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Datum bei der Zahlungserinnerung umstellen

eve

Lucia
Heilpraktiker
Hallo liebe KollegInnen!
Gerade hatte ich mich riesig gefreut, dass das Verschicken von Zahlungserinnerungen so schnell ging, und nun die Ernüchterung:
im Text stand ein neues, viel zu großzügiges Zahlungsziel von einem Monat (!!) Und das habe ich erst nach dem Verschicken verschiedener Mails bemerkt :confused:

Es muss einen schnellen Weg geben, wie man das neue Zahlungsziel umstellt, nur...wie?
Im Video "Rechnungsstatus und Mahnwesen" konnte ich keine Antwort finden.

Lieben Dank!
 
Danke dir, Jochen!!
Ist es unter "Frist für Mahnwesen"?
Wenn ja, hatte ich ihn falsch verstanden (dachte, das sei die Frist, an der eine Mahnung rausgeschickt werden kann - nicht das 2. Zahlungsziel).

Ich bin ein wenig verwirrt, denn ich hatte unter "Frist für Mahnwesen" 28 Tage eingestellt und ging davon aus, die 28 Tage würden ab dem Rechnungsdatum laufen
 
Hallo Eve,

Das ist wie oben von Jochen beschrieben. Du hast da 2 Fristen in den allgemeinen Praxisdaten, Reiter Abrechnung. 1, Frist: Bis wann der Patient die Rechnung zu bezahlen hat. Sobald diese Frist ab Rechnungsstellung vergangen ist, wird die Rechnung unter Finanzen als verspätet angezeigt.
Die 2. Frist bezieht sich erst auf die Mahnung.
Bildschirmfoto 2023-03-22 um 13.47.02.png

Du kannst aber auch im individuellen Rechnungsfenster noch mal die Zahlungsfrist für diese spezielle Rechnung verändern. Gehe noch mal auf die Rechnung also im Termin auf das „R“. Bearbeiten: ja! Dann hast Du das Zahlungsfenster. Hier drückst Du Schalter „bearbeiten“. Dann öffnet sich das Rechnungsfenster. Hier kannst Du das Zahlungsziel neu festsetzen. Auch bei einer schon gespeicherten Rechnung.
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Hoffe, die Bildchen machen es nachvollziehbarer.

Gruß,

Adrian
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Adrian,
vielen Dank für deine Antwort!
Mir tut es leid, dass du so viel Mühe mit meiner Frage hattest🥸 ich fürchte, ich habe mit dem Begriff "Zahlungsfrist" ein Missverständnis ausgelöst!

Es geht mir nur darum, wie die Frist für die Zahlungserinnerung (was ich vorhin "das neue Zahlungsziel" nannte) eingestellt und berechnet wird.

Vielleicht weißt du oder noch jemand eine Antwort:

1. Bei "Frist für Mahnwesen" habe ich jetzt 14 Tagen eingestellt.
Heißt es, wenn ich heute ein Zahlungserinnerungs-Email rausschicke, dass dort eine neue Frist "in 14 Tagen ab heute" stehen wird, oder "in 14 Tagen ab Rechnungsstellung"?

2. In den Zahlungserinnerungen, die ich heute rausgeschickt habe, stand eine viel zu großzügige Frist.
Wenn ich unter "Praxisdaten" eine passendere Frist einstelle, kann ich die (bereits verschickte) Zahlungserinnerung nochmal verschicken?
Der Text dazu ist unter "Textvorlagen > Zahlungserinnerung - Anschreiben (Email) " , stimmt es?

Nochmals herzlichen Dank 😇
 
Hallo Eve,
Ich hatte zwischendurch auch nicht richtig gelesen sondern nur überflogen. ;) War etwas im Stress.

Thema „Frist für die Zahlungserinnerung“:
1.) Ein Fallbeispiel für 14 Tage
Du schreibst am 01.04.2023 eine Zahlungserinnerung. Dann enthält die Zahlungserinnerung die Aufforderung bis zum 14.04.2023 den fälligen Betrag zu begleichen.

