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Impfen - rechtliche Frage

Susanne23

Bekanntes Mitglied
Heilpraktiker
Status
HP
Ich habe mal eine Frage an meine Kollegen THP oder auch an alle Tierhalter.
Ich bin plötzlich und unerwartet Hundemama geworden. Nun stellt sich mir die Frage nach den Impfungen. Ich hatte schon einen Hund und der war grundimmunisiert vom Züchter und das wars. Allerdings habe ich ihn nie mit auf Veranstaltungen u.s.w. genommen, er blieb immer zu Hause bei meinen Eltern.
Nun ist es aber so, dass ich die neuen Hunde oft mitnehmen werde und bei manchen Veranstaltungen, Reisen oder Hotelaufenthalten wird der Impfausweis verlangt und ohne Tollwutimpfung ist da nix. Die Hunde (5 und 6 Jahre alt) wurden bisher jährlich gegen viel geimpft und im Impfpaß steht: nächste Impfung Januar2014. Nun weiß man aber aus Studien, dass die Grundimmunisierung allein schon bis zu 7 Jahren hält, wahrscheinlich aber lebenslang. Wenn ich nun den Titer bestimmen lassen und er vorhanden ist, ist das dann genauso gültig wie eine Impfung?
Danke für eure Antworten.
Liebe Grüße
Susanne
 
Hallo Susanne,

erstmal herzlichen Glückwunsch zu deinen Hunden :)

Grundsätzlich kommt es immer darauf an, wohin du Einreisen willst. Für die einzelnen Länder gelten unterschiedliche Regelungen. Welche das sind, findest du in der "Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes".

Im Artikel 5, Absatz 1 b) heißt es hier z. B.:
Es muss ein Ausweis für sie mitgeführt werden, der von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres — gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut — mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHONorm) vorgenommen wurde.

In Abhängigkeit des Einreiselandes musst du zusätzlich auch eine Titerbestimmung machen lassen.

Am besten liest du die für das jeweilige Land geltenden Vorgaben in der Verordnung nach.

LG
 
Die Grundfrage ist, ob du bei jedem Gerenzübertritt Gefahr laufen willst mit den Grenzern diskutieren zu müssen. Andererseits; ich habe schon jahrelang Hunde und noch nie wollte irgendwer an der Grenze Papiere sehen...
 
Vor allem will ich meinen Hunden den Streß einer Impfung nicht antun, insbesondere, wenn sie unnötig ist, weil der Titer stimmt.
 
Grundsätzlich ist das gültig, was im international gültigen Impfpass steht. Wenn dort also steht "nächste Impfung im Jan 2014" dann ist spätestens dann die allgemeine Gültigkeit abgelaufen. Natürlich wissen wir, dass eine Impfung länger vorhält, u.U. sogar lebenslang, aber das wissen die zuständigen Behörden eben nicht. Es wirdt bald neue Richtlinien zur Welpenimpfung geben: http://haustiereimpfenmitverstand.blogspot.de/2013/05/wsava-richtlinie-fur-die-welpenimpfung.html , aber bis dahin gilt: Fristen einhalten. Du könntest bei der nächsten Tollwut- Impfung aber darauf bestehen, dass ein 3-Jahresabstand im Impfpass eingetragen wird (wenn das den Empfehlungen des Impfstoffherstellers entspricht).
Oder eben konsequent Reisen und Veranstaltungen, bei denen der Impfpass vorgelegt werden muss, meiden.

Gruß Bea
 
Bezüglich der Tollwutimpfung sei aber auf die Tollwutverordnung hingewiesen. Die schreibt regelmäßige Tollwutimpfungen zwar nicht verbindlich vor. Aber wenn Hunde oder Katzen unter Tollwut- bzw. Ansteckungsverdacht geraten, könnten sie von den Behörden "eingezogen" und getötet werden...ohne wirksamen Rechtsbehelf. Wie schnell das geht, dass nach Kontatkhunden eines Verdachtshundes gesucht wird, hat man vor ein paar Jahren in Lörrach gesehen...
 
Gibts dazu nähere Infos?
 
Das stimmt, aber es muss zumindest den begründeten Verdacht geben, dass Hund oder Katze mit tollwutkranken Tieren Kontakt hatten. Das z.B. dann möglich, wenn man nicht geimpfte Hunde unkontrolliert im Wald laufen und wildern lässt, was sich auch aus anderen Gründen von selbst verbietet...
Aber selbst das ist nur Theorie, denn D gilt seit einigen Jahren als tollwutfrei.

@ Anja, meinst Du den Part in der Verordnung?

§ 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
(1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie
mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen
anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
(2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder
seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz
standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut
zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits
mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
(4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und
Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt
werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die zuständige Behörde kann in der
Entscheidung nach Satz 1 oder nachträglich die Dauer der dort genannten Maßnahme verkürzen, soweit Belange
der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
 
Danke Bea, aber ich meinte eher den konkreten Fall.
 
Hallo Anja, ich weiß nicht was man noch findet wenn man googelt. Ich weiß aus den Berichten noch, dass es ein Tierschutzhund aus dem osteuropäischen Ausland war. Er wurde natürlich vor dem Import geimpft, war da aber schon infiziert, so dass die Impfung nix brachte. Die Symptome können ja bei Tollwut erst Wochen bis Monate nach der Infektion auftreten, was hier halt der Fall war.

@ Bea,
ja, Deutschland gilt als tollwutfrei. Aber das heißt nicht, dass es das auch wirklich ist. Gerade aufgrund der Ostimporte kann ein Fall der genannten Art immer wieder auftreten und auch tollwutinfizierte Tiere machen ja vor den Grenzen nicht halt. Und der "begründete Verdacht" nunja, wenn es um so ne Infektion geht, wird es wohl reichen wenn Herr xy meinen Hund mit dem "Tollwuthund" irgendwie zusammen gesehen haben will. Mir ist das zu gefährlich und es gibt ja auch noch Mittel gegen Impfbelastungen...wobei sich die Frage der impfung für mich ohnehin anders stellt, weil ich regelmäßig auf Veranstaltungen und im Ausland bin
 
Danke, ich hatte in der Zwischenzeit schon gegoogelt. Wozu ich nichts gefunden habe, war eine Antwort auf meine eigentliche Frage: Hat man Hunde gefunden, die mit dem betroffenen Hund Kontakt hatten und was ist mit denen passiert?
 
Ich weiß nicht ob man Kontakthunde gefunden hat. Nach der Regelung der Tollwutverordnung hätten die Behörden das Töten der Kontakthunde allerdings anordnen müssen, soweit kein gültiger Impfschutz nachgewiesen wird. Für geimpfte Hunde ist das nur eine Kann-Vorschrift, d.h. bei solchen hätte man auch von Maßnahmen absehen oder sie einfach unter Beobachtung stellen können.
 
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