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Darf der THPA behandeln?

Ja, ein THPA darf behandeln. THP ist kein geschützter Begriff, daher gibt es auch keine Mindestvoraussetzungen.
Mit dem Abrechnen wäre ich jedoch vorsichtig. Dafür müsstest du eigentlich als Gewerbetreibender bzw. Freiberufler gemeldet sein, sonst ist das "schwarz".
 
Ja genau. Wobei der FNT (Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker) die Anmeldung als Gewerbetreibender empfiehlt. Am besten fragst du hierzu bei deinem Finanzamt nach oder holst dir Hilfe über einen Steuerberater.
 
Gut, das ich mich hier angemeldet habe ;) . Werde mich dann mal erst schlau machen und anmelden. Das Pferd wird dann wohl kostenfrei behandelt, schließlich kann ich jetzt helfen und es kann ja nichts für meine bürokratische Unwissenheit...
So kann ich praktische Erfahrungen sammeln und der Besitzer wird mich in positiver Erinnerung behalten.
Vielen Dank für die Infos
 
Du darfst dich aber erst Tierheilpraktiker nennen , wenn du eine entsprechende Ausbildung abgeleistet hast. Sonst kannst du abgemahnt werden.


Urteil;
Die Verwendung der (gesetzlich nicht geschützten) Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker durch Personen, die - ohne Arzt zu sein - bei der Behandlung von Tieren Naturheilverfahren anwenden und eine entsprechende Ausbildung abgeleistet haben, ist nicht als irreführend i.S. von § 3 UWG zu beanstanden.
 
Das ist meines Erachtens nicht richtig. Die Bezeichnung "Tierheilpraktiker" ist nicht geschützt. Wenn etwas nicht geschützt ist, kann es auch keine Voraussetzungen dafür geben. Ich bin mit meiner Ausbildung fertig - aber das interessiert keine Behörde, Institution, etc. Mir wird kein Titel "verliehen".
Das von dir zitierte Urteil bezieht sich auf die Fragestellung, ob die Bezeichnung "Tierheilpraktiker" generell irreführend ist.
Wenn dir Bedingungen bekannt sind, nach denen man sich THP nennen darf oder nicht, bitte ich dich, diese mit entsprechenden gesetzlichen Quellen zu nennen. Das würde mich sehr interessieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich schließe mich mal hier an.

Ich habe vor einigen Jahren den Reiki Grade I und II gemacht sowie das Kinesiologische Austesten gelernt. Gerne würde ich nun damit "richtig" arbeiten, also eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Bisher habe ich das nur im Bekanntenkreis gemacht.
Es kommen nun aber immer mehr Nachfragen, so dass ich eine freiberufliche Tätigkeit anmelden möchte.
Für meine Tiere und mich nutze ich auch schon viele Jahre Bachblüten.

Einige Fragen stellen sich mir da und ich hoffe hier etwas Hilfe zu bekommen.

- Bachblüten dürfen meines Wissens nach nur HPs oder Ärzte verschreiben/verordnen. Darf man ohne Ausbildung Bachblütenberatungen geben? Bzw. Empfehlungen aussprechen? Wie sieht das bei Tieren aus? Darf man da Empfehlungen geben?
- Darf man Beratungen / Empfehlungen zu Schüssler Salzen oder Homöopathika, Urtinkturen etc. geben?
- Könnt ihr mir eine Empfehlung zu einer Berufshaftpflicht geben?


Liebe Grüße
Nana
 
Hola.

Tiere darf jeder behandeln. Du kannst dich da nennen wie du willst außer Tierarzt. Du kannst auch verodnen was du willst oder aus der Ferne behandeln, was schicken oder sonst was tun, so lange du den Tierschutz einhälst.

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Einige Fragen stellen sich mir da und ich hoffe hier etwas Hilfe zu bekommen.

- Könnt ihr mir eine Empfehlung zu einer Berufshaftpflicht geben?

Liebe Grüße
Nana

Hallo Nana,

ich habe mein Berufshaftpflicht Vergleich einfach online bei Finanzchecks.de gemacht und aufgrund der Leistungen mich für die Continentale entschieden. Die hat den erweiterten Strafrechtsschutz in den Bedingungen integriert, sicher ist sicher. :) Neben der Privathaftpflicht ist auch die Hundehaftpflicht für bis zu zwei Hunde mitversichert.

Viele Grüße
Stefan[/QUOTE]
 
Hallo Stefan,

danke für Deine Antwort :)

Hundehaftpflicht brauche ich allerdings nicht ;)


Liebe Grüße
Nana
 
Soweit ich weiß, darf man eben als THP nicht "verordnen was man will, solange du den Tierschutz einhälst". Man darf Rezepte schreiben für apothekenpflichtige oder freiverkäufliche Arzneimittel, also auch Bachblüten, Schüssler Salze und manche (nicht alle!!) Globuli. Man darf aber keine rezeptpflichtigen Medikamente verschreiben, das darf nur der Tierarzt. Wenn man die IHK Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel bestanden hat, darf man selber freiverkäufliche Arzneimittel in der Praxis lagern und verkaufen. Ich würd mich in jedem Fall sachkundig machen, bevor ich da einfach draufloswurschtel. Das kann ganz schnell ins Auge gehen.
 
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