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Überweisung

Bei der KH-Einweisung muss zwischen Notfall- und elektiver Einweisung unterschieden werden. Im Notfall muss der Patient natürlich im KH zumindest untersucht werden, um eine Entscheidung über weiteres Vorgehen zu treffen. Hierbei spielt es erst einmal keine Rolle, ob sich der Patient selbst eingewiesen hat, oder eine Einweisung vom HP oder Arzt vorliegt.
Für eine elektive Diagnostik/Behandlung muss beim Kassenpatienten - wenn die KH-Behandlung über die GKV abgerechnet werden soll - auf jeden Fall eine "Verordnung von Krankenhausbehandlung" (Muster 2b) vorgelegt werden. Auch diese darf nur vom Vertragsarzt ausgestellt werden. Außerdem ist meistens auch eine Terminvereinbarung erforderlich.

Krankenhäuser rechnen übrigens nicht über die KV ab.

vg


Andi
 
Luna schrieb:Was befähigt denn den Arzt mehr dazu eine Untersuchung anzufordern als uns HP?
6 Jahre Studium und 5 Jahre Facharztausbildung.
So war das eigentlich nicht gemeint! ;-)

Luna schrieb: Von uns wird im gleichen Maße verlangt, unsere Diagnosen zu sichern, bzw. Differentialdiagnosen abzugrenzen!

Das gehört zu unserer täglichen Arbeit und versteht sich wohl von selbst. Ansonsten sollten die HP das Diagnostizieren und anschließende Therapieren lieber lassen!

Danke Euch! Nun ist mir einiges klarer. Das hängt wie so oft alles mit der Abrechnung zusammen.
Ich wußte nicht, dass es diese Ü-Scheine nur von der GKV in Vereinigung mit den kassen-zugelassenen Ärzten gibt. Ich dachte, vielleicht gibt es da auch ganz einfache Vordrucke wie Rezeptvordrucke etc.

Da kann man dann wohl nichts machen. Sagen wir unseren Patienten eben, sie können direkt gehen, wenn ihre KV das übernimmt, ansonsten müssen sie noch zu ihrem Hausarzt, der sie dann weiterschickt.
Dass der jew. Facharzt vor seiner fachspezifischen Untersuchung noch einmal schaut, ob er unserer Meinung ist, dass diese Untersuchung nötig ist, ist ja nur eine weitere Diagnosesicherung und gut für den Patienten. Doppelt hält bekanntlich besser ;-)


Wie rechnen Krankenhäuser eigentlich ab?

Liebe Grüße, Luna
 
Euch würde nicht nur von den fünfstelligen Abrechnungsziffern schwindelig werden, sondern v.a. vom Kassenhonorar von durchschnittlich 45€ im Quartal, das die meisten Leistungen als Pauschale honoriert und darüber hinaus budgetiert ist. Und das gilt für Ärzte, wie würde es dann erst bei HPs aussehen?
Ich kann mich noch recht gut an die Zeiten erinnern, als alle HP-Verbände unisono nach der Kassenzulassung für HPs geschrien haben. Als man den Herrschaften aber dann klar machte, dass davon so gut wie kein HP überleben könnte (damals waren es noch etwa 120 DM pro Quartal), ist man davon wieder ganz schnell abgerückt.

Viele Grüße

Andi


Hallo Andi,

ich bin da auch nicht scharf auf EBM Abrechnung:D außer ich hätte eine Fallzahl von 1500 Scheinen plus Privatliquidationen....nein im Ernst ich bin da noch sehr im Thema was Kassenabrechnungen angeht, da ich noch im Nebenjob in einer Arztpraxis mitarbeite...ich habe auch keine Probleme da in Puncto Kooperation.

Und ich habe noch nicht erlebt, dass mir ein Arzt einen Patienten weggenommen hätte oder umgekehrt. Wenn ein Patient zum Hausarzt geht beispielsweise zwecks Labordiagnostik, EKG, Sono etc etc kommt der Patient ja tritzdem später zwecks Behandlung zurück, im Gegenteil sind die Patienten für die Empfehlung diesen oder jenen ärztlichen Kollgen aufzusuchen dankbar und dankbar lassen sie sich dann hier auch die Befunde erklären (denn ich habe die Zeit viele Ärzte können dies im Kassenarztbereicht nicht leisten für 45-50 Euro pro Patient pro Quartal)

Also kooperativ hat der Patient (und ich glaube um den dreht es sich beim HP und beim Arzt doch) am meisten davon.

BEST OF BOTH WORDLS....
 
Krankenhäuser rechnen übrigens nicht über die KV ab.

die ermächtigungsambulanzen ihre ambulanten gesetzlich vericherten patienten schon (also über die kassenärztliche vereinigung =kv)

ich darf mich jeden tag mit kv und ebm2008 rumschlagen...

susanne
 
..und das ist doch genau das was die liebe nette Frau Ulla Schmidt doch wollte...jede Menge Kosten verursachen und für den Patienten noch mehr Kosten aufdröseln und dann noch der Papierkrieg der sich Verwaltungsaufwand schimpft.
Ich glaub die Ärzte im Krankenhaus dürfen ohne den speziellen Zettel gar nicht mehr behandeln...und ich glaub es ist der blaue Zettel und nicht der gelbe :D

Ich als Kassenpatient frag mich manchmal echt, wie man überhaupt gesund werden soll, wenn man für alles und jedes nen Zettelchen haben muss und dafür noch ein paar Ärzte abgrasen darf.

