• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Änderung des IFSG 1.3.2020 -Rückmeldung von der bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege-

Markus

Markus
Forumsunterstützer
Heilpraktiker
Ort
Miesbach
Therapien
Heilpraktikerausbildung / Fortbildung D2HP.de
Status
HP
Liebe Kolleg*innen, da die meisten ja wissen, dass sich am 1.3.2020 das IfSG und auch der §24 IfSG wesentlich geändert hat, haben wir (D2HP) eine Anfrage an das Staatsministerium geschickt, wie diese neue Formulierung für Heilpraktiker*innen ausgelegt werden muss. Hauptziel der Anfrage war, die neue Formulierung "Die Feststellung oder die Heilbehandlung...." zu hinterfragen. Nach strenger Auslegung des Begriffs "Feststellung" wäre bereits bei Verdacht auf eine Infektionskrankheit die Anamnese oder auch das Inspizieren des Rachens nicht mehr erlaubt gewesen. Da es noch keine Kommentare zu den Gesetzen gibt und unsere beauftragten Juristen auch keine einheitliche Meinung dazu hatten, bekamen wir glücklicherweise jetzt offiziell Antwort vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Auch Interessant für alle HPA´s https://d2hp.de/infektionsschutzgesetz-wichtige-aenderungen-fuer-heilpraktikerinnen/
 
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