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HPPS10A

Rania

Neues Mitglied
Hallo zusammen, ich bin Neu hier mein Name ist Rania und brauch bitte Hilfe bei einem Fall ich kommen überhaupt nicht weiter.

Ein 56-jähriger ehemaliger Finanzamtsangestellter ist vor den Schlichtungsausschuss der Ärzte- und Therapeutenkammer gebeten worden. Er selbst hat die Sitzung initiiert und im Vorfeld drei Akten eingereicht, aus denen hervorgeht, dass viele Ärzte seiner Umgebung „absolute Stümper und menschliche Krüppel“ seien. Er sei von diesen Ärzten falsch beraten worden, da sie versucht hätten, ihn zu einer Psychotherapie zu überreden. Aus den Akten geht hervor, dass er bereits über 40 Rechtsstreite mit Ärzten geführt und dabei versucht hat, seine Ansichten in einer rigiden und rechthaberischen Art und Weise durchzusetzen. Die Beschäftigung mit den Rechtsstreiten hätte dazu geführt, dass er seine Arbeit habe aufgeben müssen, er habe alle Ersparnisse dafür aufgebraucht. Seine Familie habe ihn verlassen, da sie mittlerweile mit den Ärzten unter einer Decke stecke. Der ehemalige Finanzamtsmitarbeiter ist einverstanden, dass die getrennt lebende Ehefrau nach den Vorfällen befragt wird. Diese gibt schriftlich an, ihr Mann sei früher eher unsicher und etwas gehemmt gewesen. Er habe überall Gefahr gewittert und sei sehr penibel und vorsichtig gewesen. Häufig sei er sehr leicht zu verunsichern gewesen. Zwei Jahre vor Beginn seiner Rechtsstreitigkeiten sei der Vater des Mannes gestorben. In der Testamentseröffnung habe er erfahren, dass der jüngere Bruder das gesamte Erbe antreten könne, er aber nur ein wertloses Grundstück erhalte. Das habe einen Erbschaftsstreit nach sich gezogen, und daraufhin sei ihr Mann immer verbissener geworden und habe auch kaum noch zur Arbeit gehen können.

a) Welche Verdachtsdiagnose stellen Sie?

Meine Verdachtsdiagnose ist F60.6 hat jemand eine Idee ?

Freundliche Grüße
 
In der Annahme, dass es sich hier um eine rein fiktive Fallkonstellation handelt: Deutlich erkennbar sind typische Merkmale einer querulatorischen PS.

Allerdings sollte bedacht werden, dass PS sich nicht an den Schubladen der Lehrbücher orientieren und insofern oft auch in Mischformen auftreten.

Grundsätzlich bedacht werden sollte allerdings auch, dass querulatorisch veranlagte Menschen durchaus eine zutreffende Wahrnehmung haben können. Ich erinnere hier nur an den Fall Gust Mollath.
 
Hallo Rania,

da es nichts Dauerhaftes ist und Persönlichkeitsstörungen normalerweise immer seit der Kindheit/Adoleszenz bestehen, würde ich nicht an eine Persönlichkeitsstörung F60 denken. Hinweise auf F60.6 ängstlich-vermeidende PS sehe ich gar nicht in dem Fall.

Statt dessen würde ich an "F22.8 sonstige anhaltende wahnhafte Störungen" denken, worunter auch der Querulantenwahn fällt.

Querulantenwahn (Paranoia querulans): Als Querulanten bezeichnet man Personen, die sehr rechthaberisch, misstrauisch, fanatisch und unbelehrbar sind. Beim Querulantenwahn herrscht bei den Betroffenen die Überzeugung vor, dass Ihnen Unrecht getan wird und sich alle – z. B. die eigenen Anwälte, der Richter oder die Verwandten – gegen sie verschworen haben. Sie sind der festen Überzeugung, im Recht zu sein und richten ihr ganzes Leben darauf aus. Es kommt zu wiederholten Prozessen und Beeinträchtigungen im privaten und beruflichen Umfeld, da das ganze Leben nur auf die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Person und des eigenen Verhaltens ausgerichtet ist.
 
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