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Fragebogen zur st. Erfassung - Fragen

Spiral

Neues Mitglied
Heilpraktiker
Hallo,

Gerade fülle ich den Fragebogen fürs FA aus. Ein paar Fragen habe ich dazu (mit der Bitte um Nachsicht, ich hab leider nicht so viel Ahnung bei diesen Themen :whistle:)

1) Wozu die Angaben zum Einkommen meines Mannes? Er ist Lehrer. Was für Auswirkungen wird das für mich haben?

2) Ich werde zunächst stundenweise in einer bestehenenden Praxis die Räume nutzen. Welche Adresse gebe ich an? Habe da ja kein Praxisschild. Oder gebe ich meine Privatadresse an?

3) Punkt 120 im Fragebogen: Steuerabzugsbeträge, die ich schätzen soll. Gilt das nur für meine geplante Selbstständigkeit oder auch für mein Angestelltenverhältnis, was weiterhin bestehen bleibt?

Lieben Dann schon mal (y)
 
1. Ihr seid zusammen veranlagt, davon gehe ich aus. Dann ist das Einkommen deines Mannes mit maßgeblich dafür, bei welchem Grenzsteuersatz zusätzliche Einkünfte anzusiedeln sind (Progression).

2. Betr. Steuer gib deine private Anschrift an.

3. Dein Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis gibst du an anderer Stelle an. Hier geht es nur um die Vorauszahlungen aus der selbständigen Tätigkeit.
 
Danke für deine schnelle Antwort.

Alles klar, 1) hab ich verstanden.

Zu 2), dann gebe ich erstmal meine private Anschrift an und wenn ich irgendwann einen eigenen Raum habe, melde ich dem FA die Änderung.

Zu 3): hm, direkt darüber soll ich aber alle voraussichtlichen Einkünfte angeben. Sowohl aus selbstständiger Arbeit als auch aus nichtselbstständiger Arbeit. Und darunter dann die voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und der Steuerabzugsbeträge. Deshalb war ich am Rätseln, ob die Steuerabzugsbeträge dann auch für beides angegeben werden sollen. Du meinst, nein?
 
2. Nein, du bist als Freiberuflerin Einzelunternehmerin. Du gibst beim Finanzamt immer deine private Anschrift an. Lediglich bei der Frage nach einer Betriebsstätte gibst du an, wo du tätig bist.

3. Schau mal in die Erläuterungen zum Bogen. Da steht das ganz gut erklärt.
 
Ok, ich hätte genauer schreiben müssen, welche Adresse ich meine. Es geht um die Frage nach der "Anschrift des Unternehmens". Gebe ich trotzdem meine Privatadresse an?

Zu 3) lese ich nochmal nach, danke.
 
Ja, dann kannst du zunächst die private Adresse angeben.
 
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