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mündliche Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt

Das geht ja auch aus den jeweiligen DVO hervor.

Beispiel Saarland
Zum zulässigen Inhalt der erforderlichen Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Bewerbers gehören auch allgemein - heilkundliche Grundkenntnisse.

Also sollen sie auch Kenntnisse in Verfahren abfragen.
 
An deiner Stelle würde ich mich genau erkundigen, was die hören wollen bei deinem Gesundheitsamt.
In meiner Prüfung 2014 wurde kein Wort gesprochen über alternative Methoden.
Ganz zum Schluss, als klar war, dass wir bestanden hatten, haben sie meine Mitstreiterin gefragt, was sie machen möchte in Zukunft.
Mich haben sie gar nicht gefragt.
Auch im Vorfeld hab ich nichts ausgefüllt.
Das scheint also sehr unterschiedlich zu sein.
Und meine Prüfung ist eine Weile her, kann sich also auch da was geändert haben.



LG
Antje
 
Zuletzt bearbeitet:
An deiner Stelle würde ich mich genau erkundigen, was die hören wollen bei deinem Gesundheitsamt.
Sehr vermutlich (Ende des Jahres wissen wir mehr) wird es vereinheitlicht und höchstwahrscheinlich wird nicht der höhere Standard verringert sondern eher gesamtheitlich angehoben.
Und da das Gesetz jetzt präzesiert worden ist kann ich mir vorstellen, daß der Rahmen enger gefaßt wird und auch mehr Fragen hinsichtlich der angewandten alternativen Methoden kommen werden.
eben
 
Hallo Tina,

ja, ich hab das mitbekommen.
Ich hoffe sehr, dass der Standard gesamtheitlich angehoben wird.

LG
Antje
 
Ich bedanke mich für eure ausführlichen Antworten.
Da ich bereits ein Fernstudium zum Gesundheitsberater und eine Ausbildung in klassischer Homöopathie absolviert habe - beides steht in meinem Lebenslauf - werde ich mich zur Sicherheit prüfungstechnisch auf beide Schwerpunkte vorbereiten.
Positiv ist zu bemerken, dass es ab Ende diesen Jahres ein bundesweit einheitliches Prüfungsverfahren geben wird. Das sollte zu mehr Gerechtigkeit führen.
 
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