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Abrechnung manuelle Therapie über BG nach Unfall

karla11

Neues Mitglied
Status
HP
Guten Tag,

meine Frage ist folgende:
Ein Patient kontaktiert mich als HP mit der Verordnung über 24x manuelle Therapie wegen eines Unfalls. Nach Anruf bei seiner BG wurde ihm mitgeteilt, dass ich dieses mit entsprechender Qualifikation ausführen darf.
Ist das korrekt? Viel mehr kann ich leider noch nicht dazu sagen. Ich möchte nur ungern auf einer Rechnung sitzen bleiben und wollte deshalb im Vorfeld Informationen einholen.
Falls eine Behandlung durch mich als HP in Ordnung wäre, wie erfolgt dann die Rechnungslegung? Direkt an den Patienten? Und welche Qualifikationen wären ausreichend? Die typische 2 zweijährige Ausbildung für Physiotherapeuten oder die HP Ausbildung (13 Jahre Berufserfahrung) mit entsprechenden Zusatzqualifikationen (Massagen, Dorn, ET, Akup.?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe. (Falls falsch platziert bitte gern schieben, ist der erste Eintrag hier für mich.)
 
Ja das hatte ich auch vor morgen.Mich würde vor allem interessieren ob jemand hier schon praktische Erfahrungen mit solchen Fällen hat.Vielleicht jemand,der erfahrenen Kollegen?
 
Hallo Karla 11,

...nein, darfst du leider nicht
.
Manuelle Therapie ist eine von der Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM) zertifizierte Weiterbildung für Physiotherapeuten/Innen. Auch Physiotherapeuten OHNE diese Zertifizierung dürften diese Verordnung nicht durchführen. Die komplette Ausbildung MIT bestandenem Abschluss ist Voraussetzung. Die Ausbildungszeit ist nicht entscheident, sondern der erfolgreiche Abschluss aller Ausbildungs-Module.
Da spielen Dorn, Breus u ä. leider keine Rolle

Gruß Hans
 
Ich weiß nur, dass man mit der BG direkt abrechnen muss, d.h. Rechnung direkt an die BG. Wie die Voraussetzungen sind, kann ich leider nicht sagen.

Gruß
Beate
 
Schwieriges Thema...Ich werde mal versuchen eine Kostenübernahmebestätigung zu erhalten.Dann allerdings für die Leistungserbringung im Rahmen einer Heilpraktikerbehandlung und nicht therapieartabhängig.Werde mir vom Patienten die Unterlagen geben lassen und mich beraten lassen.Danke schon einmal für die Antworten.
 
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