• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Meldepflicht für Coronavirus

schwertfee

Bekanntes Mitglied
Heilpraktiker
Ort
Oberbayern
Therapien
Chinesische Medizin, allgemeine Naturheilkunde, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde
Status
HP
Eben erreicht mich eine Nachricht meines Berufsverbandes:

Seit 01.02.2020 besteht Meldepflicht für das neue Coronavirus nCoV 2019 für Heilpraktiker und Ärzte:

Laut §§ ff 6 IfSG, in § 8 Abs. 1 Nr. 8 IfSG ist der Heilpraktiker als Meldepflichtiger ausdrücklich genannt. Mit der „Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus („2019-nCoV“)“ vom 30.01.2020 wurde in die Liste der Meldepflichtigen Krankheiten auch der Coronavirus aufgenommen. Die Meldung hat an das zuständige Gesundheitsamt zu erfolgen (§ 9 Abs. 3 IfSG). Die Meldung muss unverzüglich, spätestens 24 Stunden, nachdem der Verdacht aufgetreten ist erfolgen (§ 9 Abs. 3 IfSG).
 
Wo kann ich das nachlesen?
Beim RKI ist das unter Infektionsschutzgesetz (noch) nicht zu finden?

Und bei http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf und http://www.gesetze-im-internet.de/ifsgmeldanpv/IfSGMeldAnpV.pdf auch nicht. :kopfkratz:

Denn meldepflichtig ist der HP ja definitiv bei Verdacht auf Erkrankungen nach §§6 IfSG:
- zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,
- das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, die nicht bereits nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben