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Aus für Eigenblutbehandlungen durch HPs?

Wie schon Rudolf schrieb, ist die Transfusion als solche mit Sicherheit deshalb so ausgelegt worden, damit wir keine Eigenblutbehandlung mehr durchführen können. Weil Transfusion ja für mich per se eigentlich bedeutet, dass Fremdblut Dritten transfundiert wird. Wenn es im geschlossenen System beim gleichen Patienten mit seinem soeben gezapftem Blut erfolgt, ist es eine Infusion mit Eigenblut, oder eben eine i.m. Spritze mit seinem Eigenblut.

Man kann aber die Tatsachen völlig verdrehen, um eine Transfusion daraus zu machen. Haben wir ja auch mittlerweile in den verschiedensten Bereichen unseres Lebens.

Stand heute kann es auch gut sein, dass man die Eigenblut-Therapie generell austrocknen will, denn nach dem aktuellen Gesetzestext stiege auch für Ärzte der Aufwand so, dass es keinen Sinn mehr macht.

Ich vermute eher, dass die Kräfte, die eine "rein akademische" Medizin mit Gewalt als Monopol durchdrücken wollen, nun mit allen Mitteln versuchen, die "Alternativmedizin" auszumerzen. Dabei ist denen auch egal, ob es HPs trifft oder Ärzte. Für die sind Naturheilärzte auch nicht besseres als HPs. Das ist im Grund ein Krieg der Weltanschauungen. Hier die EBM dort die Erfahrung, die ja immer weniger zählt. Oder anders gesagt: Das Weltbild der Wissenschaftsgläubigen gegen das Weltbild der Alternativen.
 
Wir wissen ja, wie weit man mit der Wissenschaftsgläubigkeit kommt. Die Folgen davon haben wir ja täglich in unserer Praxis :)
 
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Wir wissen ja, wie weit man mit der Wussenschaftsgläubigkeit kommt. Die Folgen davon haben wir ja täglich in unserer Praxis :)

Ja, genau. Aber die, die hinter diesen Anfeindungen stehen, sind mehrheitlich keine Praktiker. Die sitzen in ihren Universitäten im Elfenbeinturm und fabulieren darüber, wie Menschen sein müssten. Und die alte Frau Meier, die keine Lust hat 5 verschiedene Blutdrucksenker einzunehmen, ist in ihren Augen einfach eine "Dumpfbacke", der sowieso nicht zu helfen ist. Keiner von denen sehnt sich danach, sich mit real existierenden Patienten abgeben zu müssen, denn die versprechen auch keine akademischen Würden.
 
Das Gesetz wird nächste Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht - die Verbände hatten nun fast zwei (!) Jahre Zeit dagegen vorzugehen und nicht ist geschehen. Lächerlich hier von einer berufspolitischen Vertretung zu sprechen. Ich bin richtig wütend.

Durch den Wegfall der Eigenbluttherapie kann ich faktisch meine (übrigens sehr gut gehende) Praxis schließen. Vor. finanzieller Schaden von 2/3 des Umsatzes.

Leider habe ich erst vor 4 Tagen von der Verabschiedung des Gesetzes erfahren.
 
Das Gesetz wird nächste Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht - die Verbände hatten nun fast zwei (!) Jahre Zeit dagegen vorzugehen und nicht ist geschehen. Lächerlich hier von einer berufspolitischen Vertretung zu sprechen. Ich bin richtig wütend.

Durch den Wegfall der Eigenbluttherapie kann ich faktisch meine (übrigens sehr gut gehende) Praxis schließen. Vor. finanzieller Schaden von 2/3 des Umsatzes.

Leider habe ich erst vor 4 Tagen von der Verabschiedung des Gesetzes erfahren.

Die Verbände (zumindest mein Verband) hat vor Monaten bereits auf das laufenden Verfahren hingewiesen. Und das Verbot wurde auch schon vor Monaten publiziert. Aber anscheinend haben es viele Kollegen einfach ignoriert. Ein Verband (BDHN)hat meinen Post hier im Forum sogar als "Fake" bezeichnet, weil man es nicht wahr haben wollte.

