miriamirisf
Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben!
Ich erhalte immer mal wieder (nun z.B. auch zum Muttertag) Anfragen bzgl. Gutscheinen für Behandlungen.
Ich führe in meiner Praxis ausschließlich "medizinisch notwendige Heilbehandlungen" durch und bin damit umsatzsteuerbefreit nach §4, Abs 14. Das möchte ich gerne so beibehalten. Wenn ich nun Gutscheine zum Kauf anbiete, dann wissen die Leute die sie verschenken ja nicht unbedingt, ob es sich bei der Behandlung des /der Beschenkten um eine "medizinisch notwendige" handeln wird. Das wird sich auch das Finanzamt denken, daher könnten Gutscheine bzgl meiner Umsatzsteuerbefreiung ein Problem darstellen.
Ich finde Gutscheine prinzipiell aber super und würde sie gerne anbieten.
Was wäre, wenn dabeistehen würde, dass ich ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen durchführe und die KäuferInnen der Gutscheine vor Erwerb mit mir Rücksprache halten sollen um dies sicherzustellen? Plus der Hinweis, dass ich aus diesem Grund manchen Leuten keinen Gutschein verkaufen kann. Das könnte ich den Leuten natürlich auch alles direkt sagen. Aber für's Finanzamt wäre es sicher nötig, das es auch nochmal auf dem Gutschein steht, zumindest als kleingeschriebener Zusatz.
Hat jemand von euch Erfahrung damit oder Wissen hierzu?
Herzlichen Dank an euch!
Ich erhalte immer mal wieder (nun z.B. auch zum Muttertag) Anfragen bzgl. Gutscheinen für Behandlungen.
Ich führe in meiner Praxis ausschließlich "medizinisch notwendige Heilbehandlungen" durch und bin damit umsatzsteuerbefreit nach §4, Abs 14. Das möchte ich gerne so beibehalten. Wenn ich nun Gutscheine zum Kauf anbiete, dann wissen die Leute die sie verschenken ja nicht unbedingt, ob es sich bei der Behandlung des /der Beschenkten um eine "medizinisch notwendige" handeln wird. Das wird sich auch das Finanzamt denken, daher könnten Gutscheine bzgl meiner Umsatzsteuerbefreiung ein Problem darstellen.
Ich finde Gutscheine prinzipiell aber super und würde sie gerne anbieten.
Was wäre, wenn dabeistehen würde, dass ich ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen durchführe und die KäuferInnen der Gutscheine vor Erwerb mit mir Rücksprache halten sollen um dies sicherzustellen? Plus der Hinweis, dass ich aus diesem Grund manchen Leuten keinen Gutschein verkaufen kann. Das könnte ich den Leuten natürlich auch alles direkt sagen. Aber für's Finanzamt wäre es sicher nötig, das es auch nochmal auf dem Gutschein steht, zumindest als kleingeschriebener Zusatz.
Hat jemand von euch Erfahrung damit oder Wissen hierzu?
Herzlichen Dank an euch!