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Kassenbuchpflicht ja oder nein

Zitronenenfalter

Neues Mitglied
Hallo Jochen,

desshalb verliert aber der Inhalt nicht seine Gültigkeit.

TSE und Kassenbuch sind zwei unterschiedliche Themen.
TSE ist nur zwingend für elektronische Kassensysteme vorgeschrieben.
Wer alles noch manuell macht, für den gelten unverändert die Möglichkeiten und Bedingungen in den Links.
 
Es gibt aktuell KEINE Kassenbuchpflicht.

Es gibt lediglich eine Aufzeichnungspflicht. Die Aufzeichnungen müssen Tagesaktuell und Kassensturzfähig sein. Und das unabhängig von der Art der Kassenführung, also auch bei offener Ladenkasse (ohne technische Hilfsmittel) und auch für Therapeutys die lediglich eine EÜR machen.

Und das ist relativ neu - die meisten Steuerberatys wissen nicht, dass auch eine offene Ladenkasse und ein EÜR-ly Ziel einer Kassennachschau sein kann. Und diese werden nur selten angekündigt (sonst ist ja der ganze Spaß weg).

Eine TSE Pflicht gibt es nur, wenn die Grundaufzeichnungen digital/ elektronisch stattfinden. Die Grundaufzeichnung wird bei dem Kassensturz als Grundlage für die Ermittlung des Soll-Betrags herangezogen. Diese Grundaufzeichnung sollte dann auf Papier vorhanden sein und ein Mindestmaß an Fälschungssicherheit anbieten. Tipp: lose Blätter die schlimmstenfalls noch gesucht werden müssen werden die Anforderungen nicht erfüllen. Das eigene Geldbeutel sollte definitiv nicht zur Geldaufbewahrung genutzt werden. Privatentnahmen sollten aufgezeichnet werden.

Hinzu kommt, dass man bei Bargeldintensiven Geschäften von einer Kassenbuchpflich spricht. Leider wird nirgends "Bargeldintensiv" definiert. Von Unterhaltungen mit Steuerprüfern wurde mir mitgeteilt, Bargeldintensiv bedeutet ab 10% bis 30% Anteil an Bareinnahmen.

Allein die Kassensturzfähigkeit würde mir persönlich als Grund reichen, um ein Kassenbuch zu führen. Wenn man auf die Idee kommt, Bargeld ohne Kassenbuch zu haben, dann Empfehle ich dringend das Anlegen einer Verfahrensdokumentation und die Absprache mit einen echten Steuerberaty.

Ein Kassensturz sollte mal geübt werden.

Nachtrag: das ist keine Steuerberatung. Das ist meine Meinung. Nur ein Steuerberaty darf eine verbindliche Auskunft geben. Bei dem Gespräch mit dem Steuerberaty genau erklären lassen, wie die Aufzeichnung in der Praxis stattfinden soll. Wenn dieser sagt, dass keine Notwendig ist, weil man automatisch alles als Privatentnahme verbuchen kann: einen neuen Steuerberaty suchen.

Nachtrag 2: solltet ihr ohne Kassenbuch und ohne Kassenabschlüsse in eine Kassennachschau geraten, dann dürft ihr mit einer Schätzung und einer Steuerprüfung rechnen. Der Verdacht liegt dann einfach auf der Hand, dass die Aufzeichnungen nicht vollständig sind. Als nächstes wird dann die Terminplanung (die ja unveränderbar mit Kulli stattfinden sollte) mit den Rechnungen/ Quittungen verglichen. Usw.

Nachtrag 3: das ist eigentlich keine lemniscus Frage - sollten wir das nicht "weiter oben" aufhängen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was genau?
Das es eine faktische Kassenbuchpflicht über die Aufzeichnungspflicht gibt, oder dass man bei ab 10% Anteil direkt dabei ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt keine allgemeine Regelung - alles ist abhängig von der ausgeübten Unternehmertätigkeit.
Ich fasse für einen konkreten Fall zusammen der folgende Bedingungen hat:
Freiberufler oder Kleinunternehmer
keine bargeldintensiven Geschäftsvorgänge auf der Einnahmenseite (Formulierung aus dem Gesetz)
EÜR - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
keine Abführung der Umsatzsteuer