Das Transfusionsgesetz besteht schon länger und auch der fragliche Passus war dort bereits enthalten, wurde jedoch bisher einfach ignoriert. Daher bestand eine Rechtsunsicherheit. Und genau darum haben die Verbände (bzw. die AMK) das BMG um eine Klarstellung ersucht. Diese ist dann erfolgt und damit war klar: Eigenblut ist für HPs definitiv nicht erlaubt. Das Ministerium hat auch klar gestellt, dass man an einer Änderung des Gesetzes nicht interessiert ist. Es liegt nun an dem jeweiligen HP, vor Gericht zu versuchen, eine andere Rechtsprechung zu erreichen. Die Verbände können hier nicht klagen, sondern nur der einzelne HP, beispielsweise wenn ihm vom GA die weitere Ausübung der Eigenbluttherapie untersagt wird. Für diesen Fall stellen die Verbände dann Rechtsbeistände.

Man kann gegen ein Gesetz selbst nicht klagen, sondern nur als Betroffener gegen die Anwendung. Einzige Ausnahme wäre ein Gesetz, das gegen die Verfassung verstößt. Dies ist hier aber nicht gegeben, da es jederzeit im Ermessen des Gesetzgebers liegt, ob er bestimmte Dinge erlaubt oder verbietet oder an bestimmte Voraussetzungen bindet.
 
Vielen Dank! Das bestätigt meinen Kommentar - Verbände sind (anders als bei Ärzten) sinnlos. Daher ist eine Mitgliedschaft (anders als bei Ärzten) auch keine Pflicht.

Es kann doch nicht angehen, dass ich nun als HP einzeln klagen muss. Entweder wir dürfen oder eben nicht. Was soll es denn da für Ausnahmen geben?

Mir ist auch klar dass das Gesetz schon länger besteht - nur habe ich den Fehler gemacht und gedacht mein Verband kümmert sich um dieses Anliegen. Der vorletzt Beitrag war Anfang 2018 und der letzte dann am 10.7.2019!!

Unglaublich - man kann einem einzelnen HP doch hier nicht die Verantwortung zuschieben. Das Ganze ist ein einziges Versagen der Verbände und deren Vorstände. Und am Ende schieben sich alle gegenseitig die Schuld zu und keiner weiß von nichts. Sehr enttäuschend - ich bin im FDH und habe vor 10 Minuten meine Mitgliedschaft gekündigt.

Schade dass dieser wunderbare Beruf keine seriöse Vertretung in der Öffentlichkeit hat. Was bleibt sind Podologen und Physiotherapeuten als sektorale HPs. Eine Frechheit ...
 
Es kann doch nicht angehen, dass ich nun als HP einzeln klagen muss. Entweder wir dürfen oder eben nicht. Was soll es denn da für Ausnahmen geben?

Das hat nichts mit Verbänden zu tun, sondern einfach mit dem deutschen Rechtssystem. Gegen Gesetze kann man nur klagen, wenn sie gegen die Verfassung verstoßen. Ansonsten kann man nur vor Gericht gehen und z.B. gegen die Entscheidung des Gesundheitsamtes klagen. Dann entscheidet das Gericht, ob das GA richtig gehandelt hat oder nicht. Kollegen in Münster haben das gemacht - und den Prozess verloren. Nun gehen sie in die nächste Instanz. Aber, so wie das Gesetz derzeit aussieht, werden sie kaum Chancen haben.

Ich weiß nicht welche völlig überzogenen Erwartungen Sie an Verbände haben. Die Verbände sind vorstellig geworden - und das zuständige Ministerium hat entschieden, dass Eigenblutbehandlungen unter das Gesetz fallen. Was also sollen die Verbände tun? Die machen keine Gesetze. Die können höchstens versuchen auf den Gesetzgeber in unserem Sinne einzuwirken. Wenn dann aber das Gutachten des RKI sagt: Bei Eigenblutbehandlungen überwiegt das Risiko den Nutzen, dann wird sich da kein Parlamentarier aus dem Fenster lehnen. Es ist eben das alte Problem: Wir können in vielen Fällen nicht nachweisen, dass das, was wir machen, auch funktioniert. Und die Tatsache, dass wir gute Erfahrungen damit machen interessiert heute niemand mehr. Ohne "gute Studien" kann man keinen Blumentopf mehr gewinnen. Besser, wir stellen uns darauf ein, denn so ist nun mal der Trend.

