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Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.
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Im medizinischen Kontext ist davon auszugehen, dass sowohl bei der Patientenversorgung anfallende Daten als auch im Rahmen der Sekundärnutzung verarbeitete Daten dem Recht auf Datenübertragbarkeit unterliegen.
Nach meiner Auffassung hat er durchaus das Recht, sofern sich eine Datenübertragbarkeit überhaupt technisch bereits realisieren lässt.Ernst gemeinte Frage: warum sollte der Patient nicht ein Recht auf Datenübertragbarkeit seiner Patientenakte nach DS-GVO haben?
Das halte ich so in dieser vereinfachten Form für juristisch letztlich nicht haltbar, denn dadurch würde der Patientenschutz teilweise ausgehebelt. Dass die Patientenakte ganz oder teilweise dem Patienten gar nicht ausgehändigt werden darf, wenn therapeutische Gründe entgegenstehen (hierdurch also der Patient geschützt wird) oder beispielsweise Informationen darin enthalten sind, die die Rechte Dritter verletzen, findet da überhaupt keine Berücksichtigung. Auch sehe ich dort keinerlei Berücksichtigung der im Patientenrechtegesetz festgelegten Pflicht des Patienten zur Kostenerstattung.Schau mal da auf Seite 13 rein:
Welche Seite?Weiter oben im Dokument werden diese Punkte angesprochen
Diesen Erwägungen folgend, dürfte eine Datenübertragung von „fremden“ Daten an einen anderen Verantwortlichen nur zulässig sein, wenn die Rechte der anderen Betroffenen ausreichend gewahrt bleiben.
Art. 20 Abs. 2 DS-GVO sieht vor, dass ein Betroffener berechtigt ist zu erwirken, dass die Übertragung seiner Daten direkt von einem Verantwortlichen zu einem anderen erfolgen kann. Allerdings gemäß Art. 20 Abs. 2 DS-GVO nur unter der Voraussetzung, dass dies auch technisch machbar ist.
Insbesondere sind technische Maßnahmen, die eine Übermittlung erschweren, unzulässig.
Du meinst damit die Notizen, die der Behandler zum Termin macht, also Teile der Patientendokumentation/Patientenakte? Das halte ich schon für zuviel. Auch das muss auwählbar sein, da sich hier auch Infos drin befinden können, die aus dem im Patientenrechtegesetz genannten Gründen nicht weitergtegeben werden sollen.Automatisch werden Termindokumentationen "sichtbar" geschaltet