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Möglichst gute Rechnungserstattung durch PKV

peterson

Neues Mitglied
Hallo,
als PKV-Patient mit chronischen Beschwerden war ich selbst schon bei einigen Heilpraktikern (und Ärzten) in Behandlung und habe mich immer wieder gewundert, wie wenig sich die Therapeuten darum kümmern, dass der Patient die abgerechneten Leistungen auch erstattet bekommt. Z.B. werden Vorgaben der PKV zu erstattungsfähigen Leistungen oder Höchstgrenzen oft nicht beachtet. Wenigstens eine Information vor der Behandlung darüber, welche Zuzahlungen ich in etwa zu erwarten habe, wäre ja schon super.

Vermutlich liegt das daran, dass die ganzen Tarife und Reglungen zu vielfältig und unübersichtlich sind (?).

Daher meine folgende Überlegung: Ich würde gerne einen Dienst für Heilpraktiker anbieten, bei dem ein HP ganz einfach per Internetseite oder evtl. auch per Handy-App die Versicherungsdaten (z.B. AVBs, erstattungsfähige Höchstbeträge, etc.) eines Patienten abrufen kann.

Was haltet ihr davon? Aus Sicht eines Patienten fände ich das sehr nützlich, wenn ein HP sich darum kümmert, dass die Rechnungen auch möglichst gut erstattet werden. Oder wäre das trotzdem noch zu viel Aufwand, bei jeder Rechnungserstellung die AVBs etc. zu checken?

Grüße
Peter
 
Der Gedanke ist gut -aaaaaber die Durchführung muss zwangsläufig an der Vielfalt der Versicherungen und auch noch deren modularen Wahlmöglichkeiten scheitern! Es ist die Aufgabe des Pat., zu ermitteln, ob und wieviel Er/Sie für welche Leistung bezahlt bekommt.

Hat d. Pat. einen Vertrag mit dem Ziel, durch Einschränkungen/Ausschluss seinen Beitrag zu senken, kann es nicht die Aufgabe des Behandlers sein, die Kompatibilität einer vorgeschlagenen Behandlung mit den jeweils konkreten Versicherungsbedingungen d. PAT. abzustimmen!

Gruß Hans
 
als PKV-Patientin, mit einem Vertrag der gerade HP-leistungen mit einschließt, habe ich innerhalb der 13 Jahre seit Vertragsabschluss alle Leistungen erwartungsgemäß ersetzt bekommen - abzüglich meiner Selbstbeteiligung.
Mein früherer Lebenspartner hat nicht alle Leistungen erstattet bekommen. Ihm war es aber auch bei Vertragsabschluss nicht wichtig und erstmal war sein vertrag dadurch günstiger
Es kann nicht sein, wie Hans beschreibt, dass der Patient im Vertrag spart und wir als HP dann dafür die Verantwortung tragen sollen.

Außerdem beinhaltet die Rechnung die vorausgegangene Leistung und etwas anderes dort hereinzuschreiben, ist Versicherungsbetrug.

Über das Fiasko der GeBüH aus 85 und den damit verbundenen Folgen kannst Du hier lesen.
Die Verantwortung einen schlüssigen Vertrag mit der PKV zu haben, der die Leistungen beinhaltet, die der Patient bezahlt bekommen möchte, kann nur beim Patienten liegen
 
Ich stimme den beiden voll zu. Außerdem bekommt jeder Patient von mir einen Behandlungsvertrag in dem erläutert ist, das evt. nicht alle Kosten von der GKV übernommen werden. Bisher gab es keine Probleme.
 
Der Patient bekommt von mir eine Rechnung. Er zahlt bar, oder mit Karte. Ob, und wie der Patient versichert ist, darf mich nicht interessieren, und ist letztendlich seine Sache! Ich habe ja schließlich eine Vereinbarung/Vertrag mit dem Patienten und nicht mit seiner Versicherung, oder liege ich da falsch?
 
