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Krankmeldung

Darf schon,
aber:
- der Arbeitgeber des Pat. muß sie nicht akzeptieren
- wahrscheinlich gibt es Probleme, wenn die Krankenkasse mit irgendwelchen Zahlungen an der Reihe wäre ( die Lohnfortzahlun wird ja nur für einen bestimmten Zeitraum vom Arbeitgebebr gezahlt, dann übernimmt die Kasse)

Darauf sollte man seinen Pat. wohl hinweisen
 
Darf schon,
aber:
- der Arbeitgeber des Pat. muß sie nicht akzeptieren
- wahrscheinlich gibt es Probleme, wenn die Krankenkasse mit irgendwelchen Zahlungen an der Reihe wäre ( die Lohnfortzahlun wird ja nur für einen bestimmten Zeitraum vom Arbeitgebebr gezahlt, dann übernimmt die Kasse)

Darauf sollte man seinen Pat. wohl hinweisen


Ich hätte jetzt gedacht er darf zwar die Krankheit bescheinigen, aber keine Krankmeldung schreiben....:confused:
 
Es gab sogar mal in irgendeiner Fachzeitschrift einen Vordruck für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die vom HP ausgestellt werden können. Aber wie sus schon sagt: diese Bescheinigung hat keinerlei rechtliche Bedeutung, sondern stellt lediglich einen Empfehlung an den Arbeitgeber dar, den Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeitsleistungserbringung frei zu stellen, um die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers möglichst kurzfristig wieder herzustellen.

Ich kenne aber keinen HP, der das macht ... glaube ich ... :confused:

Have a nice day!
Der Möthi
 
Hallo
ja er darf krankschreiben, nur wie die Vorredner schon sagten, muß sich kein Arbeitgeber dran halten.
Es ist eine Empfehlung, die aber auch bei Problemen des Arbeitnehmers mit Verschlimmerung von einem Gericht berücksichtigt werden kann.
Immerhin ist das auch eine Begutachtung durch eine fachlich kompetente Person.
Wie richtig bemerkt, wird es immer problematisch, wenn Bereiche der Sozialgesetzbuches berührt werden. Denn hier ist der Heilpraktiker expliziet nicht zugelassen.
Aber eine Krankschreibung wegen einer kurzfristigen Erkrankung zB Grippe ist durchaus möglich.
 
Ob ein HP eine formlose AU grundsätzlich ausstellen darf, ist nicht geregelt und daher auch nicht verboten, er darf jedoch nicht das KV-Muster 1a (gelber Schein) verwenden, welches Vertragsärzten vorbehalten ist.
Wohl aber ist geregelt, welchen Wert eine AU-Bescheinigung vom Heilpraktiker hätte. Denn kein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer könnte mit einer solchen Bescheinigung etwas anfangen, da im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und Sozialgesetzbuch V (SGB V) klar geregelt ist, dass ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss, und auch bei längerer AU das Krankengeld nur nach ärztlichem Attest ausgezahlt wird. Desweiteren dürfen die für die Auszahlung des Krankengeldes notwendigen "Auszahlungsscheine" nur von Vertragsärzten (Kassenärzten) unterschrieben werden.
(SGB V §§ 46 (2), 48 (1); EntgFG § 3(1))


Hallo
Es ist eine Empfehlung, die aber auch bei Problemen des Arbeitnehmers mit Verschlimmerung von einem Gericht berücksichtigt werden kann.

Ja, können schon, aber es wäre sehr unwahrscheinlich.

Immerhin ist das auch eine Begutachtung durch eine fachlich kompetente Person.

Das ist ein wenig übertrieben. HP ist kein medizinischer Fachberuf weshalb ein HP als Fachgutachter vor Gericht nie zugelassen wird, und auch ein als Beweis vorgelegtes Attest eines HP entsprechend gering bewertet würde.

Wie richtig bemerkt, wird es immer problematisch, wenn Bereiche der Sozialgesetzbuches berührt werden. Denn hier ist der Heilpraktiker expliziet nicht zugelassen.
Aber eine Krankschreibung wegen einer kurzfristigen Erkrankung zB Grippe ist durchaus möglich.

S.o., der HP darf zwar eine sog. AU-Bescheinigung formlos ausstellen, der Arbeitnehmer darf diese aber nicht zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit verwenden.
Es könnte übrigens ein Problem mit dem Patienten geben, wenn diesem eine AU-Bescheinigung z.B. nach Ziff. 11.1 GOHp in Rechnung gestellt wird, er diese jedoch nicht verwenden kann, ohne dass er vorher auf diesen Umstand aufmerksam gemacht worden wäre.

vg


Andi
 
Hola, "Krankschreibungen" von Beamten werden in den meisten Fällen (z.B. Lehrer in Rl/Pf) akzeptiert.

Gruessle

Oliver
 
Hola Bettina,

meine (Lehrer) Patienten haben vom Land (Arbeitgeber) eine Mitteilung erhalten, dass auch AUB von Heilpraktikern akzeptiert werden.

Gruessle

Oliver
 
Erstmal Herzlich Willkommen im Forum!
Das ist doch super mit den Krankmeldungen! In welchem Landkreis praktizierst du?
 
Hola Bettina.

Danke, für das nette Willkommen.

Ich arbeite in der Gegend um Koblenz.

Gruessle

Oliver
 
Hola Bettina.

Danke, für das nette Willkommen.

Ich arbeite in der Gegend um Koblenz.

Gruessle

Oliver

Na, dass ist ja nicht allzu weit weg, aber nicht in NRW oder Schleswig-Holstein...
Mal sehen wie es dort mit den Krankschreibungen gehandhabt wird!
Für deine Patienten ist das natürlich eine glückliche Regelung und die Warterei beim Arzt morgens für eine Krankschreibung hat auch ein Ende....
Auf was hast du dich spezialisiert? Wie lange praktizierst du schon?
Fragen über Fragen!
Ich wünsch dir einen schönen Sonntag abend....
 
Hola Bettina,

ich arbeite hauptsächlich mit Spenglersan, als meine Grundtherapie.

Durch meinen Mentor bin ich relativ tief in diese Materie eingeführt worden, wobei ich immer noch viele viele Fragen an ihn habe und auch bei schwierigen Fällen auf ihn zurück greife.

Gruessle

Oliver
 
Hola Bettina,

ich arbeite hauptsächlich mit Spenglersan, als meine Grundtherapie.

Durch meinen Mentor bin ich relativ tief in diese Materie eingeführt worden, wobei ich immer noch viele viele Fragen an ihn habe und auch bei schwierigen Fällen auf ihn zurück greife.

Gruessle

Oliver

Mit Spenglersan habe ich selbst schon eigene tolle Erfahrungen gemacht! Meine Allergie habe ich seit letztem Jahr gut in den Griff bekommen, ich bin ganz zuversichtlich. Die nächsten Pollen können gerne kommen.

Es ist immer gut einen Mentor zur Rate ziehen zu können!
 
Ich hätte jetzt gedacht er darf zwar die Krankheit bescheinigen, aber keine Krankmeldung schreiben....:confused:

Bei privatversicherten besonders häufig bei Lehrern werden AUs vom HP akzeptiert.
Ebenso von vielen Krankenversicherungen für Selbstständige, die eine Verdienstausfallversicherung haben oft relevant.

ALLES was via RVO abgerechnet wird = alle Kassenpatienten macht der ARZT nicht der HP!!!

LG Silke:D
 
Hallo, bin schon lange auf der Suche nach einem Muster für eine Arbeitsunfahigkeits Bescheinigung die ein HP verwenden kann. Habe im Netz nichts gefunden und hier im forum wird ja darüber gesprochen. Kann mir jemand helfen.
Danke und Gruß
Daniel
 
Orientiere Dich doch an einer ärztlichen AU.
Da ist drauf:
  • Dein Briefkopf/Stempel/Unterschrift
  • Name, Adresse des Patienten (Versicherung etc. fällt ja weg)
  • abreitsunfähig seit: Datum
  • Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich: Datum
  • festgestellt am: Datum
und das war's. Selbstverständlich keine Diagnose!!
Vielleicht noch in der Fußzeile ein Hinweis wie hier oben erwähnt darauf, dass dies keine ärtzliche Bescheinigung im Sinne des SGB... ist.
Zumindest sollte das in die Dokumetation des Termins.

Aber danke für die Anregung, werde mir mal eine Vorlage erstellen für den Fall der Fälle.
 
Mir erschließt sich nicht, warum wir als Heilpraktiker eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen sollten, da es von den Krankenkassen eh nicht anerkannt wird und somit - wenn der Patient länger als 6 Wochen krank oder öfter wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig wäre, dann nicht in die automatische Entgeltszahlung durch die Krankenkassen fiele. Was macht das also für einen Sinn? Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch.
 
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