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Beispiele nennen auf Flyern und Homepage?

ju-catan

Mitglied
Heilpraktiker
Ort
am Niederrhein
Therapien
psycho-energetische Verfahren
Status
HP
Hallo Leute,

ich benötige bitte mal eure Hilfe:

Flyer auslegen in Apotheken usw. ist ja erlaubt. Ist es auch erlaubt, wenn man zB. auf dem Flyer schreibt:

Leiden Sie beispielsweise unter:
Allergien, Neurodermitis, Nervosität, Rücken oder Kopfschmerzen, Migräne.....
ohne dass bisher die eigentliche Ursache gefunden werden konnte?
Mit Hilfe von psycho-energetischen Verfahren ist es möglich, dass die Ursache Ihrer Beschwerden aufgedeckt werden kann.

Ist das so erlaubt? Ich habe das Problem, dass bei meinem Therapieverfahren (welches ich auf dem Flyer natürlich allgemein verständlich erläutere) sich offenbar niemand vorstellen kann, dass man damit auch körperliche Beschwerden behandeln kann. Daher erscheint es mir sinnvoll und auch nötig Beispiel-Erkrkankungen zu nennen, um die Bandbreite des Verfahrens zu verdeutlichen. Nun sinnvoll hin oder her..... Ist das eurer Meinung nach so erlaubt oder nicht?

Wie sieht es auf einer Homepage aus, wenn ich Flyer zum Download dort hinterlege - ist diese Art Flyer (Text wie oben) dann dort erlaubt??????

Hilfe. Ein wirklich schwieriges Thema.....

Ich danke euch für eure Hinweise!
 
Hallo Ju-catan,

ich habe meinen Flyer vom Verband prüfen lassen um vollständig sicher zu sein. Hast du daran schon mal gedacht?
 
Leiden Sie beispielsweise unter:
Allergien, Neurodermitis, Nervosität, Rücken oder Kopfschmerzen, Migräne.....
ohne dass bisher die eigentliche Ursache gefunden werden konnte?
Mit Hilfe von psycho-energetischen Verfahren ist es möglich, dass die Ursache Ihrer Beschwerden aufgedeckt werden kann.

Das halte ich schon für eine unerlaubte Werbung, weil letztlich ein Heilungsversprechen (auch wenn es nur ein Diagnoseversprechen ist;))
Sicherheit bekommst Du aber tatsächlich bei der Rechtsauskunft eines Verbandes.
 
Meinst du sowas ist schon unerlaubte Werbung?

In dem Satz wimmelt es nur so vor: ist es möglich oder kann......
So richtig defintiv ist der Satz nicht gestellt.

Was darf dann überhaupt auf den Flyer drauf?
Ich frage mich wirklich ernsthaft wie man den Patienten sagen soll was man behandeln kann, ohne irgendwas zu sagen?!

Im Prinzip will ja jeder, der wirbt sagen: wählt mich und meine Therapie, die bietet vieles und eben auch genau eure Erkrankung kann damit auch behandelt werden.

Wenn ich also keine Erkrankungen nennen darf, aber dafür Symptome, dann darf ich schreiben: zB. Atemwegsbeschwerden aber nicht Asthma?!?!

LG
 
Flyer auslegen in Apotheken usw. ist ja erlaubt

Sorry, aber das ist - streng juristisch - nicht erlaubt (auch wenn es häufig so gemacht wird). Die Werbung von Gesundheitsanbietern untereinander ist nicht gestattet. Ich darf keine Werbung für eine Apotheke, einen Arzt usw. machen - und umgekehrt. Im Grund ist es bereits ein Verstoss gegen das HWG, wenn ich Visitenkarten von Ärzten bei mir auslege (oder die meine).

Leiden Sie beispielsweise unter:
Allergien, Neurodermitis, Nervosität, Rücken oder Kopfschmerzen, Migräne.....
ohne dass bisher die eigentliche Ursache gefunden werden konnte?
Mit Hilfe von psycho-energetischen Verfahren ist es möglich, dass die Ursache Ihrer Beschwerden aufgedeckt werden kann.