Hallo,
als PKV-Patient mit chronischen Beschwerden war ich selbst schon bei einigen Heilpraktikern (und Ärzten) in Behandlung und habe mich immer wieder gewundert, wie wenig sich die Therapeuten darum kümmern, dass der Patient die abgerechneten Leistungen auch erstattet bekommt.
Fett gedrucktes war und ist nicht Aufgabe des behandelnden Therapeuten, denn im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung können und tun private Versicherungen die Leistungskataloge selbst zusammenstellen und seit Jahren immer weniger Behandlungen im alternativen Bereich bezahlen.
Der Vertrag ist zwischen Patient und Krankenversicherung geschlossen von daher ist es die Aufgabe des Patienten mit seiner Versicherung klarzukommen und vorher! zu prüfen welche Leistungen wann und wo erstattet werden.

Z.B. werden Vorgaben der PKV zu erstattungsfähigen Leistungen oder Höchstgrenzen oft nicht beachtet. Wenigstens eine Information vor der Behandlung darüber, welche Zuzahlungen ich in etwa zu erwarten habe, wäre ja schon super.
Tja auch die Krankenkassen haben sich dem Kapitalismus unterworfen, will heißen es gibt zig Tarifkombinationen bei den Versichereren. Und weil das noch nicht reicht erstatten die gleichen! Versicherungen auch noch bundeslandabhängig und anscheinend auch noch abhängig vom Sachbearbeiter, der dransitzt.
Im Gegensatz dazu gibt es ja auch viele Patienten, die meinen wenn sie 8 Euro im Monat bezahlen, daß dann die Versicherung einen Vollkostenerstattung machen würde.

Vermutlich liegt das daran, dass die ganzen Tarife und Reglungen zu vielfältig und unübersichtlich sind (?).
Ja, und der Therapeut hat in der Regel keine Ahnung welche Tarife seine Patienten gewählt haben.

Daher meine folgende Überlegung: Ich würde gerne einen Dienst für Heilpraktiker anbieten, bei dem ein HP ganz einfach per Internetseite oder evtl. auch per Handy-App die Versicherungsdaten (z.B. AVBs, erstattungsfähige Höchstbeträge, etc.) eines Patienten abrufen kann.
Aus obigen Erwägungen wir das nicht funktionieren und schon auch deswegen nicht weil ich nicht Versicherungsvertreter bin sondern Therapeut.

Was haltet ihr davon? Aus Sicht eines Patienten fände ich das sehr nützlich, wenn ein HP sich darum kümmert, dass die Rechnungen auch möglichst gut erstattet werden. Oder wäre das trotzdem noch zu viel Aufwand, bei jeder Rechnungserstellung die AVBs etc. zu checken?

Fett markierstes möchte ich ausführen:

Ich schreibe jede Rechnung so, daß die Diagnose zum Patienten passt und ich aufgrund der Diagnose aus meinem Behandlungsspektrum diejenigen Therapien raussuche bei der ich der Überzeugung bin daß sie für diesen Fall oder Krankheit das Maximum an Heilungschancen eröffnen.

Das bedeutet aber auch, daß ich dem Patienten beispielsweise eine Akupunktmassage mache er aber diese wahrscheinlich nicht erstattet bekommt weil sie nicht anerkannt wird oder weil ich als Symptom keinen Schmerz genannt bekommen habe, denn da würden sie wieder zahlen. Ich werde aber einen Teufel tun hier mir etwas aus den Fingern zu saugen, daß der Patient abrechnungstechnisch zufrieden ist sondern mein Bestreben ist es alleine die Gesundheit wiederherzustellen oder Leiden zu lindern!

Ja ich kann jeden Patienten verstehen, der sagt er möchte das erstattet bekommen was er in Anspruch genommen hat, leider muss er sich aber vorher mit seiner Versicherung darüber auseinandersetzen und im Zweifelsfall vorher die Erstattungsfähigkeit überprüfen lassen. Und ich werde keinen Patienten mit einer Massage beglücken bei der ich dann wahlweise 6, 82 bis 17,90 Euro bekomme nur als Beispiel.


Ich kann das immer schlecht beschreiben aber der Fokus liegt da auf der falschen Seite und chronisch Kranke Patienten merken sehr schnell, daß die ach so hochgelobten privaten Versicherungen sich ganz schnell ins Gegenteil verkehren können. Es kann und ist auch nicht unsere Aufgabe hier die Versicherungen der Patienten im Auge zu behalten sondern ausschließlich die Möglichkeiten anzubieten, die für das jeweilige Krankheitsbild adäquat und notwendig sind.
 
