- Ort
- Baden-Baden
- Therapien
- PSE, Komplexhomöopathie, Orthomolekulare Therapie, Dorn, Matrix-Rhythmus-Therapie und andere
- Status
- HP
Folgende Info erhielt ich gerade von meinem Verband:
Wichtige Information zum Eigenblut und Transfusionsgesetz
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
liebe Mitglieder,
am 6.7.2018 erhielten wir von der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker - AMK -nachfolgende Mitteilung:
„Das Bundesministerium für Gesundheit hat bzgl. der Eigenblutthematik an die AMK geschrieben und mitgeteilt, dass sich der AK Blut des BMG zusammen mit den Bundesoberbehörden BfArM, PEI und RKI der Position der AG AATB (AG der leitenden Medizinialbeamten der Länder) anschließt, dass mit Ausnahme der homöpathischen Eigenblutanwendung nach HAB alle anderen Anwendungen von Eigenblut bzw. die Herstellung dieser Produkte in der Praxis unter das Transfusionsgesetz fallen und somit ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden dürfen.
Wir werden in der AMK in der nächsten Woche beraten, wie mit dieser Position des BMG umgegangen werden sollte. ... Falls inzwischen durch einzelne Landesbehörden Versagungen der Eigenblutanwendungen erfolgen, bitte wir um Information der AMK bzw. um Zusendung dieser Bescheide.“
Somit würden alle Eigenblutprodukte wie z.B. Eigenblutinjektionen, Ozonisierung und UV-Bestrahlung unter den Arztvorbehalt des TFG fallen. Die einzige Ausnahme wird in § 28 TFG beschrieben:
„Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Entnahme einer geringfügigen Menge Blut zu diagnostischen Zwecken, auf homöopathische Eigenblutprodukte …“
Der FVDH wird sich gemeinsam mit den Trägerverbänden des DDH (Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.) sowie mit der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker zu diesem Thema abstimmen, um die daraus entstandenen Konsequenzen, aber auch juristischen Möglichkeiten zu eruieren.
Durch diese Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit werden uns und dem Patienten sichere und gute Therapiemethoden genommen, da Heilpraktiker bei Strafe keine Eigenbluttherapie mehr anwenden dürfen.
Durch den Wegfall der Eigenbluttherapie, der ein deutlicher Eingriff in unsere Therapiefreiheit ist, wird uns und somit den Patienten der Zugang zu einer wichtigen Therapieart verwehrt.
Um jetzt sicher einschätzen zu können, wie die Behörden weiter verfahren und welche weiteren Maßnahmen wir ergreifen können und werden, bitten wir alle praktizierenden Heilpraktiker/innen, sämtliche Schreiben in dieser Angelegenheit und evtl. Verbotsverfügungen möglichst sofort an uns und die AMK weiterzuleiten:
AMK: amk@amk-heilpraktiker.de
FVDH e.V.: info@fvdh.de
Sowie uns Untersagungen durch Behörden vorliegen, werden wir selbstverständlich Hilfestellung leisten und Sie im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren unterstützen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Wichtige Information zum Eigenblut und Transfusionsgesetz
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
liebe Mitglieder,
am 6.7.2018 erhielten wir von der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker - AMK -nachfolgende Mitteilung:
„Das Bundesministerium für Gesundheit hat bzgl. der Eigenblutthematik an die AMK geschrieben und mitgeteilt, dass sich der AK Blut des BMG zusammen mit den Bundesoberbehörden BfArM, PEI und RKI der Position der AG AATB (AG der leitenden Medizinialbeamten der Länder) anschließt, dass mit Ausnahme der homöpathischen Eigenblutanwendung nach HAB alle anderen Anwendungen von Eigenblut bzw. die Herstellung dieser Produkte in der Praxis unter das Transfusionsgesetz fallen und somit ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden dürfen.
Wir werden in der AMK in der nächsten Woche beraten, wie mit dieser Position des BMG umgegangen werden sollte. ... Falls inzwischen durch einzelne Landesbehörden Versagungen der Eigenblutanwendungen erfolgen, bitte wir um Information der AMK bzw. um Zusendung dieser Bescheide.“
Somit würden alle Eigenblutprodukte wie z.B. Eigenblutinjektionen, Ozonisierung und UV-Bestrahlung unter den Arztvorbehalt des TFG fallen. Die einzige Ausnahme wird in § 28 TFG beschrieben:
„Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Entnahme einer geringfügigen Menge Blut zu diagnostischen Zwecken, auf homöopathische Eigenblutprodukte …“
Der FVDH wird sich gemeinsam mit den Trägerverbänden des DDH (Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.) sowie mit der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker zu diesem Thema abstimmen, um die daraus entstandenen Konsequenzen, aber auch juristischen Möglichkeiten zu eruieren.
Durch diese Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit werden uns und dem Patienten sichere und gute Therapiemethoden genommen, da Heilpraktiker bei Strafe keine Eigenbluttherapie mehr anwenden dürfen.
Durch den Wegfall der Eigenbluttherapie, der ein deutlicher Eingriff in unsere Therapiefreiheit ist, wird uns und somit den Patienten der Zugang zu einer wichtigen Therapieart verwehrt.
Um jetzt sicher einschätzen zu können, wie die Behörden weiter verfahren und welche weiteren Maßnahmen wir ergreifen können und werden, bitten wir alle praktizierenden Heilpraktiker/innen, sämtliche Schreiben in dieser Angelegenheit und evtl. Verbotsverfügungen möglichst sofort an uns und die AMK weiterzuleiten:
AMK: amk@amk-heilpraktiker.de
FVDH e.V.: info@fvdh.de
Sowie uns Untersagungen durch Behörden vorliegen, werden wir selbstverständlich Hilfestellung leisten und Sie im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren unterstützen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen