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Hat jemand Erfahrung mit Praxis-Sharing bzw. Gemeinschaftspraxis?

katharinahille

Mitglied
Heilpraktiker
Hallo,

da ich aus verschiedenen Gründen, meine recht großzügige Praxis leider viel zu wenig nutze, bin ich am überlegen, meine Räumlichkeiten, Geräte und Bücher mit KollegInnen in Form von Praxis-Sharing zu teilen.

Ich denke mir das so, dass also KollegInen quasi den Raum bzw. die Räume jeweils "buchen" können nach Wunsch und dafür dann eben jeweils die Zeit bezahlen, die sie eben gebraucht haben. Vielleicht mit einer Mindestmiete bzw. Mindestnutzunsgdauer, damit es nicht zu viel Durcheinander gibt. Die aber dann jeweils bei Bedarf auch erhöht werden könnte. Wer möchte könnte sich aber auch z.B. zwei fixe Tage reservieren oder so. Jeweils nach Absprache eben.

Das Ganze inkl. Benutzung von Wartezimmer und aller vorhandenen Geräte und Utensilien.

Von den Räumlichkeiten her, denke ich, dass das genug Kapazität für 2 oder 3 KollegInnen hergibt, da ich in nächster Zeit wohl aus privaten Gründen vermutlich deutlich weniger Termine anbieten kann und diese vermutlich eher abends oder Samstags.


Weiß jemand, wie sowas rechtlich aussehen kann?
Ich denke Haftplichtversicherung etc. muss natürlich jeder für sich selbst machen, als ob es die eigene Praxis wäre.
Aber wie geht das vertraglich?
Ein normaler Mietvertrag greift hier ja nicht wirklich, kann man das irgendwie vertraglich regeln?

Hat denn vielleicht jemand Erfahrung mit diesem Thema?


Gruß
Katharina
 
Hallo Katharina,

ich hatte ganz unkompliziert Gelegenheit so in meine Praxistätigkeit zu starten. Wir hatten die möglichen Zeiten sowie einen Mietpreis nach Stunden vereinbart.
Das war für mich eine sehr gute Gelegenheit mir einen Klientenstamm aufzubauen bevor ich dann in der Lage war eine eigene Praxis anzumieten. Einziges Manko: ich bekam keinen Schlüssel und musste jedesmal Zeit investieren den zuvor abzuholen was eben bei zunehmender Terminanzahl anstrengend wurde.

Zum rechtlichen Hintergrund habe ich nur die Info, dass ich ebenfalls die Adresse als meine Praxisadresse beim Gesundheitsamt angegeben habe.

Deine Planung klingt gut strukturiert, hast du schon nach Kollegen gesucht?
 
Hallo Manja,

nein, gesucht hab ich noch nicht.
Habe die Idee eigentlich jetzt erst gehabt und bin noch dabei zu überlegen, ob und wie das realisierbar ist.

Hattest du denn bei deinem Start damals dann keinen Vertrag? Also lief das dann unkompliziert per Absprache?

Und wie lange warst du in dieser Praxis?
 
Nein ich hatte keinen Verrtag, Absprache genügte, waren uns allerdings nicht komplett fremd.

Ich habe ca 4 Jahre so gearbeitet.
 
Hallo Katharina,

ich bin in einer Praxisgemeinschaft.
Von einer Gemeinschaftspraxis rate ich Dir ab.

Wir haben 140qm Praxisfläche mit Wartezimmer, 5 Behandlungsräumen, Abstellraum, 2 WCs, Besprechungszimmer und Küche und zusätzlich einer Sonnenterrasse, die wir nicht mieten müssen aber nutzen können. Wir teilen uns die Räume zu 5en. Jeder hat seinen eigenen Behandlungsraum. 4 von uns haben zusammen einen Praxisgemeinschaftsvertrag geschlossen, dass das Risiko und die Arbeit (Nebenkostenabrechnungen etc.) rund um die Räume auf uns 4 verteilt ist. Den 5. Raum haben wir untervermietet.
 
Ja Tina, das sehe ich auch so, dass eine Gemeinschaftspraxis nicht in Frage kommt.
Im Grunde ist es aber auch nicht wirklich eine Praxisgemeinschaft, sondern eher ein untervermieten der von mir zu bestimmten Zeiten nicht genutzen Räume.

D.h. der- oder diejenige hat dann auch keinen eigenen festen Raum, sondern kann eben die Räume für sich zu bestimmen Zeiten reservieren, daher beschreibe ich es wohl am treffendsten als Praxis-Sharing.

Und das ist eben ein wenig komplizierter zu regeln, als eine "normale" Praxisgemeinschaft. Diese ist ja im Grunde nichts anderes wie eine WG nur eben für die Arbeit. :)
Aber jeder hat seinen Raum, die NK werden gemeinsam bezahlt etc. Da ist alles relativ überschauber.

Beim Praxis-Sharing ist das komplizierter. Daher meine Frage, ob hier jemand schon Erfahrungen damit hat.

Läuft das bei euch mit der Praxisgemeinschaft denn gut?
 
Praxissharing habe ich mal angeboten bekommen. Für mich war das nichts.
Das Problem dabei ist, dass ich ja auch Sachen für die Behandlung brauche. Wo werden die untergebracht?
Ich habe einen rollbaren Aktenschrank. Weil das Teil für meinen Raum zu massiv wirkt steht er im Besprechungszimmer und wird bei Bedarf in den Raum gerollt. Er ist mit Zahlencode gesichert. So etwas geht sicher, wenn Du Platz dafür anbietest. Ansonsten finde ich es schwierig, je nach Therapiespektrum.
 
