• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Hat jemand Erfahrung mit Praxis-Sharing bzw. Gemeinschaftspraxis?

Was da sinnvoll wäre lässt sich so doch gar nicht sagen. Das kommt eben genau auf Deine individuelle Situation an.

Wenn Du ausreichend über alle rechtlichen Belange informiert bist, ergeben sich Fragen/Notwendigkeiten der Regelungen von ganz alleine.
Gegebenenfalls wäre es sinnvoll, hierfür einen Berater hinzuzuziehen, der mit Dir vor Ort alles Wesentliche bespricht.

Und ja, es gibt einige Unterschiede zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Das hat mit der Art des Mietvertrages zunächst einmal überhaupt nichts zu tun.

„Praxis-Gemeinschaft“ bezeichnet zwei oder mehrere Praxen, die gemeinschaftlich sich Räumlichkeiten teilen bzw. diese miteinander nutzen. Die Praxen selber sind hierbei wirtschaftlich unabhängig. Die jeweiligen Praxen ergänzen sich untereinander bzw. entlasten sich auch entsprechend. Die Schweigepflicht sollte hierbei auch entsprechend so geregelt sein, dass alle Mitarbeiter dieser Gemeinschaft Zugriff auf Daten haben dürfen.
„Gemeinschaftspraxis“ bezeichnet den organisatorischen und wirtschaftlichen Verbund von zwei oder mehr Praxisinhabern. Der Auftritt nach innen und außen geschieht wie eine einzige Praxis. In den meisten Fällen sind die Praxisinhaber gleichberechtigte Teilhaber einer entsprechenden Partnerschaftsgesellschaft.
„Organisations-Gemeinschaft“ bezeichnet die unabhängigste Form der Zusammenarbeit. Nach innen und nach außen haben diese Praxen wirtschaftlich nichts miteinander zu tun. Sie nutzen lediglich einen Teil der Räumlichkeiten, wie beispielsweise Toiletten, Wartebereiche etc., gemeinsam. Es gibt keine Ergänzungen bzw. Entlastungen untereinander für die Patienten.

In Deinem Fall hört sich das für mich so an, als wäre das eine Art Organisations-Gemeinschaft.
 
Grundsätzlich würde ich sagen: legt das schriftlich fest, was festgelegt werden muss
Und überziehe das nicht, denn was erstmal schriftlich definiert ist, ist schriftlich definiert.
Grundsätzlich ist alles frei zwischen euch festzulegen
 
Danke für die Antworten!

Ich denke dann wird es eine "Organisations-Gemeinschaft", ja!

Ich melde mich nochmal, falls Fragen auftauchen! Danke nochmal!
 
Denkt daran, das mit der Software auch zu regeln. Erlebe es gerade wie zwei sich verkrachen und der eine dem Anderem den Zugang zu der "gemeinsamen" Software verwehrt. Wie in vielen anderen Bereichen auch: in den guten Zeiten für schlechte Zeiten planen.
 
der "gemeinsamen" Software
eine gemeinsame Software würde ich eh nicht empfehlen. Ich habe bei uns einen Kopierer zur Mitbenutzung und den Telefonrouter. Mehr nicht. Also Hardware - wird gemeinsam ersetzt, wenn kaputt.
 
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