2.) Ja, wenn Du die Zahlungsfrist in den Praxisdaten angepasst hast. Dann einfach die Rechnung/ Zahlungserinnerung bearbeiten und dann speichern. Es müsste dann automatisch die neue Frist übernehmen. Voraussetzung -> Hacken bei „Rechnungstext automatisch aktualisieren“ gesetzt!! Und die TEXTVORLAGEN nicht unbedingt den Platzhalter für die Formulierung verändert…

Bitte begleichen Sie den noch offenen Rechnungsbetrag von ${offenerbetrag?string["#,##0.00"]} ${waehrung} bis zum ${frist?string["dd.MM.yyyy"]} auf mein unten genanntes Konto.“

Textvorlagen: Theoretisch kannst Du es auch über Textvorlagen bearbeiten/ korrigieren. Ist aber eher „unpraktisch“. Würde ich eher nicht tun.

hoffe, es ist nun deutlicher…

LG
Adrian
 

Hier mal ein Artikel zum Thema Zahlungsziel (nicht von mir, nur von mir kopiert und eingestellt! ;) )

Was ist das Zahlungsziel?​

Um Unternehmen und Selbstständige zu schützen und dafür zu sorgen, dass Rechnungenzeitnah bezahlt werden, gibt es das Zahlungsziel. Es handelt sich beim Zahlungsziel um einen Zeitraum, in welchem der Rechnungsbetrag beglichen sein muss. Zahlt der Kunde nicht innerhalb des Zahlungsziels, gerät er automatisch in Verzug. Das gesetzliche Zahlungsziel beträgt 30 Tage (§286 BGB). An einem konkreten Beispiel wird deutlich, wie genau das Zahlungsziel funktioniert:

Ein Unternehmen verkauft am 01.06. für 1.500,00 EUR ein Produkt und schreibt noch am gleichen Tag die Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage.

Der Kunde hat nun 30 Tage lang Zeit, die 1.500,00 EUR zu überweisen. Ab dem 01.07. kann das Unternehmen eine Zahlungserinnerung schreiben, sofern das Geld nicht auf dem Konto eingegangen ist.


Warum sollte eine Zahlungsfrist angegeben werden?​

Die Nennung eines Zahlungsziels hat zahlreiche Vorteile. In erster Linie sorgt es beim Käufer für Klarheit. Der Zahlungspflichtige weiß durch die Angabe genau, wann er die Ware spätestens bezahlen muss. Außerdem kennen viele Privatkunden das gesetzliche Zahlungsziel nicht. Wir empfehlen daher, die Zahlungsfrist stets auf die Rechnung zu schreiben.

Zusätzlich sorgt das Zahlungsziel beim Gläubiger für Planungssicherheit. Verkäufer wissen durch die Angabe nämlich immer, wann sie mit dem Geldeingang rechnen können. Dadurch entsteht letztlich eine gute Möglichkeit, um die eigene Liquidität zu planen. Die Buchhaltung wiederum kann auf einen Blick erkennen, welche Rechnungen noch beglichen werden müssen.

Es ist zudem wichtig, ein Zahlungsziel anzugeben, weil das gesetzliche Zahlungsziel verkürzt oder verlängert werden kann. So gibt es die unterschiedlichsten Zahlungsfristen. Folgende Zahlungsziele werden häufig verwendet:

  • 10 Tage
  • 14 Tage
  • 30 Tage
  • 60 Tage
  • 90 Tage
Außerdem lassen sich zwei verschiedene Arten von Zahlungszielen unterscheiden:

  1. einseitiges Zahlungsziel
  2. vereinbartes Zahlungsziel
Das einseitige Zahlungsziel wird vom Rechnungssteller festgelegt und muss vom Kunden eingehalten werden. Diese Vorgehensweise ist in der Praxis beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Privatpersonen der Regelfall.

Beim vereinbarten Zahlungsziel einigen sich Verkäufer und Käufer auf eine Frist zur Zahlung des Rechnungsbetrages. Häufig handeln Unternehmen entsprechende Fristen miteinander aus.

