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gleichzeitig HP und TierHP?

G

Gelöschtes Mitglied 75

Guest
Hallo ihr Lieben,
heute brauche ich einen Rat, bzw. Info´s über eventuelle Bestimmungen.
Wie ihr wisst bin ich HPA und werde wohl spätestens nächstes Jahr fertig sein, nun ist es aber so dass ich aus verschiedenen Gründen auch gerne mit Tieren arbeiten möchte. Mir ist klar dass ich das natürlich nicht in den selben Praxisräumen ausüben dürfte aber gibt es grundsätzlich Bestimmungen die mich daran hindern sowohl dem einen Beruf nachzugehen als auch dem Anderen? (Zumal ich weiss, das der Beruf des TierHP`s nicht geschützt ist).


Vielen Dank im voraus für Info´s!:)


Kim
 
gesetzl. Bestimmungen

"Da die Ausübung der Heilkunde bei Tieren (Tierheilpraktiker) keinem Erlaubnisvorbehalt unterliegt und somit ohne behördliche Genehmigung ausgeübt werden kann, darf jeder im gesetzlich erlaubten Rahmen berufs- und gewerbsmäßig Tiere behandeln.

Ein entsprechendes Können und Wissen wird jedoch vorausgesetzt.

Im Gegensatz zum Beruf des Heilpraktikers (Humanmedizin) gibt es für Tierheilpraktiker somit keine Vorschrift zur Ablegung einer amtlichen Prüfung beim Gesundheitsamt."


Gut das wusste ich eigentlich, aber ist ja gut nochmal gelesen zu haben...


Kim:)
 
irgendwie hatten wir das Thema Tier-HP schon.

Und dort wurde auch klargestellt, dass der Tierheilpraktiker sich nur so nennen darf, wenn er auch eine "Prüfung" beim zuständigen Veterinäramt abgelegt hat. Man darf wohl ohne Erlaubnis Tiere behandeln, aber man darf keinesfalls als Tier-HP auftreten...
 
TierHP

Mir ging es eher darum, dass der Hp gesetzlich verpflichtet ist seinen Titel zu tragen und was ist dann mit einem 2 "medizinischen" Titel?

Aber trotzdem danke, dass mit der Veterinäramtsprüfung wusste ich z. B. nicht!:)

Kim
 
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