Noch ein kleine Ergänzung: Es gibt einen RIESENunterschied zwischen Ärztekammern und HP-Verbänden. Zum Einen sind Ärzte Zwangsmitglieder, wir dagegen sind quasi Mitglieder in einem Verein, wie dem ADAC. Viel wichtiger ist aber, dass es weitaus mehr Ärzte als HPs gibt - und NOCH viel wichtiger ist, dass die Ärzte ein massives Drohpotential haben. Wenn die nämlich "streiken", dann hat die Politik ein Riesenproblem. Wenn wir morgen unsere Praxen nicht aufmachen, passiert erst mal gar nichts. Klar, unsere Patienten sind dann sauer und schreiben ein paar böse Briefe an ihre Abgeordneten (wenn sie schreiben...), aber das war es dann erstmal. Wir sind eben kein Teil des deutschen Gesundheitswesens und daher haben wir bzw. unsere Verbandsvertreter auch nicht besonders viele Druckmittel. Die können im Grunde nur an den "guten Willen" der Politik appellieren.
 
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Für Alle, die Ihre Ozontherapie weiterführen wollen, hier eine von mir schon vor 1 Jahr angewendete Methode, die genauso erfolgreich ist, wie die klassische HOT oder große Eigenblut-Anwendung(ozonisiertes Eigenblut als Reinfusion): Bereits im Jahr 2002 hat Prof.Dr. med. S.P. Peretjagin (Leiter der russischen Schule für Ozon-Therapie) auf dem Ozon-Symposium in Wien die "Aufladung" des Blutes mit Sauerstoff/Ozon vorgestellt. Bei seiner Methode wird eine Kochsalzlösung (NaCl 0,9%) mit Ozon durchflutet und als Infusion verabreicht.
Das International Scientific Commitee of Ozonetherapy (ISCO3) hat die Anwendung in Ihrer Declaration von Madrid vom 3./4. 6.2010 bereits genau beschrieben.(kann man sich im Internet runterladen).
Ich bin mit dieser Methode sehr zufrieden und habe, wie schon erwähnt, meine HOT-Patienten bereits vor einem Jahr auf diese Anwendungsmethode umgestellt.
 

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  • German_declaration_01.pdf
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Danke für diese interessante Information.

Nach Lektüre der Geman Declaration stellt sich mir allerdings die Frage, wie die NaCl-Infusion in der Praxis abläuft bzw. ob dafür ein spezielles Gerät notwendig ist. Normalerweise entnehmen wir ja Ozon per Spritze und injizieren dies in die Vakuumflasche mit dem Blut. Hier aber soll das NaCl 10 minuten durchströmt werden - und während der Infusion auch weiterhin durchströmt. So jedenfalls habe ich das verstanden. Mein Hänssler-Gerät kann das nicht bewerkstelligen...
 
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Danke für diese interessante Information.

Nach Lektüre der Geman Declaration stellt sich mir allerdings die Frage, wie die NaCl-Infusion in der Praxis abläuft bzw. ob dafür ein spezielles Gerät notwendig ist. Normalerweise entnehmen wir ja Ozon per Spritze und injizieren dies in die Vakuumflasche mit dem Blut. Hier aber soll das NaCl 10 minuten durchströmt werden - und während der Infusion auch weiterhin durchströmt. So jedenfalls habe ich das verstanden. Mein Hänssler-Gerät kann das nicht bewerkstelligen...
Ich arbeite mit einem Humazon ProMedic Gerät. Hier ist es möglich, die Konzentration des Ozons auf einMüg/ml einzustellen. Mich wundert, das die Hersteller von Ozongeräten noch nicht auf die Verbots-Problematik des ozonisierten Eigenbluts reagiert haben, ich denke, für die wird es einen erheblichen Absatzeinbruch geben! Ich bin Anfang September auf einer Fortbildungsveranstaltung der Firma Humares in Weingarten. Ich werde dort sicherlich die Problematik ansprechen und anregen, die Anwendungs-Indikation Ihrer Geräte auf das NaCl-Ozon-Verfahren zu erweitern, bin gespannt...
 