Die nachfolgende Statistik zeigt das durchschnittliche Zahlungsziel in Deutschland. Außerdem ist zu erkennen, dass in anderen Ländern die Zahlungsziele teilweise deutlich länger sind: Zur Statistik


Wie kann das Zahlungsziel angegeben werden?​

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Frist für die Zahlung auf der Rechnung zu formulieren. Wir zeigen Ihnen nachfolgend gängige Sätze, die auf Rechnungen stehen und so auch allgemein anerkannt werden:

  • Bitte begleichen Sie die Rechnung bis zum (Datum einsetzen)
  • die Rechnung ist sofort fällig
  • zahlbar innerhalb von 30 Tagen
  • es gilt das gesetzliche Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsstellung
  • die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge

Was gilt, wenn kein Zahlungsziel angegeben ist?​

Befindet sich auf der Rechnung kein gesonderter Hinweis mit einer Zahlungsfrist, so wird der Rechnungsbetrag umgehend fällig, sobald die im Vertrag vereinbarte Leistung (Lieferung oder Dienstleistung) erbracht wurde. Der Schuldner ist dann also verpflichtet, die Zahlung sofort zu veranlassen und darf damit beispielsweise nicht noch eine Woche warten.

Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf (ein Geschäft zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson), bei dem es um bewegliche Sachen geht, ist der Käufer hingegen lediglich in der Pflicht, die Zahlung „unverzüglich“ vorzunehmen. Dadurch haben Privatkunden einen kleinen Spielraum für Zahlungsverzögerungen.


Was passiert, wenn das Zahlungsziel abgelaufen ist?​

Im BGB wird genau definiert, was passiert, wenn das Zahlungsziel abgelaufen ist. Außerdem erklären die Paragraphen, wie vorgegangen werden muss, wenn die Zahlungsfrist an einem Wochenende verstreicht:

  • § 188 des BGB regelt das genaue Fristende (zum Beispiel bei der Angabe von 30 Tagen als Frist)
  • § 193 des BGB klärt, was zu tun ist, wenn das Fristende auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt
  • § 286 Absatz 3 BGB definiert, was passiert, wenn die Frist ohne Zahlungseingang verstreicht
Insbesondere der § 286 ist hinsichtlich der Fragestellung, welche Konsequenzen es hat, wenn das Zahlungsziel ohne Geldeingang abläuft, interessant. Im BGB steht dazu:

„Sobald die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten ist, gerät der Schuldner automatisch in Verzug.
Der Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit ein.“

Hat der Kunde nach dem Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt, sollten Unternehmer eine Zahlungserinnerung schreiben. Der Zahlungspflichtige wird mit diesem Brief darauf hingewiesen, dass er den fälligen Rechnungsbetrag bezahlen muss. Die Zahlungserinnerung sollte eine neue Frist zur Zahlung der fälligen Rechnung beinhalten.

Reagiert der Schuldner auch auf die Zahlungserinnerung nicht, erfolgt in der Regel eine schriftliche Mahnung mit einer klar definierten Zahlungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.

Was ist das Zahlungsziel?​

Um Unternehmen und Selbstständige zu schützen und dafür zu sorgen, dass Rechnungenzeitnah bezahlt werden, gibt es das Zahlungsziel. Es handelt sich beim Zahlungsziel um einen Zeitraum, in welchem der Rechnungsbetrag beglichen sein muss. Zahlt der Kunde nicht innerhalb des Zahlungsziels, gerät er automatisch in Verzug. Das gesetzliche Zahlungsziel beträgt 30 Tage (§286 BGB). An einem konkreten Beispiel wird deutlich, wie genau das Zahlungsziel funktioniert:

Ein Unternehmen verkauft am 01.06. für 1.500,00 EUR ein Produkt und schreibt noch am gleichen Tag die Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage.

Der Kunde hat nun 30 Tage lang Zeit, die 1.500,00 EUR zu überweisen. Ab dem 01.07. kann das Unternehmen eine Zahlungserinnerung schreiben, sofern das Geld nicht auf dem Konto eingegangen ist.


Warum sollte eine Zahlungsfrist angegeben werden?​

Die Nennung eines Zahlungsziels hat zahlreiche Vorteile. In erster Linie sorgt es beim Käufer für Klarheit. Der Zahlungspflichtige weiß durch die Angabe genau, wann er die Ware spätestens bezahlen muss. Außerdem kennen viele Privatkunden das gesetzliche Zahlungsziel nicht. Wir empfehlen daher, die Zahlungsfrist stets auf die Rechnung zu schreiben.

Zusätzlich sorgt das Zahlungsziel beim Gläubiger für Planungssicherheit. Verkäufer wissen durch die Angabe nämlich immer, wann sie mit dem Geldeingang rechnen können. Dadurch entsteht letztlich eine gute Möglichkeit, um die eigene Liquidität zu planen. Die Buchhaltung wiederum kann auf einen Blick erkennen, welche Rechnungen noch beglichen werden müssen.

