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Kassen-Patientin übernehmen

eve

Lucia
Heilpraktiker
Liebe KollegInnen,
ich bin klin. Psychologin und HP. Zum ersten Mal habe ich folgenden Fall:
Patientin mit langjähriger Phobie, die keinen zeitnahen Termin von einem Kassen-Pyscotherapeuten bekommt.
Von ihrer KK hat sie die Info "wenn Ihnen mind. x (3 glaub ich) Vertragstherapeuten keinen Termin in den nä. 6/8 Wochen geben können, dann übernehmen wir die Therapiekosten Ihrer HP" .
Vor Jahren war sie bereits in Pyscother. Behandlung, hat noch 22 Std übrig. Ich sollte diese übernehmen.
Finde ich wunderbar, denn als Alleinerziehende mit unsicherem Job kann sie sich ansonsten keine längere Therapie leisten (trotz meines großzügigen Entgegenkommens).

Nun weiß aber nicht, wie ich damit umgehen kann/ soll :kopfkratz: - ich habe sie gebeten, sich bei der KK zu informieren, doch fühle ich mich sicherer, wenn ich mich auf eure konkrete Erfahrung verlassen kann :)

- verrechne ich die Sitzungen direkt ihrer Kasse, oder ihr (und sie bezahlt und reicht die HN dann ein) ?
- Diagnose nach ICD10 und dann Sitzung mit meinem Honorarsatz, oder sollte ich etwas beachten, damit ihre KK tatsächlich die Kosten übernimmt?

Vielleicht habt ihr noch Tipps, wie ich damit am Besten umgehe - bestimmt bin ich nicht die Erste, die in einer solchen Situation ist (nur konnte ich keine Threads dazu finden).
Ich danke euch schon mal :giggle:
 
Seit 2017 geht das nicht mehr. Das Bundessozialgericht hat damals auch für solche Fälle die Erstattung von HP-Honoraren durch gesetzliche KV verneint.
Bis dahin wurde dieser Weg, wie du ihn beschrieben hast, da und dort noch praktiziert.
Deine Patientin soll sich noch mal genau erkundigen. Vielleicht war dem MA der KV nicht bekannt, dass es da eine Änderung gegeben hat.
 
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