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HP Praxis Raum in Physio Praxis möglich?

stellaHP

Mitglied
Status
HP
Ich bin Physiotherapeutin und Heilpraktikerin. Unter welchen Voraussetzungen darf ich in der PhysioPraxis meiner Chefin einen seperaten Raum (ausschließlich für die Heilpraktikertätigkeit) nutzen? Als Physiotherapeutin bin ich dort für Hausbesuche tätig. Daher wäre eine für den Patienten eindeutige Trennung ersichtlich. Kann man das so machen? Eingang, Rezeption, Wartezimmer, WC würden gemeinsam genutzt werden.
 
Nur unter der Voraussetzung, dass Deine Chefin nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnet oder ein separater Zugang und eine trennung der beiden Praxen voneinander vorhanden ist.
Deine Arbeit ist eindeutig getrennt ABER Deine HP-Tätigkeit ist nicht eindeutig getrennt von der Physiotätigkeit Deiner Chefin. Die GKV reagiert da sehr krass und verlangt ggfs. alle Erstattungen des Zeitraums zurück
 
Die Heilpraktikertätigkeit wäre seperat als eigenständiger Bereich - ich würde dort eigenständig arbeiten und festangestellt bin ich in dieser Praxis nur für PhysioHausbesuche- warum sollte die GKV da für meine andere Arbeit etwas zurückverlangen?Ich verstehe den Zusammenhang und die Handhabe dafür nicht....
 
meine Chefin rechnet über die GKV ab- ist aber selbst keine Therapeutin- hat leitende Angestellte für alle Bereiche...
nur zur Info
ich wäre dort selbstständig nebenberuflich - würde nur den Raum nutzen, der dann ausschließlich mir zur Verfügung stünde.
Ich verstehe nicht, warum da die GKV in Bezug steht... bitte erklären...
 
ich war als HP in einer Gemeinschaftsphysiotherapiepraxis zur Untermiete. Als eine der Physios wechselte und die Neue die Kassenzulassung beantragt hat, hat die AOK recherchiert und herausgefunden, dass ich dort in den Räumen meine Praxis habe.
O-Ton: "wenn die HP und die Ernährungsberaterin (die auch in den Räumen war) nicht geht, bekommen sie ihre Zulassung nicht und die gezahlten Beiträge des letzten halben Jahres müssen zurückerstattet werden!"
Ich habe rückwirkend den Raum gekündigt bekommen und auch Miete zurückerstattet, damit die Physios clean sind. Das steht irgendwie in dem Regelwerk der GKV. Ihr könnt dort ja auch nachfragen. Das Gleiche hat eine Kollegin erlebt. Dort konnte es aber abgewiegelt werden, weil es einen separaten Zugang und getrennte WC's gibt, so dass die Kassen ihren Vorwurf nicht aufrecht erhalten konnten.
 
Für die GKV ist der HP ein rotes Tuch. Es gibt da irgendeine Richtlinie, die ihnen die Zusammenarbeit untersagt. Dieses wird ausgeweitet in alle Bereiche auf die die GKV Einfluss ausüben kann
  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
usw
 
wir haben schon beim Vdek nachgefragt, die hatten nichts dagegen- dass Eingang, WCs , Wartebereich gemeinsam genutzt werden....hmh aber die AOK hat evtl andere Regelwerke... danke für den Hinweis!
wenn jemand noch brauchbare Erfahrungswerte hat, bitte gerne hier mitteilen :)
 
Frag bei der AOK nach, die Zulassungsvoraussetzungen sind „in der Änderung“, allerdings noch nich unterschrieben. Je nach Bundesland reagieren alle KK anders. Ich betreibe in Nds eine eigene Physio und HP Praxis. Musste lediglich einen Raumbelegungsplan vorlegen / ausfüllen, nach dem die KK sehen konnten das ich den GKV-Pat keine Zeiten reduziere (liegt daran das meine MA viel auf HB sind, und ich die Räume zu der Zeit nicht für die Physio benötige). Und die Kennzeichnung der Räume während der HP-Nutzung ist natürlich wichtig ;)
 
Danke!
also keine seperaten Eingänge etc bei Dir....ok...
Hoffnung keimt auf :)
Verstehe ich das richtig, dass da eine Änderung der Bestimmung generell inn Arbeit ist?
Noch nicht unterschrieben... oder meinst Du dieses Urteil, was bezüglich der Raumverfügbarkeit / Hausbesuche von der Ergotherapeutin durchgesetzt wurde?
 
Das auch, aber da ist tatsächlich noch mehr in der Pipeline. Das betrifft dann auch die Erlaubnis Räumlichkeiten gemeinsam zu nutzen. Allerdings wird es nichts daran ändern das die Räume die für die GKV zugelassen sind auch so genutzt werden müssen (Raumbelegungsplan :giggle:).
 
hat hier jemand schon einmal ein Status clearing bei der DRV gemacht? wurde uns in unserer Sache geraten...
wenn ja, mit Anwalt oder ohne?
 
was meinst Du mit Statusclearing?
Ob eine Rentenversicherungspflicht besteht?
Als Selbstständige in einem Freiberuf musst Du dich nicht gesetzlich rentenversichern.
Als Angestellte unterliegst Du jedoch der RV-Pflicht
 
das stimmt, aber man riet uns dazu, eben weil ich als gleichzeitig Angestellte (PT) mit meiner Chefin eine Personalunion bilde...
damit würde geprüft, ob ich dort scheinselbstständig bin und gleichzeitig die Modalitäten bezüglich der Zulassungsbestimmungen der GKV geklärt - das Ganze hätte dann Bestand für Zukunft, damit sowas nicht passiert, wie bei Dir -tigs (Tina) s.o
 
aus meiner Sicht sind das zwei verschiedene paar Schuhe.

Ich habe das Statusfeststellungsverfahrung schon mal gemacht. In meiner ersten Selbstständigkeit als Bautechnikerin/Betriebswirtin.
Da ich projektbezogen gearbeitet habe, hatte ich über längere Zeit einen Auftraggeber (Häuser bauen dauert eben). Dafür wendest Du dich an die RV-Anstalt und die schicken Dir einen Berg Papiere mit ganz vielen Fragen. Ich hatte damals 3 verschiedene potentielle Auftraggeber, die die Formulare für mich ausgefüllt haben. Annehmen konnte ich nur einen Auftrag.
Wichtig für die RVA ist, dass Du einem Katalogberuf angehörst (oder einem Beruf ähnlicher Art. So war das bei mir = ähnlich dem Architekten).

Das andere sind die Bestimmungen der GKV, einen internen Regelwerk. Kein Gesetz. Darüber wird sicher auch von Fall zu Fall entschieden.
 
Selbständig tätige Physiotherapeuten unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme besteht, wenn sie einen versicherungspflichtigen AN beschäftigen. Das können auch Teilzeitkräfte sein, deren Arbeitszeit in der Summe einem Vollzeit-AN entspricht.

Die RV-Pflicht hat mit dem Status Freiberuf zunächst nichts zu tun.

edit: hier ein Link dazu
 
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