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Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.
Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info
Genau so, sehe ich das auch.Bafög = Berufsausbildungsförderungsgesetz
Da es sich beim HP nicht um eine Berufsausbildung sondern um eine Heilerlaubnis mittels Überprüfung beim Gesundheitsamt handelt, wüsste ich nicht mit welcher Begründung das Berufsausbildungsförderungsgesetz packen sollte
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Schau mal bei der Bafög zugelassenen Schule in Wunsdorf rein: http://www.rehberg-schule.de/
Nach bestandener Schulabschlussprüfung erhalten Sie ein Zeugnis mit dem Dienstsiegel der niedersächsischen Landesschulbehörde.
Das ist richtig, war aber IMO auch nicht die Frage.Das betrifft aber nicht den Abschluss mit der Erteilung der Heilerlaubnis.