Regt mich jedes Mal auf....sorry....
 
ist doch nur übel oder ich freu mich jetzt schon auf die nächste Abrechnung....grusel....

hallo silke,

ich rechne 3 ambulanzen ab, alle mit verschiedenen ermächtigungen.
natürlich bekamen wir die infos über die für uns gültigen ziffern erst am 14.2 *grummel*
also hab ich schon mal an die 400 notfälle nachbearbeiten müssen
und mit der neuropädiatrie hab ich noch gar nicht angefangen.... :eek:

in einer arztpraxis kommen auf den doc mindestens 1-2 helferinnen.
ich bin alleine und soll 5 docs bedienen, aber bitte pronto, direkt und jeden sofort. :confused:

aber dafür...darf ich auch sehr eigenständig arbeiten und bekomme viel zu sehen

susanne
 
Also kooperativ hat der Patient (und ich glaube um den dreht es sich beim HP und beim Arzt doch) am meisten davon.

Genau so sehe ich das auch. Die Fallstricke liegen bei uns Ärzten halt in den einschlägigen Vorschriften.

die ermächtigungsambulanzen ihre ambulanten gesetzlich vericherten patienten schon (also über die kassenärztliche vereinigung =kv)

Ja, klar, aber die behandeln keine stationären Patienten. Heutzutage gibt es in vielen größeren Krankenhäusern auch schon Notdienstpraxen, die auch eine Kassenzulassung haben und somit über die KV abrechnen. Auch der ein oder andere Chefarzt oder leitende Oberarzt hat für die Behandlung ambulanter "Kassenfälle" eine KV-Zulassung.

vg

Andi
 
hallo - ich mal wieder! :)

natürlich kann ein hp "krankschreiben" - die diskussion hatten wir irgendwann schon mal.
nur sind da zwei probleme:
1) er darf den "gelben zettel" nicht verwenden
2) der arbeitgeber muß es nicht anerkennen

was die überweisungen anbelangt, hatte ich hierbei noch nie probleme! hab ich schon ziemlich oft gemacht, v.a. wenn es zur weitergehenden abklärung zur differentialdiagnostik ging oder jemand ins krankenhaus mußte.

ich ruf dort an, mach einen termin aus oder ein bett klar für den patienten (geht meistens viel schneller), schreibe ein paar zeilen zusammen (GebüH 11.1) und was für untersuchungen ich gerne hätte und gut ist es.

wenn es sich um kassenpatienten handelt müssen sie halt in den sauren apfel beißen und die € 10,- nochmal berappen, aber das war's dann auch schon.

hab bis dato auch noch nie gehört, daß die ärzte ein problem gehabt hätten, es abzurechnen.

vielleicht hat ja jemand auch andere erfahrungen, aber bis jetzt ist es immer perfekt gelaufen.

viele grüße,
chris :)
bis zuletzt war meine Frau beim Frauenarzt Dr. Bittner in Bietigheim, bis dieser in Rente gegangen ist. Danach übernahmen andere die Praxis und seitdem ist meine Frau unzufrieden.
Beim letzten Besuch brauchte sie ihre Salben für Lichen sclerosus und bekam irgendeinen Bogen, den sie ausfüllen sollte. Nachdem ich diesen ahnungslos ausgefüllt hatte, bekam sie erst ihre Salben und ihre Pille.
Die Pille braucht auch immer ein Kreuzchen, da die Kasse die Pille nicht übernimmt(wegen Allergien: Zöliakie, Laktose, Fructose). Da dies aber oft nicht passiert ist, hat sich die Apotheke meistens quergestellt und meinte wir sollen nochmal extra zum Frauenarzt fahren.
Wir haben auch neuen Frauenärzte gesucht, einer meinte ihr bestätigtes Lichen wäre eine Verhornung und alle anderen sind wegen Corona derzeit überfüllt.
Da wir uns aber diesen Stress nicht nochmal antun wollen, wollten wir fragen, ob sie als Heilpraktiker Überweisungen an Krankenhäuser machen oder vielleicht sagen können, an wen wir uns wenden können, da das nächste Krankenhaus nur gut 300 m von unserer Wohnung entfernt ist und wir noch kein Auto haben, sondern auf Bus und Bahn angewiesen sind.
Außerdem fahren die Züge nicht oft zur Frauenarztpraxis und meine Frau belastet dieser Stress sehr.
Haben sie da vielleicht eine Idee an wen man sich wenden kann??
 
Hallo,
ein Heilpraktiker kann keine Überweisung zum Krankenhaus machen. HP sind nicht Teil der kassenärztlichen Versorgung.

Ob ein Heilpraktiker in der Nähe sich mit Lichen sclerosus auskennt ist nur durch Recherche zu erfahren. Google und Telefonieren wäre meine Empfehlung.

Ansonsten gibt es hier im Forum ein Verzeichnis, in dem sich einige HP nach PLZ geordnet eingetragen haben.
 
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