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- Psychotherapie, Homöopathie, Analytische Gestalttherapie, Naturheilkunde
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Hallo,
kann mir jemand (mit Nennung der Gesetzesstelle) sagen, wie es bei den Ausnahmen der Schweigepflicht genau aussieht?
Beispiel: Ein Patient wird wegen einer Straftat angezeigt, bekennt sich aber unschuldig. Die Verhandlung soll in Kürze stattfinden. Nun gesteht er in einer Sitzung bei mir, dass er es doch getan hat.
Was genau sind dann meine gesetzlichen Pflichten?
Vielen Dank schon mal, Luna
Luna
kann mir jemand (mit Nennung der Gesetzesstelle) sagen, wie es bei den Ausnahmen der Schweigepflicht genau aussieht?
Beispiel: Ein Patient wird wegen einer Straftat angezeigt, bekennt sich aber unschuldig. Die Verhandlung soll in Kürze stattfinden. Nun gesteht er in einer Sitzung bei mir, dass er es doch getan hat.
Was genau sind dann meine gesetzlichen Pflichten?
Vielen Dank schon mal, Luna
Luna