Ich kann @HPSepp da nur zustimmen. In dem Moment, in dem der Augenmerk auf maximaler Erstattung liegt, und nicht darauf, den Behandlungsauftrag zu erfüllen, ist die Behandlung weitestgehend sinnlos. Dann kann der Patient sich das Geld vermutlich ganz sparen und daheim einen Tee trinken.

Soweit ich das von den Kollegen hier kenne, bemühen sie sich immer, Rechnungen so auszustellen, dass diese auch von der Versicherung anerkannt werden. Allerdings gibt es da einfach Grenzen und m.E. kann da auch keine App oder Anwendung helfen.

Im Gegenteil halte ich eine solche App sogar für kontraproduktiv, denn so wird weiter der Eindruck vermittelt,"alles" könne erstattet werden. Dass dem nicht so ist, hat Sepp ja schon erwähnt. Ich denke, dass wir hier in Deutschland den Wert guter Gesundheitsleistungen nur sehr wenig zu schätzen wissen, eben weil wir erwarten, dass diese komplett erstattet werden und dadurch quasi kostenlos sind.

Ist aber nur meine Meinung.
 
danke für euer Feedback

Ich verstehe, dass die meisten von euch keine Lust haben, sich mit versicherungstechnischen Fragen zu beschäftigen.
Und natürlich ist das rein rechtlich gesehen die Aufgabe des Patienten und nicht die des HP.
Selbstverständlich soll auch kein HP seine Behandlung an den Versicherungs-Höchstgrenzen ausrichten oder irgendwelche Abrechnungstricks machen.

Es geht mir i.W. darum, vor einer Behandlung mehr Transparenz für den Patienten zu schaffen. Denn der Patient erfährt ja heute typischerweise erst nach einer Behandlung (nämlich mit der Rechnung), welche Leistungen denn nun genau erbracht wurden und zu welchem Satz die abgerechnet wurden. Also wie soll sich der Patient dann selbst darum kümmern? Er müsste ja tatsächlich vor jeder Behandlung einen Heil- und Kostenplan anfordern, was dann letztlich für den HP noch mehr Arbeit bedeuten würde. Da wäre es doch einfacher, dies z.B. vor der ersten Behandlung mit dem Patienten auf Basis seiner Vertragsinhalte kurz durchzusprechen.

Ein Therapeut hat ja auch nichts gewonnen, wenn er sich nur darauf zurückzieht, dass Abrechnungsfragen nicht "seine Sache" sind und der Patient sich dann einen anderen Therapeuten sucht. Außer er hat eh zu viele Kunden, dann wäre das nachvollziehbar ...
 
Denn der Patient erfährt ja heute typischerweise erst nach einer Behandlung (nämlich mit der Rechnung), welche Leistungen denn nun genau erbracht wurden und zu welchem Satz die abgerechnet wurden.

Zumindest bei mir ist das recht einfach: Ich habe einen festen Stundensatz, zu dem ich arbeite. Den bekommen meine Patienten am Anfang gesagt. Damit können sie ganz gut abschätzen, wieviel eine Behandlung kostet. Zumal sie auch mitbestimmen, wieviele Sitzungen sie in Anspruch nehmen. ;)
 
welche Leistungen denn nun genau erbracht wurden und zu welchem Satz die abgerechnet wurden.
das stimmt nicht. Wir sind verpflichtet den Patienten vorher aufzuklären. Die Patienten unterschreiben in der Regel Behandlungsverträge in denen der Stundensatz des Therapeuten benannt wird. Jeder Patient kann dann, nach der Behandlung auf die Uhr gucken und weiß, welche Kosten entstanden sind.
Das einzig Unbekannte dabei ist die GeBüH und daraus resultierende Erstattung der jeweiligen PKV.
Oben aus dem Link kannst Du ersehen, dass die GeBüH rechtlich nicht bindend für uns ist (anders als die GoÄ für Ärzte).
Somit ist das Ausstellen der Rechnungen gem. GeBüH immer ein Entgegenkommen von Seiten
der HP
 
Wie bereits geschrieben, es gibt bei mir einen Behandlungsvertrag in dem mein Stundensatz steht. Weitere Untersuchungen wir z.B. eine Stuhluntersuchung werden mit dem Patienten besprochen und der anfallende Betrag mitgeteilt. Dies sind allerdings Kosten des Labors auf die ich keinen Einfluss habe. Leider stellen sich die PKV bei diesen Untersuchungen oft quer, aber auch das sage ich vorher. Der Patient weiß also was auf ihn zukommt.
 
