- Ort
- Baden-Baden
- Therapien
- PSE, Komplexhomöopathie, Orthomolekulare Therapie, Dorn, Matrix-Rhythmus-Therapie und andere
- Status
- HP
Gerade erhalte ich folgende Info der Kollegin Laubstein (ANME e.V.)
Zitat: "
Handstreichartig wurde in der Nacht vom 15. auf den 16. August im deutschen Bundestag im Namen der Arzneimittelsicherheit die Behandlung mit Eigenblut als Injektion oder Infusion der Verschreibungspflicht unterstellt (nur die homöopathische D4-Version ist ausgenommen). Im Vorfeld hatten sich engagierte VertreterInnen von Heilpraktikerverbänden im April und im Juni bei Anhörungen dagegen gewandt- vergeblich. Diese über jahrzehntelange traditionell angewandte Immunbehandlung steht den Patienten in deutschen Heilpraktikerpraxen nun nicht mehr zu Verfügung.
Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) folgt in diesem Zusammenhang dem Wunsch einer Initiative, die darauf abzielt dem deutschen Heilpraktikerberuf zu schaden. Die gesundheitspolitische Zielrichtung dieses berufspolitisch motivierten Therapieverbotes scheint klar: Eine bewährte individuell ausgerichtete Immunbehandlung im Rahmen eines ganzheitlichen Therapiekonzeptes ist nicht länger erwünscht! Patienten, die gezielt im Rahmen einer pluralistischen Medizin eine Alternative wünschen, werden verstärkt zu nur noch rudimentär vorhandenen ärztlichen Angeboten verwiesen.
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wird hiermit nicht-ärztlichen Anwendern erneut ein Handwerkzeug weggenommen. Gerade diese AnwenderInnen bewahren und entwickeln das kulturelle Erbe der Traditionellen Heilkunde und Medizin zum Wohl der Allgemeinheit– und genau dagegen scheint es mit diesem Verbot zu gehen. In unserer Satzung steht der Erhalt von Therapien und Heilmitteln an oberster Stelle – es ist eine traurige Nachricht!" Zitat Ende.
Mit der Einführung der Verschreibungspflicht ist also Eigenblut für uns "tot".
Zitat: "
Handstreichartig wurde in der Nacht vom 15. auf den 16. August im deutschen Bundestag im Namen der Arzneimittelsicherheit die Behandlung mit Eigenblut als Injektion oder Infusion der Verschreibungspflicht unterstellt (nur die homöopathische D4-Version ist ausgenommen). Im Vorfeld hatten sich engagierte VertreterInnen von Heilpraktikerverbänden im April und im Juni bei Anhörungen dagegen gewandt- vergeblich. Diese über jahrzehntelange traditionell angewandte Immunbehandlung steht den Patienten in deutschen Heilpraktikerpraxen nun nicht mehr zu Verfügung.
Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) folgt in diesem Zusammenhang dem Wunsch einer Initiative, die darauf abzielt dem deutschen Heilpraktikerberuf zu schaden. Die gesundheitspolitische Zielrichtung dieses berufspolitisch motivierten Therapieverbotes scheint klar: Eine bewährte individuell ausgerichtete Immunbehandlung im Rahmen eines ganzheitlichen Therapiekonzeptes ist nicht länger erwünscht! Patienten, die gezielt im Rahmen einer pluralistischen Medizin eine Alternative wünschen, werden verstärkt zu nur noch rudimentär vorhandenen ärztlichen Angeboten verwiesen.
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wird hiermit nicht-ärztlichen Anwendern erneut ein Handwerkzeug weggenommen. Gerade diese AnwenderInnen bewahren und entwickeln das kulturelle Erbe der Traditionellen Heilkunde und Medizin zum Wohl der Allgemeinheit– und genau dagegen scheint es mit diesem Verbot zu gehen. In unserer Satzung steht der Erhalt von Therapien und Heilmitteln an oberster Stelle – es ist eine traurige Nachricht!" Zitat Ende.
Mit der Einführung der Verschreibungspflicht ist also Eigenblut für uns "tot".