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Darf ich als HP komplett online arbeiten??

MomoKind

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HP
Hallo liebe KollegInnen,
möchte gerne als HP mit dem Schwerpunkt Ernährungsberatung arbeiten und dieses ausschließlich online über Telefonie und Video-Call. Kann mir jemand sagen, ob dieses berufsrechtlich erlaubt ist und wenn ja, was ich dabei beachten muss?
Ich freu mich über eine Anwort:) Sophie
 
Die Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen (§ 1 HeilprG).

Eine gesundheitsbezogene Dienstleistung außerhalb der Heilkunde, die insbesondere ohne individuelle Untersuchung und ohne Feststellung einer Diagnose auskommt, unterliegt nicht dem Berufsrecht für Heilpraktiker.

Wer dabei als Heilpraktiker auftreten will, sollte allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass gerade keine Heilkunde ausgeübt wird, sondern lediglich allgemeine Beratungsleistungen.

Die Bezeichnung "Ernährungsberater" ist nicht gesetzlich geschützt und kann daher frei verwendet werden.
 
Hallo Sophie,
bist du Mitglied in einem Verband? Ich würde dir raten, dein Anliegen dort vorzutragen. In meinem Verband gibt es ein Rechtsportal, welches von einem Fachanwalt für Heilpraktikerrechtsangelegenheiten betreut wird. Ich habe mich dort mit einem ähnlichen Anliegen informiert. Die Rechtslage ist komplex und nicht immer eindeutig. Lass dich beraten, damit du abgesichert bist. Beste Grüße
Michaela
 
Erst mal Danke für die Antworten, hatte mir schon gedacht, dass das ganze etwas komplexer ist. Also als HP komplett online zu arbeiten geht wie es aussieht laut Heilpraktikergesetz wohl nicht..aber eine reine Beratung kann ich wahrscheinlich unabhänging vom HP online anbieten. Ich werde mich da auf jeden Fall nochmal weiter informieren.
 
Hallo!

Hier noch ein weiterer Gedankengang:

Der Corona Lockdown hat eine Änderung der Rechtsprechung zur Telemedizin bewirkt. Das Thema ist selbst in der Ärzteschaft diskutiert und eine deutliche Öffnung noch nicht wirklich zu sehen. https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/digitalisierung-in-der-gesundheitsversorgung/telemedizin/
https://heilpraktikerinfo.de/vorteile-von-videosprechstunden-durch-corona-erkannt/

Die Heilpraktiker Verbände beobachten die Entwicklung und sehen es derzeit sehr kritisch.
Die ParacelsusSchulen haben zu dem Thema mal einen Artikel veröffentlicht:

Hier ein Verband: https://www.vkhd.de/news-arten-mobil/newsticker/item/716-telefonberatungen-fernbehandlung

Hier ein Anwalt (Stand vermutlich 2019/ 2020): https://www.drstebner.de/pdf/486.pdf

Und der Springer Verlag hat ein Buch: https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-26737-7

Für den (privatversicherten) Patienten ist ein wichtiges Kriterium, ob die Krankenversicherungen Rechnungen erstatten oder nicht. Aktuell möchten die Versicherungen eher kürzen und einsparen.

Viele Grüße
Adrian
 
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