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Geschenkgutschein

BettinaSch

Mitglied
Heilpraktiker
eine Bekannte möchte ihrer Mutter zum Geburtstag einen Gutschein über 50€ für eine Erstbehandlung bei mir schenken. (Eine Erstbehandlung ist meist teurer)
Habt ihr Erfahrungen mit Gutscheinen? Wie verrechnet/verbucht ihr das?
Hier war dies schon mal Thema, aber da bin ich nicht richtig schlau draus geworden.
Legt ihr eine Leistung "Gutschein" an? Buche ich den Kauf des Gutscheins auf den Namen meiner Bekannten oder der Mutter. Oder haltet ihr das Geld irgendwo solange separat bis die Mutter einen Termin vereinbart und legt es bei der Abrechnung des Termins einfach dazu?

LG Bettina
 
In der Praxis habe ich das noch nicht gehabt. Selber habe ich einer Freundin eine Behandlung bei einer HP für ihren Sohn geschenkt. Ich habe mit der HP ausgemacht, dass ich die Behandlungen bis zu Betrag X übernehme. Die Rechnung bis zu diesem Betrag gingen dann an mich - natürlich ohne Diagnose und Behandlung sondern nur "x-Std. naturheilkundliche Behandlung für xy".

Ich wollte der HP ja auch kein Geld im Voraus zahlen, und nachher wird es nicht in Anspruch genommen... Das war noch bevor ich selber HP wurde
 
Ich habe das öfters.

Hab dann Gutschein Ziff 0/ 50 Euro

Wenn der Beschenkte dann kommt:
Behandlung Ziff 2 / 50 Euro
Gutschein Ziff 0/ - 50 Euro

So wirds auch im Geschäft gemacht ;-)
lg Andrea
 
Ich hab eine ähnliche Sache: Ein Mann will seiner Frau zum Geburtstag 2 Behandlung bei mir schenken. Wie setze ich das nun mit Lemniscus um?

Den Beitrag von Andrea verstehe ich leider nicht ganz...

Kann mir jemand helfen?

Liebe Grüße
 
Was verstehst du nicht?

Ein Gutchein ist erstmal Haben. Was kosten denn 2 Behandlungen bei dir?
Z.b.:
Gutschein 100 Euro (Einnahme - Haben) noch keine Leistung erbracht.

Patientin löst den Gutschein ein:

Ziff Behandlung : 100 Euro
Gutschein : minus 100 Euro
------------------------------
du kannst bei Lemnisus - 100 Euro eingeben unter Leistungen.

Anderes Beispiel:
du kaufst für deine Frau einen Gutschein über 100 Euro im Buchladen.

Deine Frau kauft sich Bücher im Wert von 100 Euro und gibt den Gutschein dafür ab.
Der Kaufman bucht dann:
Bücher 100 Euro
Gutschein - 100 Euro

;-)
 
Hallo Andrea,

Also zwei Behandlungen würden bei mir 150€ kosten.
So wie ich das verstanden habe lege ich dann also für die betreffende Patientin einen 'pro Forma' - Termin (zb 10 Minuten Dauer) an und buche zwei Mal die selbst erstellte Leistung 'Gutschein' mit je 75 Euro Wert. Dafür erstelle ich dann ne Quittung (=Gutschein Nachweis/Quittung für den Mann der Frau).

Bei der eigentlichen Behandlung der Frau buche ich dann den Termin ganz normal für 75 Euro und zzgl jetzt noch die Leistung 'Gutschein' mit dem Wert 'minus 75 Euro'. Damit der Tag dann wieder Null auf Null rauskommt. Habe ich das so richtig verstanden?

(PS: zählt das dann noch als umsatzsteuerfreie Leistung?)

LG
 
Richtig.
Ich nehme immer den Namen der Person, die den Gutschein kauft. Und gebe dazu einen "richtigen" Gutschein. Hab mir welche Drucken lassen.
Puh, ich gehe davon aus, das es Umsatzsteuerfrei ist...
 
Puh, ich gehe davon aus, das es Umsatzsteuerfrei ist...
erstmal könntet Ihr für die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen als Kleinunternehmer tätig sein und somit umsatzsteuerbefreit (muss aber als Gewerbe gemeldet werden)

...dann würde mein gesunder Menschenverstand sagen, dass unterschieden werden muss, ob ihr den Gutscheinempfänger kennt oder einen allgemeinen Gutschein ausstellt.
Bei einem allgemeinen Gutschein, den JEDER einlösen kann, könnt ihr erstmal nicht von einer Heilbehandlung ausgehen, weil ihr ja im Vorfeld nicht wisst, was auf Euch zukommt... es könnten ja auch Präventivmaßnahmen/allgemeine Beratung/Wellness etc. sein
...und eine Therapie bedarf der Diagnose - und die ist im Vorfeld... nun ja...
Anders verhält es sich, wenn der/die Patient/in schon in Behandlung ist und es für Euch klar ersichtlich ist, dass es eine Therapie ist.

Da aber der gesunde Menschenverstand und die deutsche Rechtslage nicht immer konform sind, würde ich in dem Falle empfehlen, einen Steuerberater zu fragen. Ein kurzes Telefonat und schon dürfte es klar sein.
 
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