahntiger oder ein anderer Stamm, heute sinds Sicherheitslücken und irgendwelche aufgeblähte Niederschriften
 
Die wird es, was Lemniscus angeht, bald geben. Damit ist der größte Teil des Ablaufs dokumentiert, wir haben schon jemanden auf dem Schirm, der bei der Erstellung der VD für Therapeuten helfen könnte. Ich hoffe sehr bald dazu eine Meldung raushauen zu können.
Mir würde erstmal schon eine Erklärung reichen, daß Lemniscus GobD konform ist und die Erklärung für den Datenschutz, steht ja auch in Deinem verlinkten Artikel.
 
Wir erfüllen die Anforderungen der GoBD, werden das aber noch Bescheinigen lassen. Das werden wir aber erst nach der Umsetzung der DGSVO im angehen. Deine ADV ist auf dem Weg zu dir, wir hatten einen kleinen Stau bei dem Versand der ADV-Verträge.
 
Wir erfüllen die Anforderungen der GoBD, werden das aber noch Bescheinigen lassen. Das werden wir aber erst nach der Umsetzung der DGSVO im angehen. Deine ADV ist auf dem Weg zu dir, wir hatten einen kleinen Stau bei dem Versand der ADV-Verträge.
Ist gestern angekommen :)
Noch eine Verständnisfrage: Muss ich meine Patienten informieren, daß ich die Daten an Lemniscus in der Cloud ausgelagert habe oder reicht es wenn ich informiere, daß die Daten in der Praxis gespeichert werden?
 
In deinem internen Verfahrensverzeichnis solltest du das Dokumentieren.
Im externen Verfahrensverzeichnis gehört das nach meiner Auffassung nicht rein, da sollte aber jemand Stellung nehmen, der das Recht hat, darüber zu beraten.

Die ADV regelt nach aktuellem BDSG die Bearbeitung im Auftrag. Hier wird dann Vertraglich festgehalten, dass in keinem Moment die Datenherrschaft wechselt - anders als bei der Abrechnung über eine Abrechnungsstelle. Bei der Abrechnungsstelle wechseln die Daten in den Besitz der Abrechnungsstelle, aus diesem Grund benötigt man die Zustimmung des Patienten. Findet kein Wechsel der Datenherrschaft statt, muss auch keine Zustimmung eingeholt werden.
 
Erhält man eine Bescheinigung dass Lemniscus GoBD konform ist und reicht diese dann bei der Steuererklärung ein oder wie läuft das?
Danke und VG
 
So sieht unsere Roadmap aus:
- Verfahrensdokumentation (VD) erstellen
- DGSVO Umsetzen/ Erfüllen
- GoBD Zertifizierung

Mit der VD (hoffentlich noch diesen Monat) ist erstmal dokumentiert, wie Lemniscus arbeitet. Damit wäre die GoBD Konformität zunächst dokumentiert, aber noch nicht zertifiziert.

Diese VD darf der Therapeut dann der eigenen VD beifügen - so die Theorie.
 
Nicht wirklich, nicht ich. Habe großen Respekt vor der VD.

Die ist ja das erste was der Steuerprüfer sehen will - das ganze sollte so aufgesetzt sein, dass man am Ende nicht schlechter da steht als ohne...

Ich hoffe ich kann Anfang Februar mehr dazu sagen - wir haben da was in Planung.


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Eine Verfahrensdokumentation ist eine Beschreibung wie Prozesse ablaufen. Und ein Prozess hat Eingaben und Ausgaben.
Beispiel:
Patient hat Termin wahrgenommen und Leistungen wurden vollbracht = Eingabe
Rechnungserstellung = Prozess
Rechnung für Patient und für Buchhaltung = Ausgabe

Obige Beschreibung würde aber sicher nicht ausreichen, denn in der GoBD sind weitere Kriterien enthalten, z. B. Vollständigkeit, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit. Diese Dinge werden durch Lemniscus ja abgedeckt und deswegen benötigt man von Papick die VD für das Programm wie es das eben gegen Manipulation sicherstellt.

Im Endeffekt ist es nichts anderes wie wenn man einen Kochprozess beschreiben würde nur halt hier bezogen auf die Abrechnungen und Therapien als Heilpraktiker:

Zuerst muss man sich überlegen was man überhaupt kochen möchte: Vorspeise, Nachspeise, Suppe, Hauptgang, einzeln oder zusammen (=Anamnese und Therapieplanung)
das ist der Input für das Einkaufen, der Output vom Einkaufen (=durchgeführte Anamnese und/oder Therapie(n) ) ist dann (nachdem man hoffentlich genug Geld dabei hatte ;-) ) eine gefüllte Einkaufstasche mit den Lebensmitteln.
Dieser Output, also die gekauften Lebensmitteln ist dann gleichzeitig wieder der Input für den Prozess Kochen und der Output vom Kochen ist dann das Verzehrfehrtige Gericht.

Man könnte das Ganze noch auf die Spitze treiben und auch einen Prozess der Lieferung definieren, vielleicht muss die Kühlkette aufrechterhalten bleiben und man darf nicht beliebig lange in der Gegend rumfahren? Hat mir diesen Sommer (35°) tatsächlich eine Metzgerin gesagt, daß ich die Steacks sofort nach Hause in den Kühlschrank bringen muss. Denn es gibt tatsächlich Leute, die sind dann noch zum Recyclinghof und zum Einkaufen gefahren und bei der Hitze im Auto war das Fleisch not amused.

Um es mal praktisch zu machen, man setzt sich hin und überlegt wie der Ablauf in der Praxis stattfindet. Am Besten man legt erstmal fest welche Kernprozesse in der Praxis stattfinden. Das sind die Prozesse, die wertschöpfend sind sprich die Therapien.
Dann guckt man noch welche Unterstützungsprozesse vorhanden sind und Managementprozesse.
Unterstützungsprozess ist bei mir die Buchhaltung und Weiterbildung gehört für mich zum Managementprozess.
 
Erhält man eine Bescheinigung dass Lemniscus GoBD konform ist und reicht diese dann bei der Steuererklärung ein oder wie läuft das?
Danke und VG
Du musst der Steuererklärung nichts beilegen, daß Lemniscus oder was auch immer für ein Programm Du verwendest GoBD konform ist. Das Ganze wird nur dann interessant wenn eine Betriebsprüfung anstehen würde, dann musst Du dem Prüfer vermitteln das GoBD konform gearbeitet wird.
 
Genau - es gibt keine Zertifizierungspflicht - so eine Zertifizierung samt VD kann für ein Softwarehersteller schon im niedrigen fünfstelligen Bereich landen. Eine ordentliche VD kann dem Steuerprüfer dennoch den Wind aus den Segeln - weshalb das ganze durchaus interessant sein kann (so als Dienstleistung an die eigenen Kunden). Denn ohne kann einfach ein "Tut mir leid, wir müssen Sie schätzen" ausgesprochen werden. Liegt da eine VD auf dem Tisch, dann muss sich derjenige sich tatsächlich mit der Geschichte auseinandersetzen. Ist die VD auch noch ordentlich gemacht, dann hat man schon einen tollen ersten Eindruck hinterlassen. So die Theorie.
 
Danke für die Erklärungen!
Dies bezog sich darauf wenn man Daten elektronisch speichert.

Wenn man aber mit Papierakten arbeitet braucht man aber trotzdem eine VD oder?
 
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