• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Haftung bei Angestelltem Heilpraktiker

TobiasH

Mitglied
Heilpraktiker
Ort
München
Therapien
Osteopathie, gynäkologische Osteopathie, Hypnosetherapie, bioident. Hormontherapie
Status
HP
Hallihallo,
kurz und bündig:
Wenn ich als Voll HP einen Voll HP anstelle, wer haftet dann für die Behandlung? Ich als Praxischef oder ist der HP selbst verantwortlich?

vielen Dank schon mla
lg
Tobias
 
Wenn er Angestellter ist handelt er weisungsgebunden. Also haftest du in den meisten Fällen als Arbeitgeber.
Dafür schließt man normalerweise eine passende Berufhaftpflichtversicherung ab.
In Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ohne deine Anweisung bzw. Kenntnis, haftet er selbst wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
 
Ich schließe mich den Ausführungen von Henry an. So ist es zu sehen. Solche Infos findest Du auch im Praxishandbuch für Heilpraktiker von Siegfried Kämper!

LG
Adrian
 
Super,
vielen Dank euch. Das Buch werde ich mir einmal anschauen :) Lg
Tobias
 
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