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Aus für Eigenblutbehandlungen durch HPs?

In ihren Räumen war ausschließlich nur die Praxis untergebracht.
sehr wahrscheinlich in einem reinen Wohngebiet...
da muss der Wohnanteil höher sein als der gewerblich oder freiberuflich genutzte Teil und nicht alle Gewerbe sind erlaubt...
Es wird immer negativ Beispiele geben... das ist der Grund, warum wir zu einer überbürokratisierten Gesellschaft geworden sind
 
Ich hatte vor einigen Jahren eine Kollegin kennen gelernt, die eine Praxis in einer Doppelhaushälfte (ihrer eigenen) betrieb und zwar ohne Probleme. In ihren Räumen war ausschließlich nur die Praxis untergebracht. Dann kam ein neuen Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte und weil die HP ihren Garten ansprechend umgestaltet hat, so in der Art ZEN, und das dem Nebennutzer nicht paßte, hat er sie angezeigt und ihr wurde dann nahe gelegt, dass sie dort, wo sie jahrelang praktiziert hat, das nicht mehr dürfe, wohl wegen Stellplätze oder in der Art. Sie hat dann ein zeitliches Ultimatum gestellt bekommen um mit der Praxis auszuziehen und sich um andere Mieträume bemüht. Das ist schon bitter, weil die Praxis wirklich ein sehr schönes eigenes Objekt war und sie sich nun gezwungen sah, nun etwas Adäquates anzumieten. Ich weiß jetzt nicht, was dabei rausgekommen ist, die Kollegin war auch schon älter und hätte wohl sowieso nur noch ein paar Jahre arbeiten wollen. Umso schlimmer fand ich es damals, weil die Praxis bei ihren Patienten gut eingeführt war und bei uns im Umkreis wenige passende und gefällige Objekte auf dem Markt sind und wenn ja, dann nur sehr sehr teuer.

In dem Fall hätte ich es auf eine Klage ankommen lassen - und vermutlich gute Chancen gehabt, zu gewinnen.

Doch, es gibt noch einen anderen Weg: sich erstmal von einem kundigen Architekten oder Rechtsanwalt im Baurecht beraten zu lassen.

Ja, zum Glück für mich ist ein Freund von mir Architekt und Stadtplaner. Es hat ja dann auch geklappt, war aber eine längere Geschichte...
 
Ja, das war in einem Wohngebiet, wobei in der gleichen Straße in wenigen Metern Luftlinie Entfernung ebenfalls ein großes Kosmetikstudio auf ein ganzes Haus verteilt arbeitet. Man bleibt eben so lange unbehelligt, bis es Jemandem nicht paßt... in der heutigen Zeit und wie Du schon schreibst überbürokratisierten Welt ist das echt zum Problem geworden.
 
sehr wahrscheinlich in einem reinen Wohngebiet...
da muss der Wohnanteil höher sein als der gewerblich oder freiberuflich genutzte Teil und nicht alle Gewerbe sind erlaubt...
Es wird immer negativ Beispiele geben... das ist der Grund, warum wir zu einer überbürokratisierten Gesellschaft geworden sind

Ja, ist so. Leider neigen gerade wir Deutschen dazu, bei jedem "Problem" gleich nach einer Regelung zu rufen - und wundern uns dann, wenn unser Leben immer regulierter wird und wir uns kaum noch bewegen können, ohne irgendeine Verordnung zu verletzen. Aber wir sind auch nicht bereit, mit Unvollkommenheiten zu leben - also kriegen wir nur, was wir verdienen...
 
Man bleibt eben so lange unbehelligt, bis es Jemandem nicht paßt...
Ja, da habe ich selber eine Erfahrungsgeschichte... am Ende unseres Grundstückes lag eine offene Regenwasserrigole, die wir verrohrt haben ( 😁 ohne Genehmigung :rolleyes: aber fachlich korrekt). Ein Nachbar 300m weiter hat seine Rigole einfach zugeschüttet m( und natürlich hat sich das Regenwasser vor seinem Grundstück auf dem unbebauten Nachbargrundstück angestaut. Dieser kleine (ungewollte) Sickerteich hat die Mücken angezogen, Stinkewasser produziert und folglich ist irgendwann eine Beschwerde bei der Mairie gelandet. Der zuständige Stadtarchitekt kam dann vor Ort gucken und ist in dem Zuge alle Grundstück abgegangen. Wir haben sofort Baustoff "verordnet" bekommen und deshalb ist der untere Teil unseres Grundstückes seit 10 Jahren unfertig. Inzwischen haben alle Grundstücke die verrohrte Rigole, die anderen Grundstücke sind auch fertig angelegt nur unser Grundstück sieht immer noch so aus, denn mit Trennung und Co investieren wird hier nichtmehr in Gartenbauarbeiten...
Der "Übeltäternachbar" musste auch nicht umbauen (der hätte ca. 60m Baugrundstücksgrenze mit Winkelsteinen aufbaggern müssen), denn Connection zählt auch in Frankreich und so wurde kurzer Hand der wassergebundene Weg um den Golfplatz unterbohrt und das Wasser entwässert jetzt in den Randbereich des Golfplatzes...
 
Ja, das war in einem Wohngebiet, wobei in der gleichen Straße in wenigen Metern Luftlinie Entfernung ebenfalls ein großes Kosmetikstudio auf ein ganzes Haus verteilt arbeitet.
Ich habe 2015 eine Bauvoranfrage für unser deutsches Grundstück gestellt, mit Planung einer NHP im Untergeschoss des Hanggrundstückes. Das Bauamt wollte zuerst auch keine NHP im reinen Wohngebiet OHNE Bebauungsplan zulassen. Da aber in dem WG auch eine Psychotherapiepraxis ist, konnte ich mich darauf berufen, denn ohne B-Plan zählt das, was vor Ort vorhanden ist.
Ich hätte in jedem Fall an Stelle der Kollegin Einspruch erhoben, dann geht das zum Vorgesetzten und wird gezielter untersucht
 
Traurig, aber wahr! Soll wohl Baustopp heißen, immer diese ärgerlichen Nebenbaustellen...
 
Ich hätte in jedem Fall an Stelle der Kollegin Einspruch erhoben, dann geht das zum Vorgesetzten und wird gezielter untersucht

Ich glaube schon, dass sie damals alle Register gezogen hat, leider ohne Erfolg. Das Einzige, was sie erreichen konnte, war eine Fristverlängerung des Auszugs.
 
Passiert mir auch andauernd. Wenn ich dann irgendwann mein Geschreibsel lese, trifft mich fast immer der Schlag.
 
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