Hier mal der Blickwinkel eines Softwareanbieters....

Aus Erfahrung kann ich berichten, dass einige Therapeuten genau nach so einer Dienstleistung nachfragen.
Simplimed und ZAS-Hemer bieten mW. die nächste Stufe als Dienstleistung: Rechnungserstellung für eine Diagnose/ Dokumentation entlang der GebüH.

Die Therapeuten, die so eine Dienstleistung nutzen würden, würden diese als Teil der eigenen Praxisverwaltung sehen wollen. Daher sollte das auch als API für Entwickler zur Verfügung stehen, damit das ganze auch den Weg in die vorhandene Software finden kann.


Ich selber würde für meine Software lediglich eine Validierung der Rechnung in Erwägung ziehen.


---
Unterwegs mit Tapatalk
 
dass der Patient die abgerechneten Leistungen auch erstattet bekommt.

Andersherum wird "ein Schuh" draus: hat der Pat. Sorge, dass die HP-Leistungen nicht, oder nicht ganz bezahlt werden, kann er einen Behandlungsplan mit Kostenangabe, den er/sie der KV vorlegen mit der Frage: WAS und in welcher Höhe bekomme ich bei meinem VS-Tarif bezahlt?

Rechnungserstellung für eine Diagnose
Genau dieses wird von PKVen mehr als kritisch beäugt!! Einige Abrechnungsinstitutionen haben sich bei den Ärzten damit etabliert. Hier wird die Diagnose genannt und die Abrechnungsfirmen "optimieren" auf Grund der Diagnose die Rechnung.

Mir ist bekannt, dass z.B. die DKV Abrechnungen dieser Firmen nicht mehr anerkannt haben.
 
Rechnungserstellung für eine Diagnose/ Dokumentation entlang der GebüH.
Heißt das dann, dass ich die Diagnose eingebe und dann schaue, was das Programm an GeBüH-Therapien zulässt und daran orientiere mich mich dann... :confused::woot: denn wenn ich gemacht habe, dann ist ja auch klar, was ich abrechne :D:cool:
Hier wird die Diagnose genannt und die Abrechnungsfirmen "optimieren" auf Grund der Diagnose die Rechnung.
:eek:
Mir ist bekannt, dass z.B. die DKV Abrechnungen dieser Firmen nicht mehr anerkannt haben.
was ich sehr gut nachvollziehen kann...

Hi Tina - Schließt dieser Kommentar ALLE im GebüH aufgelisteten Leistung ein? Denn ich habe hier noch eine ältere Ausgabe des GebüH's mit der Nichtakzeptanz einzelner KV zu vielen Leistungen.
also, das war kein schriftlicher Kommentar... ich bin 2003 zu einem freien Versicherungsmakler gegangen und habe gesagt, dass ich mich privat versichern möchte und dass das meine Intension ist. Daraufhin wurden mir mehrere PKVen vorgestellt mit Kosten und ich habe die gewählt, die mir als am kulantesten in der Erstattung genannt wurde.
Mein Sohn ist seit 2004 ebenfalls dort versichert. Alle bisher eingereichten Rechnungen wurden erstattet. Ich habe lediglich den prozentualen Abzug bei Zähnen und Physiotherapie und den Abzug meiner Selbstbeteiligung gehabt - und nein, 1x hat ein Arzt den 6-fachen Faktor angesetzt (für Haptonomie) und davon haben sie nur den 3,5-fachen Satz bezahlt. Das war für mich aber auch ok. Sie meinten ich solle den Wucher beim Arzt nicht bezahlen ;)
 
Genau, an sowas wie simplimed hatte ich gedacht, in die Rechnungsstellung integriert ist es natürlich einerseits noch praktischer. Andererseits war meine Idee, es bewusst nicht zu integrieren, damit der Anwender sein bisheriges Abrechnungssystem einfach behalten kann. Und es geht mir eben nicht nur um "Rechnungsoptimierung" (logischerweise im legalen Rahmen), sondern v.a. auch darum, dass vor einer Behandlung eine schnelle und grobe Abschätzung möglich ist, welche Kosten der Behandlung auf den Patienten zukommen und welchen Anteil er selbst tragen muss.

ZAS-Hemer ist dagegen - wenn ich das richtig sehe - keine Software, sondern eine "menschliche" Unterstützung, da gibt es ja einige. Ich dachte schon an ein System, das der Therapeut selbst nutzen kann.

Ihr seid ja alles vorbildliche HP, wenn ihr eure Patienten so gut über die Gebühren aufklärt. Da bin ich wohl immer an die Falschen geraten, denn mir hat noch nie jemand vor einer Behandlung jemals irgend etwas zu den Gebühren erklärt ... Aber selbst wenn der Patient über die Gebühren aufgeklärt wird ist das eben nur der eine Teil. Was den Patienten ja auch interessiert ist der Anteil, den er selbst übernehmen muss. Und dieser Abgleich ist aufwendig und unkomfortabel und der sollte über die von mir diskutierte Software eben für beide Seiten einfacher werden.

Klar muss das den Therapeuten nicht interessieren - sofern es ihm egal ist, ob der Patient wiederkommt. Ich würde das eher als einen Wettbewerbsvorteil für den Therapeuten ansehen, wenn seine Patienten durch so einen Service weniger Überraschungen bei Abrechnungen mit ihrer Versicherung erleben und damit auch zufriedenere Kunden sind.
 
sondern v.a. auch darum, dass vor einer Behandlung eine schnelle und grobe Abschätzung möglich ist, welche Kosten der Behandlung auf den Patienten zukommen und welchen Anteil er selbst tragen muss.
welche Kosten - überschlägig und geschätzt - erfährt der Patient bei mir sofort, teils schon vor dem Anamnesetermin. Das hat auf der anderen Seite zur Folge, dass eben auch Patienten abspringen.

Ich persönlich denke, dass das Grundproblem ein anderes ist - und damit spielen die PKVs und ZVs.
In Deutschland ist in den Köpfen der meisten Bürger tief verwurzelt, dass alles rund um Gesundheit in der Verantwortung der Krankenkassen liegt. Die KK übernehmen die Kosten und ebenso spielt Lifestyle, Ernährung etc. keine Rolle beim Thema Gesundheit.
Das ist auch das, was von der Medizin und den GKV über Jahrzehnte geprägt wurde und heute noch geprägt wird.

Echte Übernahme der Verantwortung geht von Veränderung der Lebensgewohnheiten bis hin zu Übernahme von Kosten.
 
Aber selbst wenn der Patient über die Gebühren aufgeklärt wird ist das eben nur der eine Teil. Was den Patienten ja auch interessiert ist der Anteil, den er selbst übernehmen muss.

Wenn das eine objektive Entscheidung wäre, die sich auf Regeln stützt, die nachvollziehbar sind, wäre das toll. Ich weiß z.B. aus eigener Erfahrung, dass zwei Sachbearbeiter ein und derselben Versicherung zu vollkommen unterschiedlichen Erstattungsbeträgen kommen können.

Nun könnten Patienten sich natürlich gegen eine solche Erstattungspraxis wehren - tun sie aber bereits jetzt nicht (und vielen privat Versicherten ist das durchaus bewusst).

Ich glaube daher, dass deine App auch das Problem nicht lösen wird. Ich merke aber, dass du der Überzeugung bist, Heilpraktikern einen Gefallen zu erweisen bzw. uns dazu zu verhelfen , dass mehr Patienten kommen und bleiben. Ich wünsche dir da viel Erfolg.
 