Läuft das bei euch mit der Praxisgemeinschaft denn gut?
wie meinst Du das? Wir sind unabhängig voneinander - weil jeder einen eigenen Raum hat. Wir treffen uns 1x im Monat und ja, ich finde es toll. Ich bin aber auch ein Teammensch.

Außerdem habe wir eine tolle Praxis und jeder zahlt zw. 200-300€ je nach Behandlungsraumgröße. Für das Geld würde ich nie eine repräsentative Praxis in SB haben können. Meine kleinere Praxis in KLB hat 625€ gekostet
 
Ja, Platz ist vermutlich kein soo großes Problem. In einem Behandlungsraum würde ich das Bücherregal frei machen, abschließbare Container für vertrauliche Sachen und/oder zusätzliches Equipment könnte im UG gelagert werden. Und das Büro wird dann auch von allen gemeinsam genutzt werden können, so dass jeder sein "Eckchen" für sein Zeug bekommt. Nicht alles abschließbar, aber ich denke ein gewisses Grundvertrauen muss bei solch einer Zusammenarbeit sowieso da sein.

Und du hast recht, wenn jemand viel und größeres Equipment hat, dann ist das sicherlich nicht das richtige.
 
Das was du schreibst mit dem Geld und der repräsentativen Praxis ist auch mein Gedanke dabei. Diejenigen hätten die Möglichkeiten eine schöne und großzügige Praxis zu nutzen (inkl. Teile meines Equipments), ohne zunächst mal einen Cent investieren zu müssen.

Mir hätte das vor allem als Anfängerin sehr gut gefallen :)
 
Nicht alles abschließbar, aber ich denke ein gewisses Grundvertrauen muss bei solch einer Zusammenarbeit sowieso da sein.
Mein Behandlungsraum mit meinem Arbeitsmaterial etc. ist offen und manchmal weichen auch die Kollegen aus. Das ist ok.
Mir ging es um die Patientenakten. Da möchte ich mir nichts nachsagen lassen. Die sind nicht offen zugänglich.
 
inkl. Teile meines Equipments
Also natürlich keinen Cent abgesehen von der Miete :)
hier darfst Du dich aber fragen, was ist, wenn etwas kaputt geht? Ich weiß jetzt nicht ob Du HP oder HPP bist (schicke doch @Jochen Pippir Deine Urkunde, dann wirst Du für den internen Bereich freigeschaltet, in dem auch reale Fälle besprochen werden). Was ist zB bei der Mitbenutzung vom Blutdruckgerät... und Du zahlst die Kalibrierung... o.ä. Darüber würde ich mir Gedanken machen.
 
Naja so viel Equipment hab ich auch wieder nicht, da mein Schwerpunkt die Hypnosetherapie ist (bin HP).
Da wäre z.B. der Softlaser für die Akupunktur, ein Bioresonanz-System und eine Akupuktur-Software. Da kann man eigentlich nicht viel kaputt machen, außer man wirft es mit Absicht gegen die Wand.... :)
 
Habe da auch eine Frage dazu: Ich plane als HP einen Raum in ner privat Praxis für Physiotherapie und Shiatsu (sind Gewerbe Räume, daher Gewerbe Mietrecht) als Untermieter zu mieten.

Kennt sich wer dazu aus?
Darf de Vermieter die Miete deswegen erhöhen?
Worauf muss ich im Vertrag (Haftung, Versicherung) achten?

Es EILT! Vielleicht weiß ja jemand Bescheid...
 
Sofern der Physiotherapeut eine Kassenzulassung hat läuft er Gefahr, diese zu verlieren, wenn er jemand anders – der nicht Physiotherapeut ist – in seine Praxis mit aufnimmt; auch als Untermieter. Das gilt es zu bedenken.

Gewerbliche Mietverträge sind grundsätzlich in ihrer Gestaltung frei. Es gibt keinen Mieterschutz, wie er aus Mietverhältnissen von Wohnraum an privat bekannt ist.
Wenn der Zweck (Physiotherapie) im Mietvertrag bisher eindeutig festgelegt ist, dann muss eine Änderung des Mietvertrages vorgenommen werden; andernfalls verstößt der Physiotherapeut als Mieter gegen die Vereinbarungen des Mietvertrages. Genauso verhält es sich damit, wenn nicht im Mietvertrag schon eine Untervermietung gestattet ist; diese muss selbstverständlich im Mietvertrag gestattet werden. Selbstverständlich kann im Rahmen einer solchen neuen Vereinbarung/eines geänderten Mietvertrages der Vermieter dann auch die Miete erhöhen.

Ob Du nun als Untermieter oder als Hauptmieter in einer Praxis bist macht betreffend Versicherungen keinen großen Unterschied. Du brauchst eine Haftpflichtversicherung, die auch die Versicherungsräume mit umfasst. Genauso ist es sinnvoll, Dein Inventar mit einer geschäftlichen Inhaltsversicherung abzusichern, nicht zuletzt auch wegen der Betriebsunterbrechungsversicherung, die in der Regel dort enthalten ist.
 
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Es ist ne privat Praxis, ohne Kassen Zulassung. Daher kein Problem.

Letztendlich müsste man sich den Mietvertrag meiner (hoffentlich) zukünftigen Vermieterin einfach mal anschauen, oder?

Wie viel kann der Vermieter denn die Miete erhöhen ggü der Hauptmieterin? Komplett frei wählbar, oder gibt es da Grenzen dafür?




Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt:
Gewerbliche Mietverträge sind grundsätzlich in ihrer Gestaltung frei.

In den Bereich des Wuchers (§138 BGB) darf es natürlich nicht gehen. Aber das ist etwas Grundsätzliches und nicht speziell nur auf Mietverträge anzuwenden.
 
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