Das Problem ist nicht das Einstellen. Mein Hänssler-Gerät (Photonik) misst recht genau und kann die Konzentration auch halten. Aber ich frage mich, wie ich die Zu- und Ablauft in die Nacl-Flasche bewerkstelligen soll. Ich müsste ja einen Schlauch rein und einen raus haben, der dann anschließend durch einen Neutralisator (Ozonfilter) geht, sonst erzeuge ich ja einen Überdruck.

Und ich wundere mich auch, dass man von den Herstellern noch nichts hört. Ich vermute mal, dass die das teilweise noch gar nicht mitbekommen haben, weil viele Kollegen es auch nicht verstanden haben - und einfach so weiter machen wie bisher. Bis es dann mal wieder einen Skandal in den Medien gibt, nach dem Motto: "Heilpraktiker wendet verbotene Therapie an..."
 
Das Problem ist nicht das Einstellen. Mein Hänssler-Gerät (Photonik) misst recht genau und kann die Konzentration auch halten. Aber ich frage mich, wie ich die Zu- und Ablauft in die Nacl-Flasche bewerkstelligen soll. Ich müsste ja einen Schlauch rein und einen raus haben, der dann anschließend durch einen Neutralisator (Ozonfilter) geht, sonst erzeuge ich ja einen Überdruck.

Und ich wundere mich auch, dass man von den Herstellern noch nichts hört. Ich vermute mal, dass die das teilweise noch gar nicht mitbekommen haben, weil viele Kollegen es auch nicht verstanden haben - und einfach so weiter machen wie bisher. Bis es dann mal wieder einen Skandal in den Medien gibt, nach dem Motto: "Heilpraktiker wendet verbotene Therapie an..."
Du hast es richtig erkannt: Du brauchst einen Ozon-Zulauf direkt von deinem Ozongerät via Schlauch (Heridelberger Verlängerung) mit vorgesetzem Dreiwege-Hahn und Nadel (, 18G/1,2x40mm) in die 250ml NaCl-Flasche, so wie einen Ablauf. Der Ablauf des Ozons geschieht wieder mittels eines Schlauches (Heidelberger Verlängerung)und einer Nadel (1,2x40mm), die bei aufgehängter NaCl-Flasche (Plastik!) oben eingestochen wird. Das andere Ende der Leitung wird mit einem Aktiv-Kohlefilter verbunden. Die kann man kaufen oder selber bauen. Ich benutze dazu eine 60ml Spritze, die ich mit handelsüblichem Aktivkohle-Granulat befülle(erhältlich in Zoofachgeschäften od. Internet). Die Spritze wird am Infusionsständer aufgehängt. Die Aktiv-Kohle neutralisiert das überschüssige Ozon, so das nur reiner Sauerstoff in die Umgebung abgegeben wird. Die Aktivkohle filtert für ca. 30 Anwendungen.
 
Das gleiche müßte doch dann auch mit medizinischem Sauerstoff zu bewerkstelligen sein, oder? Da bräuchte man dann auch keine Aktivkohle. Bisher wurde das Blut mit Sauerstoff aufgeladen und mit dieser Methode könnte man ja dann die NaCl-Lösung bearbeiten. Oder sehe ich das falsch?
 
Das gleiche müßte doch dann auch mit medizinischem Sauerstoff zu bewerkstelligen sein, oder? Da bräuchte man dann auch keine Aktivkohle. Bisher wurde das Blut mit Sauerstoff aufgeladen und mit dieser Methode könnte man ja dann die NaCl-Lösung bearbeiten. Oder sehe ich das falsch?
Deine Idee ist gut, nur habe ich damit keine Erfahrung. Die Frage ist: Bindet sich der Sauerstoff an die NaCl-Lösung? Beim Ozonisieren der NaCl-Lösung bilden sich Ozoniede, die von der NaCl-Lösung ins Blut transportiert werden.
 
