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Möglichst gute Rechnungserstattung durch PKV

Ich halte es einfach so: Ich kläre schriftlich in der Terminbestätigung, die jeder neue Patient erhält über meine üblichen Kosten (Beispiele) auf. Ich kläre auch auf, dass ich in einigen Positionen die Sätze überschreite, die private Versicherungen übernehmen und ich weise darauf hin, dass damit zu rechnen ist, dass Versicherungen nicht alles erstatten, meine Rechnung aber trotzdem bezahlt werden muss. Bisher ist noch niemand deshalb weg geblieben und die meisten Patienten sind eher überrascht über meine "moderaten Rechnungen", insbesondere, wenn sie vorher bei Ärzten waren. (Ein einstündiger Besuch bei einem Kardiologen (Privatpraxis) bescherte mir eine Rechnung über 900 EUR... Die übrigens meine PKV ohne Murren erstattete).

Ich würde eine solche APP schon deshalb nicht verwenden, weil ich damit den (falschen) Eindruck erwecken würde, ich könnte vorhersagen, wie eine Versicherung sich im konkreten Fall verhalten wird. Und das kann ich nicht. Denn - wie schon von den Kollegen geschrieben - ist auch für mich völlig intransparent, warum Person A Mittel Z erstattet bekommt, während Person B bei der gleichen Versicherung die Erstattung verweigert wird. Würde ich da eine Prognose abgeben, wäre mir der Patient ggf. böse, weil er sich darauf verlassen hat, dass etwas erstattet wird - und dem dann doch nicht so ist.

Wer mit meiner Aufklärung nicht einverstanden ist, der bleibt eben weg. Ist auch OK..
 
hat der Pat. Sorge, dass die HP-Leistungen nicht, oder nicht ganz bezahlt werden, kann er einen Behandlungsplan mit Kostenangabe, den er/sie der KV vorlegen mit der Frage: WAS und in welcher Höhe bekomme ich bei meinem VS-Tarif bezahlt?
...oder VOR der Anmeldung seinen KV-Vertrag genau durchlesen -auch das Kleingedruckte- , welche Leistungen eventuell ausgeschlossen oder eingeschränkt sind.
 
...oder VOR der Anmeldung seinen KV-Vertrag genau durchlesen -auch das Kleingedruckte- , welche Leistungen eventuell ausgeschlossen oder eingeschränkt sind.

Wobei das auch eher eine theoretische Möglichkeit ist, weil ein Laie kaum versteht, was da geschrieben wird. Woher soll z.B. ein Laie wissen, dass eine Versicherung zwar Leistungen nach der GebüH erstattet, aber bestimmte Leistungen dann doch nicht, weil sie nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt sind?
 
Da bin ich wohl immer an die Falschen geraten, denn mir hat noch nie jemand vor einer Behandlung jemals irgend etwas zu den Gebühren erklärt ..
Ist ja auch klar, denn ohne Nachfrage von Pat. fange ich auch keine Versicherungs-was ist für mich bezahlbar-was kostet mich das-Diskussion an. Diesbezügliche Unklarheiten müssen schon vom Pat. angesprochen werden auf die dann konkret eingegangen werden kann. Und häufig genug fragen auch Pat. schon bei der telef. Terminanfrage nach den zu erwartenden Kosten, die im groben Rahmen dann auch genannt werden.

Darüberhinaus ist das Gebüh für Jedermann einsehbar.

Und dieser Abgleich ist aufwendig und unkomfortabel und der sollte über die von mir diskutierte Software eben für beide Seiten einfacher werden.

Lese ich daraus, dass diese Software von Pat. und Behandler erworben werden muss?.......