Ihr seid ja alles vorbildliche HP, wenn ihr eure Patienten so gut über die Gebühren aufklärt. Da bin ich wohl immer an die Falschen geraten, denn mir hat noch nie jemand vor einer Behandlung jemals irgend etwas zu den Gebühren erklärt ... Aber selbst wenn der Patient über die Gebühren aufgeklärt wird ist das eben nur der eine Teil. Was den Patienten ja auch interessiert ist der Anteil, den er selbst übernehmen muss. Und dieser Abgleich ist aufwendig und unkomfortabel und der sollte über die von mir diskutierte Software eben für beide Seiten einfacher werden.
Das würde aber auch bedeuten, daß immer vorher ganz klar ist was wann genau gemacht wird. Das ist nicht therapeutischer Alltag!
Kommt ein Patient mit einem aktuen Hexenschuss und krümmt sich vor Schmerzen, dann werde ich weder seine Kindheit thematisieren noch ihn nach Hause schicken, damit er sich den ausführlichen Behandlungsplan in Ruhe durchlesen und dann wiederkommt.
Bei chronisch kranken Patienten ist das ganze ziemlich einfach: Es gilt in erster Regel mein Stundensatz, die Rechnung wird nach GebüH abgerechnet und der Patient kann in der Regel davon ausgehen, daß hier nur ein Teil zurückerstattet wird, denn die Versicherungen lassen sich auch jede Ausrede einfallen warum sie etwas nicht bezahlen wollen. Das geht soweit, daß ihnen auch der Gesundheitszustand des Patienten im Grunde egal ist, denn beim einen mal zahlen sie die Rechnung komplett während ein halbes Jahr später die Rechnung angemäkelt wird. Letzens stand als Begründung drin: Da das Blutlabor von einem Heilpraktiker angefordert wurde wird nicht erstattet.

Und weißt Du was, obwohl dieser Patient auch noch ziemlich knapp bei Kasse ist da in Vorruhestand ist er wieder gekommen, denn das was ich bisher gemacht habe und bei ihm angewandt hat ihm einen großen Teil seiner Gesundheit wieder zurückerlangen lassen! Und der kommt jetzt seit 3 Jahren zu mir!

Was habe ich bereits schon Begründungen geschrieben - weggewischt. Wenn der Patient nicht klagt dann hast Du keine Chance, denn in den Versicherungen sind Vollzeit Juristen angestellt, die den ganzen Tag nichts anderes machen können als ihren Job , während ich solche Dinge nach der Praxis in meiner Freizeit schreibe mit dem Ergebnis, nutzlos.

Klar muss das den Therapeuten nicht interessieren - sofern es ihm egal ist, ob der Patient wiederkommt. Ich würde das eher als einen Wettbewerbsvorteil für den Therapeuten ansehen, wenn seine Patienten durch so einen Service weniger Überraschungen bei Abrechnungen mit ihrer Versicherung erleben und damit auch zufriedenere Kunden sind.
Andersrum wird ein Schuh draus, der Patient, der so denkt, daß er alles zu jeder Zeit erstattet bekommt hat seine Eigenverantwortung nicht übernommen und sich seinen Vertrag nicht richtig durchgelesen. Es gibt beispielsweise bei mir keinerlei Überraschungen, denn ich erkläre meinen Patienten zu Anfang, daß die PKV unter Umständen nicht oder nur teilweise erstattet und bevor ich eine Behandlung durchführe erfährt der Patient von mir was ihn das kostet, bei längeren Therapien gibt es eine Kostenschätzung, denn Heilung lässt sich eben nicht in Zahlen pressen.

Und Du musst Dir um Wettbewerbsvorteile keine Gedanken machen, die sind in Deiner Welt vielleicht existent aber nicht in meiner, denn was hilft Dir ein vielleicht in Deinem Sinne exakt vorhersebares monetäres Gebilde wenn Dir die Therapie an sich nicht hilft?
Medizin ist eben keine vorhersehbare kalkulierbare und berechenbare Naturwissenschaft wie uns verklickert wird, Medizin ist und bleibt Erfahrungswissenschaft.

Und nochmal: Selbst wenn man über eine Software sämtliche Versicherungen erfassen könnte mit den jeweiligen Tarifen und Sonderregelungen, mit den Eigenanteilen und den gedeckelten Zusagen, dann ist niemals sichergestellt, daß die Versicherung zahlt.
Warum ich das weiß? Erfahrung aus den letzten Jahren

Da geht dann der Patient zum Arzt, gleichzeitig noch zu einem anderen Arzt, der vielleicht auch Naturheilverfahren anbietet, dann kommt er noch zu Dir und schon schaut die Versicherung genauer hin und lässt meist das schwächste Glied alt aussehen und das sind in unserem System in der Regel die Heilpraktiker.

Du darfst ja gern die Software schreiben, jedesmal die Aktualisierungen der Tarifbedingungen ergänzen und austauschen und ich werde die App dann probieren ob sie mir und dem Patienten hilft, denn mir ist schon auch wichtig, daß der Patient das erstattet bekommt was ihm vertraglich zusteht!


 
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