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Kostenlose Behandlung einer Freundin

Lune

Mitglied
Hallo,

Eine Freundin hat mich gefragt ob ich sie mit Hypnose zur Raucherentwöhnung helfen könnte. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, im Gegenteil, aber... ich möchte mich nicht strafbar machen. Dh ich möchte sie zwar kostenlos behandeln, aber nicht schwarz arbeiten. Geht das?
Darf ich zB eine Rechnung mit 0€ oder 1€ symbolisch schreiben?
Ich würde sie bei ihr beim ersten Mal und dann in meiner Praxis treffen (nur organisatorisch einfacher so). Ich mache mit ihr alles wie mit einem Klient, Vertrag (mit 0€?), Anamnese, usw.
Was denkt ihr, geht es so? Darf man umsonst arbeiten oder mit niedrigeren Preisen als bei anderen Klienten, oder muss man alle gleich behandeln?

Danke

Schönen Gruß
 
Das ist nicht das, was du fragst, aber ich muss es trotzdem loswerden:

Zur Raucherentwöhnung braucht man eine gewisse Motivation und Leidensfähigkeit, richtig?
Wenn ich aber nicht für die Entwöhnung zahle, schätze ich die Behandlung nicht unbedingt genug wert.
Als Folge arbeite ich als Klientin nicht so engagiert mit, wie bei einer kostenpflichtigen Behandlung.
Endergebnis: Die Behandlung hilft nicht, und dein guter Ruf als Therapeutin leidet.

Auch wenn ich dich gut verstehen kann, ich neige auch dazu, auf den entsprechenden Ausgleich zu verzichten und muss mich hier immer wieder disziplinieren. *seufz*
 
Du musst keine Rechnung schreiben, wenn Du kein Geld bekommst und dann ist es auch nicht Schwarzarbeit

Wir sind hier öffentlich. Hast Du eine HP-Erlaubnis, dann schicke sie an Jochen Pippir.
Ich würde den Beitrag dann in den internen Bereich verschieben.

Einen Hinweis noch zu Tibina Einwand: wer viel Geld für Zigaretten spart, kann dieses auch erstmal an den hilfreichen Therapeuten zahlen
und noch ein Hinweis: die GeBüH ist ein Verzeichnis und keine Gebührenordnung
 
Sehe ich genauso, Tina.
Aber ich wollte jetzt nicht gleich der Freundin unterstellen, dass sie nicht zahlen will.
Denn vielleicht kam die Idee, kostenfrei zu behandeln, ja auch direkt von Lune.
 
Grundsätzlich darfst du auch mal den einen oder anderen kostenlos behandeln. Ohne Rechnung, ohne alles. Nur eben nicht alle, wenn das Finanzamt die die Gewinnerzielungsabsicht nicht aberkennen soll.

Die Frage ist nur: Ist es so eine gute Freundin, dass du ihr auch 200-300 Euro in bar schenken würdest?

Das ist die Arbeit nämlich wert. Also... beantworte du dir die Frage selbst...

Kommst du zu dem Ergebnis, dass soviel nicht, aber vielleicht 50 Euro ein angemessener Wert für ein Geschenk wären, ziehst du genau diesen Betrag vom normalen Honorar ab und schenkst ihr dies.

Ach ja:
Rabat ist die Hauptstadt von Marokko ;) :D
 
Danke schön für eure Antworten. Stimmt alles. Ich werde noch darüber nachdenken. Vielleicht mache ich ihr ein Sonderpreis.
Ich darf ihr eine Rechnung schreiben mit einem anderen Betrag als für die anderen Klienten, oder muss ich es irgendwie rechtfertigen gegenüber das Finanzamt zB?


Tina: meine Urkunde enthält Vor- & Nachname, Geburtsname, Geburtsort und -Datum, Private Adresse. Informationen die ich nicht unbedingt schicken möchte, daher kein Privatbereich für mich ;) Aber ich dachte solange dass wir nicht den Klient identifizieren können, können wir im öffentlichen Bereich schreiben??
 
Ich darf ihr eine Rechnung schreiben mit einem anderen Betrag als für die anderen Klienten, oder muss ich es irgendwie rechtfertigen gegenüber das Finanzamt zB?
Ja
und nein.
 
Aber ich wollte jetzt nicht gleich der Freundin unterstellen
ich habe es der Freundin nicht unterstellt. Der Inhalt steht ganz neutral da
Die Frage ist nur: Ist es so eine gute Freundin, dass du ihr auch 200-300 Euro in bar schenken würdest?
genau, die Frage stelle ich mir auch (öfters, nicht immer ;))
Bei manchen Menschen ist es mir eine Herzensangelegenheit. Außerdem kann ich sagen, dass seit ich losgelassen habe, das Geld dann an anderer Stelle reinkommt, so bekomme ich beim Kauf von Teilen einen Nachlass ohne danach zu fragen, weil gerade eine Aktion läuft, die ich nicht mitbekommen hätte. Die Energie muss nicht 1:1 zurückkommen. Allerdings will ich auch nicht, dass jmd. bei mir in energetischer Schuld steht und sage, dass sie eben dem Nächsten helfen können, der dann ihre Hilfe braucht. Ob der-/diejenige das macht, ist dann deren Sache...
 
@Tina: meine Urkunde enthält Vor- & Nachname, Geburtsname, Geburtsort und -Datum, Private Adresse. Informationen die ich nicht unbedingt schicken möchte, daher kein Privatbereich für mich ;) Aber ich dachte solange dass wir nicht den Klient identifizieren können, können wir im öffentlichen Bereich schreiben??
ich hätte sonst aber mehr von mir geschrieben. Du kannst Jochen vertrauen. Wenn Du hier nbicht mit Deinem realen Namen auftraten willst, musst Du das nicht
 
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