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Keine Impfpflicht nach § 20a IFSG mehr seit dem 1.1.2023

Jochen Pippir

20/80
Administrator
Forumsunterstützer
Heilpraktiker
Ort
Neu-Ulm
Therapien
Ortho-Bionomy®, Dorn-Breuss, FRZ nach Marquardt, NLP,
Status
HP
Der § 20a IfSG „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ist durch Ablauf der Bestimmung ersatzlos aus dem Infektionsschutzgesetz weggefallen und wird dort nicht mehr aufgeführt. Damit entfällt auch die Vorlagepflicht für den Nachweis der Immunisierung.

Interessant wird jetzt der Verlauf der Klagen gegen die zunehmend auftretenden Nebenwirkungen und Langzeitschäden nach der Impfung.
 
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