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Heilpraktiker und Physiotherapie

lolleria

Neues Mitglied
Liebe Lemniscanten!

Ich habe eine Frage, die ihr vielleicht aus Eurer Erfahrung heraus beantworten könnt; dass www gibt unterschiedliche Auskünfte...:
Ich habe eine Praxis als Heilpraktikerin. Wenn ich eine zweite Praxis in den selben Räumlichkeiten über private Physiotherapie laufen lassen möchte, benötige ich dann zwangsläufig einen zweiten Nummernkreis? Denn beide Leistungen sind ja umsatzsteuer befreit...?!

Denn eigentlich heißt es „überall“, dass Physiotherapie und Heilpraktikerpraxen getrennt laufen müssen (räumlich oder wenn es räumlich nicht geht zumindest zeitlich). Vielleicht gilt das aber auch nur für Praxen mit Kassenzulassung, die ich nicht haben möchte.

Die Frage ist einfach, wenn Patienten mit Physiotherapie Rezepten zu mir kommen kann ich diese nicht über die GebüH abrechnen, weil es hier keine Positionen Physiotherapie oder ähnliches gibt.

Ich habe früher als selbstständige Physiotherapeutin gearbeitet und dann die Leistungen selbst erstellt. Wäre die Frage, ob die Patienten mit einer Rechnung vom Heilpraktiker für ihre Krankenkasse was anfangen können, wenn hier Positionen abgerechnet werden die nicht im GebüH aufgeführt sind.Oder nehme ich dann Einfach eine eigene Leistung in den Katalog auf, die dann aber keine Nummer hat?

Außerdem stellt sich mir die Frage, ob ich mir als Heilpraktikerin ein Rezept für Physiotherapie ausstellen darf (ich weiß ich darf das) um das gleiche Rezept dann selbst abzuarbeiten und abzurechnen. Auch hierzu gibt es unterschiedliche Quellen, die einen sagen geht die anderen sagen geht nicht.


Herzliche Grüße, AH
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Unabhängig von Lemniscus:

Nur bei Kassenzulassung dürfen in den Räumlichkeiten keine weiteren Tätigkeiten ausgeführt werden. Es sei denn, es ist wie bei Gemeinschaftspraxen räumlich getrennt und nur der Empfangsbereich gemeinschaftlich genutzt.

Du kannst m. W., wenn du nach außen hin eine klare Trennung der Tätigkeiten hast, beides in deinen Räumlichkeiten machen.
Also ein Schild für HP, ein Schild für Physio. Ein Briefbogen für HP, einen für Physio etc.

Abrechnen tust du ebenfalls getrennt.
HP über GebüH, Physio über beispielsweise Beihilfetabelle oder GebüTh.

Du kannst als HP ein Rezept ausstellen - diese Tätigkeit als HP abrechnen - und dann als Physio behandeln - und dies dann als Physio abrechnen.

Ob das, also Physiotherapie vom HP verordnet und vom Physio ausgeführt, von den privaten Krankenkassen akzeptiert wird, hängt vom Tarif ab.
 
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