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Als HP Personal Training anbieten - Umsatzsteuerpflicht?

GriLü

Mitglied
Heilpraktiker
Hallo zusammen,
kennt sich jemand aus mit der Umsatzsteuerpflicht bezüglich Personal Training in der HP-Praxis? Bzw. gibt es hier jemanden, der als selbstständiger HP die Naturheilkunde oder Osteopathie mit Personal Training verbindet?
Da ich beruflich ursprünglich aus dem Gesundheitssport komme, möchte ich gern meine Therapien (Schwerpunkt Osteopathie) um ein gezieltes 1:1-Training ergänzen. Ich denke, das würde meine Patienten noch schneller voranbringen und ich finde es auch schlichtweg sinnvoll, sie nicht nur zu behandeln, sondern auch aktiv mit ihnen an ihren Defiziten zu arbeiten. Leider habe ich Sorge, dann in die Umsatzsteuerpflicht zu fallen. Daher würde mich interessieren, ob hier jemand auch diesen Weg gewählt hat und welche Erfahrungen bezüglich der Ust. gemacht wurden.

Grit
 
Wenn du deine Therapien damit ergänzt, gehört es zur Heilbehandlung und ist somit umsatzsteuerfrei (§4, Abs. 14 UStG).
Bietest du das Training auch Personen an, ohne sie zu therapieren, also auch ohne erste Diagnostik, ist es umsatzsteuerpflichtig.
Aber: nach §19, Abs.1 UStG kannst du Umsätze bis 22.000 Euro pro Jahr (gilt dann separat für diesen Teilbereich, HP Umsätze sind davon nicht tangiert) machen und bist damit immer noch umsatzsteuerfrei. Erst wenn du darüber kommst, musst du Umsatzsteuer erheben.
 
Danke für deine Antwort. Das Training findet immer erst nach Anamneseerhebung statt. Eine Inspektion u. verschiedene Tests aus der Osteopathie kommen eigentlich automatisch hinzu (inklusive Dokumentation). Das macht die Abgrenzbarkeit so schwer. Außerdem hat sich durch das Osteopathiestudium die Herangehensweise an das Training enorm verändert. So wird selbst bei Leuten, die eigentlich nur ein bisschen fitter werden möchten und mich vllt. nicht gezielt als HP/Osteopathin konsultieren, das Training eine deutlich therapeutische Komponente haben. Aber wie verklickert man das dem Finanzamt? Deswegen hatte ich gehofft, dass es hier im Forum vielleicht jemanden gibt, der auch so arbeitet und mir von seinen Erfahrungen im Hinblick auf die finanzrechtliche Seite berichten kann. Die Kleinunternehmerregelung ist keine Option für mich, da ich einen soliden Kundenstamm übernehme, der Umsätze oberhalb der Kleinunternehmergrenzen mit sich bringt :) .
Ich werde demnächst auch eine Steuerberaterin konsultieren, aber von den Erfahrungen anderer zu lesen, wäre für mich auch sehr interessant.
 
Hallo Grit,
Aber wie verklickert man das dem Finanzamt?
Hat Henry doch geschrieben:
Anamnese, Diagnose, Therapie

Machst Du das Ganze ohne Anamnese und Diagnose - dann keine Therapie und dann USt-pflichtig.
Schreibe in Deinen Rechnungen entsprechende Punkte oder nutze die GeBüH-Ziffern, dann wird das Finanzamt auch nichts machen können. Wenn sich nach Befragung der Krankengeschichte kein Krankheitsfall zeigt, hast Du auch keine Diagnose und somit USt, weil keine Heilbehandlung.
Es liegt also an Deinen Patienten- oder Klientenakten
 
Du suchst nicht nach einer Möglichkeit, die Umsatzsteuer zu umgehen?

Spätestens wenn du mal eine Prüfung hast, fliegt dir das, wenn du das nicht akribisch genau trennst und bei Patienten den Therapiebedarf dokumentierst, um die Ohren. Dann darfst du u. U. für alle, zumindest für die zweifelhaften, Fälle die Umsatzsteuer nachentrichten. Das kann richtig teuer werden.

Kunden, die einfach so kommen, zu Patienten zu machen, funktioniert so nicht. Die werden schon bei Vorlage des Behandlungsvertrages streiken.

Bei dem Volumen ist jedenfalls auch die Anmeldung eines Gewerbes notwendig.
 
Vielen lieben Dank! Ich habe einige Denkanstösse bekommen. Und ja, ich möchte die Umsatzsteuer umgehen. Nämlich bei den Leuten, die heilkundlich von mir behandelt werden. Das geht wohl jedem hier so.
Was mir nicht klar war ist, dass das FA Behandlungsvertrag und Abrechnung nach GebüH als Kriterien sieht, ebenso wie Anamnese, Diagnose u. Dokumentation. Das alles mache ich ohnehin. Wobei ich der Meinung bin, dass aus Datenschutzgründen sowas wie Diagnosen (stehen ja in der Rechnung) u. Anamnesen nicht ans FA gehen dürfen.
Das Klientel, das ich dann evtl. betreuen werde (bin noch in der Entscheidungsfindung), gehört in der weit überwiegenden Zahl nicht zu denjenigen, die einfach nur nackt besser aussehen wollen, sondern trainiert in der Regel gegen seine Gesundheitsprobleme an, wie z.B. Beschwerden am Bewegungsapparat, metabolisches Syndrom usw..
 
Und ja, ich möchte die Umsatzsteuer umgehen. Nämlich bei den Leuten, die heilkundlich von mir behandelt werden. Das geht wohl jedem hier so.
Da musst du ja nichts umgehen. So ist es ja gesetzlich festgeschrieben.

Wenn du mit allen eine Anamnese machst und Diagnosen erstellst musst du dir um Umsatzsteuer überhaupt keine Gedanken machen.

Wobei ich der Meinung bin, dass aus Datenschutzgründen sowas wie Diagnosen (stehen ja in der Rechnung) u. Anamnesen nicht ans FA gehen dürfen.
Leider doch. Wir unterliegen keiner diesbezüglichen Schweigepflicht. Wenn ein Prüfer die Patientenakte einsehen will, kannst du es nicht verweigern.
Der Prüfer wiederum unterliegt der behördlichen Schweigepflicht.
 
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