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HP Rezept MT

quafunzel

Neues Mitglied
Heilpraktiker
Moin in die Runde.
Als HP- Neuling habe ich mal folgende Frage: werden Rezepte für manuelle Therapie die vom HP ausgestellt sind, von der Beihilfe bezahlt.

Ich werde den Patienten raten sich vorher zu informieren, das ist klar. Aber wie sind eure Erfahrungen? Und wie mit den meisten privat Versicherten?
Bin selbstständiger Physio und HP, und will meinen Privatpatienten gerne die Rezepte selber ausstellen.


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Manuelle Therapie muss gemäß § 6 BhV (Beihilfevorschriften des Bundes) vom Arzt verordnet sein, damit sie von der Beihilfe erstattet wird.
... eine vom Arzt schriftlich verordnete Heilbehandlung und die dabei verbrauchten Stoffe. Zur Heilbehandlung gehören auch ärztlich verordnete Bäder (ausgenommen Saunabäder und Aufenthalte in Mineral- oder Thermalbädern außerhalb einer Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur), Massagen, Bestrahlungen, Krankengymnastik, Bewegungs-, Beschäftigungs- und Sprachtherapien. Die Heilbehandlung muss von einem Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Logopäden, Masseur, Masseur und medizinischen Bademeister oder Podologen durchgeführt werden.
Siehe https://www.jurion.de/gesetze/bhv-4/6/

Die Beihilfeverordnungen der Länder etc. sehen in der Regel ähnlich aus, können aber abweichen.

Wie das bei den privaten Krankenversicherungen/private Beihilfeergänzungsversicherungen aussieht, ist vermutlich nicht einheitlich zu sagen. Da gibt es so viele unterschiedliche Bedingungswerke.
 
Geht leider nicht, du kannst aber nach Gebü eine Heilpraktikerrechnung erstellen. Ist äußerst mühsam den Wert der Behandlung damit zusammen zu stellen und es wird reihenweise von der Beihilfe und PKV gekürzt. Ich empfehle meinen Patienten ein Rezept vom Arzt, auch da bekommen sie nicht alles ersetzt da meine Preise höher sind als die Erstattungslisten, funktioniert aber besser. Du kannst aber überhaupt ohne Rezept arbeiten für Selbstzahler etc. was ja als Physio sonst nicht geht. Bei Selbstzahlern schreibe ich auch HP Rezepte für meine Mitarbeiter so das das rechtlich in Ordnung ist. Natürlich habe ich aber vorher einen Befund erstellt. Bin selbst HP und Physio und habe eine Kassenpraxis und eine Privatpraxis, bin selbst aber nur noch in der Privatpraxis tätig und leite die andere Praxis nur. Hoff das hilft die weiter. LG. Berit
 
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