- Ort
- Sachsen
- Status
- Interessierte(r)
Hallo, ich habe eine Frage.
Ich hatte einige Jahre eine Praxis im Land Brandenburg. Damals habe ich mich beim zuständigen Gesundheitsamt angemeldet und eine schriftliche Bestätigung darüber bekommen. Keine Kosten gehabt und nie eine Praxisbegehung.
Nun bin ich nach Sachsen umgezogen und habe meine Praxis dort angemeldet. Ich soll nun für die amtsärztliche Registrierung 40 Eu bezahlen, dies sei eine Verwaltungsgebühr.
Liegt es im Ermessen des jeweiligen GA wie hier verfahren wird oder gab es in den letzten Jahren Änderungen bei der Anmeldung einer Praxis?
Wie verlief die Anmeldung bei euch?
Ich hatte einige Jahre eine Praxis im Land Brandenburg. Damals habe ich mich beim zuständigen Gesundheitsamt angemeldet und eine schriftliche Bestätigung darüber bekommen. Keine Kosten gehabt und nie eine Praxisbegehung.
Nun bin ich nach Sachsen umgezogen und habe meine Praxis dort angemeldet. Ich soll nun für die amtsärztliche Registrierung 40 Eu bezahlen, dies sei eine Verwaltungsgebühr.
Liegt es im Ermessen des jeweiligen GA wie hier verfahren wird oder gab es in den letzten Jahren Änderungen bei der Anmeldung einer Praxis?
Wie verlief die Anmeldung bei euch?