Minimalanforderung wie durch Gesetze und Gerichtsurteile beschrieben:
- Einzelaufzeichnungspflicht (für jeden Patienten eine eigene Rechnung mit Vermerk der Barzahlung)
- dazu eine geordnete Ablage aller Belege (Einnahmen und Ausgaben) nach Datum
und eine tagesaktuelle Liste aller Einnahmen

nicht erforderlich wie durch Gesetze und Gerichtsurteile beschrieben:
- Kasse (Formulierung in den Gerichtsurteilen: Einnahmen gehen in den eigenen Portemonnaie und Ausgaben aus dem eigenen Portemonnaie)
- Tagesberichte/Tagesabschlüsse
- Kassenführung
- Kassenbuch
- Kassensturzfähigkeit zu jeder Zeit

Die Glaubwürdigkeit gegenüber dem Finanzamt wird erhöht durch folgende Punkte:
- keine oder nur sehr wenige aber dann schlüssig und glaubhaft belegbare/dokumentierte Änderungen auf der Liste der Einnahmen
- Durchlaufende Nummerierung aller Rechnungen/Quittungen egal ob bar oder elektronische Zahlungsweise
- Kasse (abschließbarer Ort/Gegenstand für Bargeld)
- Überprüfbarkeit des Kassenstandes mit Hilfe aller Belege für Einnahmen und Ausgaben
- Übersicht der Tageseinnahmen und Tagesausgaben mit Tagesabschluss (nur für Tage mit Geldbewegung erforderlich)
- Kassenführung (dann aber mit allen Vorschriften dafür)
- Kassenbuch (dann aber mit alles Vorschriften für das Kassenbuch)

Meine Meinung:
- nur für eine geringe Anzahl an Bareinnahmen geignet (weniger als 10%)
- wenn nicht alles lückenlos und ordnungsgemäß dokumentiert ist kann das Finanzamt Schwierigkeiten machen und eine meist nachteilige Schätzung vornehmen.
- Erfüllung der ersten vier Punkte bei Glaubwürdigkeit (damit haben alle Mandanten meines Steuerberaters mit obigem Geschäftsmodell ihre Kassenschau bestanden)


Ergänzung:
Meine Beiträge sind keine Steuerberatung
Mir geht es nur darum, welche möglichkeiten kleine Praxen (Solo, Teilzeit, Einsteiger, etc.) haben, Aufwand und Kosten zu reduzieren bzw. klein zu halten.
Desshalb hat Lemniscus ja die kleinen Pakete, was ich richtig gut finde.
Der erste und beste Weg ist meiner Meinung nach zum Steuerberater.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr schön. Für eine Kassennachschau sind zweierlei notwendig: soll und ist. Deswegen bin ich der Meinung, dass man irgendeine Form einer definierten Geldablage benötigt.

Besonders förderlich ist es dann noch, wenn man Kassenstürze regelmäßig durchführt und dokumentiert (im Sinne der Glaubwürdigkeit). Bei wenig Bargeld ist das kein Problem.
 
pgtaboada also ich muss jetzt doof fragen weil ich das bis heute nicht kapiere. ich hab VOR lemniscus jede rechnung händisch in ein kassenbuch eingetragen. mit RE NR, name des patienten und dem betrag. das muss ich aber unter lemniscus NICHT mehr, richtig? weil da ist es ja ersichtlich, oder? anmerkung: ich mache KEINE barzahlung, ausschließlich überweisung
 
pgtaboada also ich muss jetzt doof fragen weil ich das bis heute nicht kapiere. ich hab VOR lemniscus jede rechnung händisch in ein kassenbuch eingetragen. mit RE NR, name des patienten und dem betrag. das muss ich aber unter lemniscus NICHT mehr, richtig? weil da ist es ja ersichtlich, oder? anmerkung: ich mache KEINE barzahlung, ausschließlich überweisung
Es wird immer unübersichtlicher mit den Vorschriften, nicht wahr? Genau deshalb nutze ich auch nur noch Kartenzahlung und das Schnickschnack.
 
Hat sich eigentlich nichts geändert. Kassenbuch und Jahresausgangsbücher sind Begrifflichkeiten der papierbehafteten Buchhaltung. Neu ist es, dass TSE für Software gebraucht wird.
 
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