Zur Diskusion: Hier noch ein Gedanke zur Eigenblutanwendung: Wenn ich lege artis eine i.v.-Injektion ,z. B. Vitamin B12, durchführe, muss ich nach der Venenpunktion aspiriren, um sicher zustellen, das ich in der Vene bin...dabei ziehe ich ja Blut in die Spritze, das sich mit dem Vit.B12 vermischt...schon bin ich mit dem Gesetz in Konflikt...ich habe eine Mischinjektion mit Eigenblut verabreicht...!Wie seht Ihr das? ...
 
Das gleiche müßte doch dann auch mit medizinischem Sauerstoff zu bewerkstelligen sein, oder? Da bräuchte man dann auch keine Aktivkohle. Bisher wurde das Blut mit Sauerstoff aufgeladen und mit dieser Methode könnte man ja dann die NaCl-Lösung bearbeiten. Oder sehe ich das falsch?

Nicht ganz. Ozon (und UVB) bewirkt im Blut eine bessere ABGABE von Sauerstoff (Steigerung 2,3 DPG) und steigert die Produktion von Scavanger-Molekülen (körpereigenen Radikalenfängern). Es geht nicht - wie man früher annahm - um eine Aufsättigung des Blutes mit Sauerstoff. Das klingt zwar für den Patienten plausibel, ist aber bei einer einzelnen Ozongabe vernachlässigbar, auch bei der GEB. Um das zu tun müsste man direkt in größeren Mengen Sauerstoff geben (z.B. nach Regelsberger).

Zur Diskusion: Hier noch ein Gedanke zur Eigenblutanwendung: Wenn ich lege artis eine i.v.-Injektion ,z. B. Vitamin B12, durchführe, muss ich nach der Venenpunktion aspiriren, um sicher zustellen, das ich in der Vene bin...dabei ziehe ich ja Blut in die Spritze, das sich mit dem Vit.B12 vermischt...schon bin ich mit dem Gesetz in Konflikt...ich habe eine Mischinjektion mit Eigenblut verabreicht...!Wie seht Ihr das? ...

Rein juristisch wäre das vermutlich so. Das Gesetz - bzw. dessen aktuelle Auslegung - ist ja im Grunde gar nicht für die Eigenblutbehandlung gedacht. Daher passt es auch nicht. Aber die Ministerialbeamten wollten uns das Werkzeug wegnehmen, also legt man es so aus. Erst, wenn entsprechende Gerichtsurteile vorliegen, kann man von Rechtssicherheit ausgehen. Aber, wer will hier den Lockvogel spielen und seine Zulassung riskieren?

Ich sag es mal so: Aus dem Aspirieren wird uns keiner einen Strick drehen können - und wir würden das ja auch nicht als Eigenblutbehandlung anbieten. Insofern...

Hätten unsere Verbände nicht Rechtssicherheit erlangen wollen und daher beim Ministerium um Klärung ersucht, hätte vermutlich kein Hahn danach gekräht - und erst nach einem Zwischenfall möglicherweise im Rahmen eines Gerichtsprozesses hätte die Auslegung des Gesetzes geklärt werden müssen. Aber, wenn man eine Behörde fragt, dann fängt sie an zu "denken".

Als ich meine Praxis anfing, wollte ich sie - der Form halber - beim Bauordnungsamt anmelden. Ich dachte, es handele sich dabei um eine reine Formalität. Irrtum, denn jetzt wollte man zusätzliche Stellplätze etc. Es war ein zwei Jahre langer Kampf, bis ich sie soweit hatte, dass sie realistische Forderungen stellten. Später sagten mir dann Leute aus dem Ortschaftsrat, ich hätte halt nicht fragen (sprich anmelden) sollen. Denn sobald eine Behörde offiziell gefragt wird, muss sie aktiv werden und wendet dann das Gesetz bzw. die Verordnungen entsprechend an.
 