Ist insofern OK, als das Wörtchen "kann" verwendet wurde. Damit ist ja keine Garantie abgegeben worden. Wenn Du es noch wasserdichter machen willst, dann könntest Du beispielsweise so formulieren:"...energetische Verfahren könnten dabei hilfreich sein, die Ursache von Beschwerden zu finden."

du solltest keine Erkrankungen nennen, sondern Befindlichkeitsstörungen wie z.B. Schlafstörungen.

Das HWG unterscheidet nicht zwischen "Befindlichkeitsstörungen" und Krankheiten, sondern schließt nur bestimmte Erkrankungen (z.B. Krebs, Suchterkrankungen, usw.) kategorisch aus. Ob etwas eine Befindlichkeitsstörung ist oder bereits eine Krankheit, ist eine Frage der subjektiven Betrachtung (Schlafstörungen sind ICD -gelistet, dasselbe gilt für Kopfschmerzen etc.).

Gruss Rudolf
 
Wo wäre es denn erlaubt Flyer auszulegen? Oder ist das generell ein No Go für HP?

Wäre es denn bei Physios erlaubt? Ist ja auch eine Art Gesundheitsanbieter....

Wie soll man den Leuten nur seine neue Praxis nahe bringen, wenn man nicht schreiben kann, was man mit der Therapie behandeln kann und was nicht?! Und wie sollen die Leute merken, dass man da ist, wenn man in naheliegenden Orten - also Apotheken zB. keine Flyer auslegen darf?!
 
Ich habe Dir nur gesagt, was erlaubt ist - nicht, was gemacht wird. Die meisten verstoßen ständig gegen das HWG. Dazu musst Du nur mal in ein durchschnittliches Wartezeimmer schauen: Überall Flyer, Visitenkarten usw. Alles im Grund verboten - macht aber jeder...

Flyer darfst Du dort auslegen, wo es nicht um Krankheiten geht. Beispiele: Bioladen, Wellness-Shop, Sauna usw., aber nicht bei Ärzten, Apotheken, Physiotherapeuten (wenn diese nur als medizinische Erfüllungsgehilfen tätig sind. Hätten die noch einen Wellnessbereich, dann wäre es wieder erlaubt).

Der "Geist" des HWGs: Es sollen Laien davor geschützt werden, durch Werbung in ihrem Verhalten beeinflusst zu werden. So könnte ja der Eindruck entstehen, wenn der HP in der Apotheke empfohlen wird, dann ist der besonders gut.

Selbstverständlich darfst Du angeben, welche Beschwerden Du behandelst. Nur bestimmte (wie Krebs) dürfen nicht werblich genannt werden.

Verboten sind auch Bezeichnungen, die den Eindruck besonderer Kompetenz oder Ausrüstung vermitteln, wie "Zentrum für Schmerztherapie". (Das ist auch ein Verstoss gegen das UWG, weil man sich damit gegenüber Kollegen herausstellt).

Im Übrigen gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter...

In meiner Stadt schalten Kollegen/innen halbseitige Anzeigen in der Tageszeitung oder lassen - bezahlte - Redaktionelle Berichte über sich erscheinen.

Bei HPs ist der Umgang mit Werbung nach wie vor nicht 100% geregelt. Im Zweifel ist es auch eine Ermessensfrage des jeweiligen Gerichtes. Will sagen: Ein Restrisiko bliebt. Schau Dir einfach an, was die anderen in Deiner Gegend so machen. Es sitzt ja nicht in jedem Ort ein abmahnungswütiger Kollege, der ständig böse Briefe schreibt.

Gruss Rudolf
 
In meiner Umgebung liegen überall Flyer aus, wo es scheinbar verboten ist ;-)
Einmal wurde ich mit den Worten: Wir arbeiten bereits mit einem HP zusammen weggeschickt - das war allerdings in einem Bioladen.

Nun ja.

Das ich im Prinzip Beispiele nennen darf beruhigt mich. Sonst wüsste ich gar nicht wie ich den Leuten erklären könnte, was mit psycho-energetischen Verfahren machbar sein kann....

Noch eine Sache:
Wenn ihr eine Homepage habt, habt ihr dort eure Flyer zum Download hinterlegt? Oder lehnt ihr das ab? Wieso?
 
