Hallo,
gilt die erfolgreich abgeschlossene Heilpraktikerausbildung (mit bestandener HP-Prüfung) vor dem Einkommenssteuergesetz als anerkannte Erstausbildung?
Ich hab mir mal § 9 EStG durchgelesen, aber ich weiß nicht, ob der HP als eine "durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelte Berufsausbildung" gilt.
Es geht um folgende Situation:
Die Heilpraktikerausbildung ist die erste und einzige Ausbildung, die man abgeschlossen hat (und man arbeiet danach auch als HP).
Wenn man nun eine weitere Ausbildung oder ein Studium absolvieren möchte - gilt dieses dann vor dem Einkommenssteuergesetz offiziell als Zweitausbildung?
Oder wird die Heilpraktikerausbildung gar nicht anerkannt?
Viele Grüße und vielen Dank
Brina
gilt die erfolgreich abgeschlossene Heilpraktikerausbildung (mit bestandener HP-Prüfung) vor dem Einkommenssteuergesetz als anerkannte Erstausbildung?
Ich hab mir mal § 9 EStG durchgelesen, aber ich weiß nicht, ob der HP als eine "durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelte Berufsausbildung" gilt.
Es geht um folgende Situation:
Die Heilpraktikerausbildung ist die erste und einzige Ausbildung, die man abgeschlossen hat (und man arbeiet danach auch als HP).
Wenn man nun eine weitere Ausbildung oder ein Studium absolvieren möchte - gilt dieses dann vor dem Einkommenssteuergesetz offiziell als Zweitausbildung?
Oder wird die Heilpraktikerausbildung gar nicht anerkannt?
Viele Grüße und vielen Dank
Brina