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Später sagten mir dann Leute aus dem Ortschaftsrat, ich hätte halt nicht fragen (sprich anmelden) sollen. Denn sobald eine Behörde offiziell gefragt wird, muss sie aktiv werden und wendet dann das Gesetz bzw. die Verordnungen entsprechend an.
Auf den ersten Blick erscheint das richtig, dennoch würde ich es nicht anders, als Du damals machen! Wenn Dir einer Böses will und das kann auch mal schon ein Konkurrenzbetrieb sein, weil Du vielleicht mehr Patienten, Erfolg etc. hast, dann schicken sie Dir das Bauamt im Nachhinein ins Haus und da ist es dann manchmal erforderlich, aus den bisherig genutzten Geschäftsräumen auf die Schnelle auszuziehen mit all dem Rattenschwanz, wie Werbung, Schilder, etc., damit Du weiter arbeiten kannst. Da würde ich vorsichtshalber immer vorher fragen. Das Anfragen beim Baumat hat mich einst auch von meinem Wunschobjekt, welches ich mit vorgestellt habe und das mir vom Makler angeboten wurde, auf den Boden der Realität zurück gebracht und ich habe es dann nicht genommen und mich für ein passendes Objekt, welches vorher schon als Praxis jahrzehntelang genutzt wurde, entschieden. Da gab es keinerlei Restriktionen, im Gegensatz zum angedachten, für den 3 PKW-Stellplätze erforderlich waren, bei einer Bestellpraxis, zu der ich fußläufig ohne Auto gelangen könnte und welches bereits 2 ausgewiesene Parkplätze hatte.
 
Ja, genau deshalb habe ich ja den Antrag gestellt. Ich wollte eben nicht einige Jahre danach plötzlich Ärger bekommen. Inzwischen weiß ich aber, dass das praktisch nie geschieht, auch weil die Verwaltungsgerichte in der Regel eher auf der Seite der Bauherren stehen. Meist gibt es dann eine Geldbuße - und das ganze wird im Nachhinein genehmigt. Wenn einige Jahre ins Land gezogen sind, kräht eh kein Hahn mehr danach.

Es gibt beispielsweise ein Architekturbüro, das nie genehmigt wurde (mit mehreren Angestellten) - und die Damen und Herren des Bauamtes gehen da ein und aus.
 
Ich hatte vor einigen Jahren eine Kollegin kennen gelernt, die eine Praxis in einer Doppelhaushälfte (ihrer eigenen) betrieb und zwar ohne Probleme. In ihren Räumen war ausschließlich nur die Praxis untergebracht. Dann kam ein neuen Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte und weil die HP ihren Garten ansprechend umgestaltet hat, so in der Art ZEN, und das dem Nebennutzer nicht paßte, hat er sie angezeigt und ihr wurde dann nahe gelegt, dass sie dort, wo sie jahrelang praktiziert hat, das nicht mehr dürfe, wohl wegen Stellplätze oder in der Art. Sie hat dann ein zeitliches Ultimatum gestellt bekommen um mit der Praxis auszuziehen und sich um andere Mieträume bemüht. Das ist schon bitter, weil die Praxis wirklich ein sehr schönes eigenes Objekt war und sie sich nun gezwungen sah, nun etwas Adäquates anzumieten. Ich weiß jetzt nicht, was dabei rausgekommen ist, die Kollegin war auch schon älter und hätte wohl sowieso nur noch ein paar Jahre arbeiten wollen. Umso schlimmer fand ich es damals, weil die Praxis bei ihren Patienten gut eingeführt war und bei uns im Umkreis wenige passende und gefällige Objekte auf dem Markt sind und wenn ja, dann nur sehr sehr teuer.
 
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Auf den ersten Blick erscheint das richtig, dennoch würde ich es nicht anders, als Du damals machen!
Doch, es gibt noch einen anderen Weg: sich erstmal von einem kundigen Architekten oder Rechtsanwalt im Baurecht beraten zu lassen.
 
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