Es ist zudem wichtig, ein Zahlungsziel anzugeben, weil das gesetzliche Zahlungsziel verkürzt oder verlängert werden kann. So gibt es die unterschiedlichsten Zahlungsfristen. Folgende Zahlungsziele werden häufig verwendet:

  • 10 Tage
  • 14 Tage
  • 30 Tage
  • 60 Tage
  • 90 Tage
Außerdem lassen sich zwei verschiedene Arten von Zahlungszielen unterscheiden:

  1. einseitiges Zahlungsziel
  2. vereinbartes Zahlungsziel
Das einseitige Zahlungsziel wird vom Rechnungssteller festgelegt und muss vom Kunden eingehalten werden. Diese Vorgehensweise ist in der Praxis beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Privatpersonen der Regelfall.

Beim vereinbarten Zahlungsziel einigen sich Verkäufer und Käufer auf eine Frist zur Zahlung des Rechnungsbetrages. Häufig handeln Unternehmen entsprechende Fristen miteinander aus.

Die nachfolgende Statistik zeigt das durchschnittliche Zahlungsziel in Deutschland. Außerdem ist zu erkennen, dass in anderen Ländern die Zahlungsziele teilweise deutlich länger sind: Zur Statistik


Wie kann das Zahlungsziel angegeben werden?​

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Frist für die Zahlung auf der Rechnung zu formulieren. Wir zeigen Ihnen nachfolgend gängige Sätze, die auf Rechnungen stehen und so auch allgemein anerkannt werden:

  • Bitte begleichen Sie die Rechnung bis zum (Datum einsetzen)
  • die Rechnung ist sofort fällig
  • zahlbar innerhalb von 30 Tagen
  • es gilt das gesetzliche Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsstellung
  • die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge

Was gilt, wenn kein Zahlungsziel angegeben ist?​

Befindet sich auf der Rechnung kein gesonderter Hinweis mit einer Zahlungsfrist, so wird der Rechnungsbetrag umgehend fällig, sobald die im Vertrag vereinbarte Leistung (Lieferung oder Dienstleistung) erbracht wurde. Der Schuldner ist dann also verpflichtet, die Zahlung sofort zu veranlassen und darf damit beispielsweise nicht noch eine Woche warten.

Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf (ein Geschäft zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson), bei dem es um bewegliche Sachen geht, ist der Käufer hingegen lediglich in der Pflicht, die Zahlung „unverzüglich“ vorzunehmen. Dadurch haben Privatkunden einen kleinen Spielraum für Zahlungsverzögerungen.


Was passiert, wenn das Zahlungsziel abgelaufen ist?​

Im BGB wird genau definiert, was passiert, wenn das Zahlungsziel abgelaufen ist. Außerdem erklären die Paragraphen, wie vorgegangen werden muss, wenn die Zahlungsfrist an einem Wochenende verstreicht:

  • § 188 des BGB regelt das genaue Fristende (zum Beispiel bei der Angabe von 30 Tagen als Frist)
  • § 193 des BGB klärt, was zu tun ist, wenn das Fristende auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt
  • § 286 Absatz 3 BGB definiert, was passiert, wenn die Frist ohne Zahlungseingang verstreicht
Insbesondere der § 286 ist hinsichtlich der Fragestellung, welche Konsequenzen es hat, wenn das Zahlungsziel ohne Geldeingang abläuft, interessant. Im BGB steht dazu:

„Sobald die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten ist, gerät der Schuldner automatisch in Verzug.
Der Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit ein.“

Hat der Kunde nach dem Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt, sollten Unternehmer eine Zahlungserinnerung schreiben. Der Zahlungspflichtige wird mit diesem Brief darauf hingewiesen, dass er den fälligen Rechnungsbetrag bezahlen muss. Die Zahlungserinnerung sollte eine neue Frist zur Zahlung der fälligen Rechnung beinhalten.

Reagiert der Schuldner auch auf die Zahlungserinnerung nicht, erfolgt in der Regel eine schriftliche Mahnung mit einer klar definierten Zahlungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.

Eine aktuelle Statistik zeigt, dass es durch die Corona-Pandemie zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen des Zahlungsverhaltens gekommen ist.


Den Artikel habe ich hier gefunden: https://www.rechnung.de/ratgeber/rechnung-erstellen/zahlungsziel/
 
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