Wenn Du es noch wasserdichter machen willst, dann könntest Du beispielsweise so formulieren:"...energetische Verfahren könnten dabei hilfreich sein, die Ursache von Beschwerden zu finden."

Oder du schreibst: "...energetische Verfahren werden angewendet, um die Ursache von Beschwerden zu finden."

Oder so in etwa... :)

Gruß. Anja
 
"...energetische Verfahren werden angewendet, um die Ursache von Beschwerden zu finden."

Klingt besser...

Gruss Rudolf
 
Hallo,

ich habe meinen Flyer und die Texte der Homepage über die AGW (AGW e.V. - Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb fndigen gewerblichen Mittelstand) prüfen lassen. Der Jahresbeitrag kostet so um die 60 Euro. Du kannst dann alles dort prüfen lassen, womit Du an die Öffentlichkeit gehst. Ist vielleicht eine Alternative, wenn Du nicht im Verband bist.

So wie die Anwältin mir gesagt hat, sind aber Indikationen oder Diagnosen nicht gestattet, da sie ein indirektes Heilversprechen sind.

Gruß Carola
 
Ich danke euch für eure Anmerkungen.

Scheinbar ist das alles gar nicht klar geregelt. Die Aussagen hier sind genauso widersprüchlich wie das, was ich versucht habe online zu recherchieren. Ob da die Anwälte überhaupt klar Bescheid wissen? :rolleyes:
Ich mag dieses Thema überhaupt nicht. Es ist so schwer was rauszufinden.........

Wie sieht es mit meiner 2ten Frage aus? Flyer als PDF.Datei zum Download auf der Homepage zu hinter legen?
Wie haltet ihr das?
 
Wie sieht es mit meiner 2ten Frage aus? Flyer als PDF.Datei zum Download auf der Homepage zu hinter legen?
Wie haltet ihr das?

Ich wüsste nicht, dass es verboten wäre oder unangebracht. Gesehen habe ich es noch nicht so oft, doch die Idee ist gut, denke ich.
Hast du inzwischen eine Homepage??...neugierig frag;)
lg Ute
 
Ich würde keine Downloads einrichten. Zum einen machst Du dann eine weitere potentielle Abmahnmöglichkeit auf (es könnte ja etwas "unsauberes" in den Flyern stehen) und zum zweiten ist zu viel Vorabinfo eher abschreckend.

Die meisten Menschen neigen bei Informationsfülle dazu, diese erstmal auf den großen Haufen zu legen, bis sie "mal Zeit haben um das zu lesen".

Viel Information = viel Lesen = viel Nachdenken = viel Arbeit = viel Zeit = ? (Die Bildzeitung ist nicht umsonst so erfolgreich...)

Gruss Rudolf
 
Hm... Danke Rudolf, so habe ich das noch gar nicht gesehen. Aber ich denke, du hast Recht.

Die Homepage sollte eigentlich nur eine kurze, erklärende Visitenkarte werden für den ersten Eindruck. Wenn man dann daran arbeitet, dann neigt man scheinbar zur Übertreibung ;-)

Die Infos auf meinen Flyern waren so gedacht, dass ich auch Beispiel-Indikationen nennen wollte (daher meine Anfrage hier), auf der Homepage wollte ich das aber nicht. Ich habe verschiedene Flyer, zu verschiedenen Themenbereichen entworfen und wollte auf der Homepage den Flyer einstellen, der erläutert, was dieses Verfahren ist. Das steht aber natürlich auch auf der Seite selbst........

@Ute: ich arbeite noch an meiner Seite ;-)

Vielen Dank an alle, ihr habt mir mal wieder sehr geholfen!
 
Bei mir stehen mehr Informationen auf der Homepage als auf dem Flyer....
Flyer = Kurzfassung der Homepage.
Für mich ist der Flyer damit die Möglichkeit, Menschen zu erreichen, die nicht unbedingt ins Internet schauen.
Wobei ich die Homepage viel einfacher ändern kann, wenn ich mal wieder neue Ideen habe - deshalb tue ich mich wohl auch so schwer, endlich mal Flyer richtig drucken zu lassen.
Weiterhin viel Freude - und nicht soviel Grübeln - beim Entwerfen von beidem!!!
lg Ute
 
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