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Darf Zahnarzt mit zusätzlicher Heilpraktikerausbildung Botox spritzen ?

Stuggiarzt

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

darf denn ein Zahnarzt der eine zusätzliche Ausbildung als Heilpraktiker absolviert, Botox auch außerhalb des Mundbereichs (z.B. Stirn) spritzen?

Vielen Dank!
 
Das ist grenzwertig. An sich ist einem HP die Anwendung verschreibungspflichtiger Medikamente verboten, mit der Ausnahme der Wirkstoffe die zum Abfangen einer Anaphylaxie dienen. Auch dann ist der Einsatz nur im Notfall erlaubt.

Als ZA kann man zwar verschreibungspflichtige Medikamente erhalten, aber die Tätigkeit beschränkt sich auf den zahnmedizinischen Bereich. Außerhalb der ZM ist man nur noch HP.

Ich weiß, dass manche ZÄ sich mit Botox ein Zubrot verdienen, allerdings ist das Haftungsrisiko nicht zu unterschätzen, falls eine Behandlung schief geht und der Patient einen anzeigt.

Juristisch verbindlich kann hier nur die Kammer eine Aussage treffen.
 
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