Um Frau/Herr Peterson mal einen winzigen Überblick zu verschaffen, was einzelne Vers. nicht bezzahlen:

DEBEKA = Bachblüten, Biofeedback, Boiresonanz, Eigenurintherapie, Elektroakupunktur n. Voll, Enzym-Therapie, Frischzellen-Therapie, Sauerstoff Mehrsch. Th.
ASSTEL = nur nach Einzelfallprüfung
VEREINTE= nur nach Einzelfallprüfung
UNIVERSA = nur nach Einzelfallprüfung; in Ausnahmefällen werden erstattet: Biologische Therapie,Sauerstoff-Mehrschritt Th. Ozon-Therapie, konservative Magnetfeld-Th.
DEUTSCHER RING = alle objektiv medizinisch notwendigen Behandlungen (?)
GENERALI = Einzelfallprüfung
DKV = Neuraltherapie n. Hunecke und Dosch, Wünschelrute, Irisdiagnose, Elektroakupunktur n. Voll, Diäten, spez. Immuntherapie, Enzymtherapie
GOTHAER = Einzelfallprüfung.
ZÜRICH-AGRIPPINA = Segmentdiagnostik, Untersuchung n. Enderlein, Kirlianphotographie, Hautwiderstandsmessung, Heilmagnetische Beh., Moxibustionen, Eigenharn, HOT, Canthariedenplaster, Baunscheidtieren, Magnetfeldtherapie
AXA =COLONIA = klassische Natukrheilverfahren, die von der Schulmedizin anerkannt sind (!!)
ALTE OLDENBURGER = traditionelle chinesische Therapieformen, Bach-Blüten, Antlitz-Zungen-Augen- HandNageldiagnostik, Vegatest,Ab- und Ausleitungsverfahren, Colon-Hydroth., Bioresonanzth. Sauerstoffth.
HUK = Einzelfallprüfung
SIGNAL = uneingeschränkte Honorierung bei unheilbaren Erkrankg., Schmerzakupunktur, PhytoTh. u. Homöopathie, sonst nur bei Einzelfallprüfung.


Dies ist nur ein kleiner Teil der z.Zt. bestehenden 45 PKVen

Sehr geehrte Frau/Herr Peterson, die Hälfte der Recherche habe ich Ihnen hiermit abgenommen. Sollte Ihre Intension Widererwarten zum Verkaufskracher werden, gebe ich gerne meine Kontonummer per PN :))

Gruß Hans
 
Wobei das auch eher eine theoretische Möglichkeit ist, weil ein Laie kaum versteht, was da geschrieben wird. Woher soll z.B. ein Laie wissen, dass eine Versicherung zwar Leistungen nach der GebüH erstattet, aber bestimmte Leistungen dann doch nicht, weil sie nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt sind?

...stimmt; aber auch wir HPs sind keine Versicherungsspezialisten.
 
...stimmt; aber auch wir HPs sind keine Versicherungsspezialisten.

Absolut! Ich würde mich auch hüten, mir anzumaßen, ggf. eine verbindliche Interpretation der jeweiligen Vertragsbedingungen von mir zu geben - auf die mich dann der Patient festnagelt. Versicherungsvertreter erwecken vor dem Abschluss gerne den Eindruck, "alles" zu bezahlen - und wenn der Kunde dann im Netz ist, merkt er erst, was eine Versicherung konkret unter "alles" versteht. (Klar, im Antrag stand es auch drin, nur versteht eben kaum einer, was die Bezeichnungen konkret bedeuten).
 
hmmm - warum bekomme ich gerade mehrere Werbemails, die mir genau das anpreisen? Generiert hier jemand aus diesem Forum Adressen?

Klare Ansage: ich bin recht fit (finde ich) in diesem kranken System möglichst viel raus zu holen. Aber die GeBüH ist so überaltert, dass man damit alleine nicht abrechnen kann.
Ich hatte auch schon Patienten, wo ein und dieselbe Rechnung mal erstattet wurde und mal nicht (oder nur zum Teil ... oder ....)
Da hilft auch keine App - das scheint darauf anzukommen, wie der Sachbearbeiter gefrühstückt hat ;)

Ich bin froh in der Mehrzahl Selbstzahler zu haben, oder Menschen mit Zusatzversicherung, die mir erklären: Ich weiß, dass nicht alles erstattet wird - ist mir egal.
Eine Kollegin in der Nähe hat übrigens ganz klar unterschiedliche Stundenpreise "Selbstzahler - x" Mit Rechnung für Versicherung: x +einiges (weil es mehr Aufwand kostet) ohne jeden Anspruch auf Erstattung.
Die Kollegin hat übrigens eine sehr gut gehende Praxis mit Wartezeiten.
 
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