Hier ein Auszug aus der unten angegebenen Quelle.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/e-mail-archivierung-pflicht.html
Die E-Mail-Archivierungspflicht gilt dabei für jeden Kaufmann (vgl. §§ 1,2,3 HGB), für Handelsgesellschaften, eingetragene Genossenschaften sowie juristische Personen i. S. d. § 33 HGB.
Dagegen gilt die E-Mail Archivierungspflicht nicht für Nichtkaufleute, wie z.B. Kleingewerbetreibende und Freiberufler.
Dagegen gilt die E-Mail Archivierungspflicht nicht für Nichtkaufleute, wie z.B. Kleingewerbetreibende und Freiberufler.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/e-mail-archivierung-pflicht.html