Liebe Kollegen und Kolleginnen,
heute erfahre ich, dass eine Pflicht zur Meldung der Praxis (HPP) neu sei. Auch bestehende Praxen sollen einen Bogen ausfüllen und Mitteilungen an das Gesundheitsamt machen.
In diesem Zusammenhang habe ich Fragen:
- Ich habe vor mehr als zehn Jahren meine Praxis pflichtgemäß gemeldet. Muss ich dies wirklich erneut?
- Es wird zwingend gefordert, Therapieverfahren anzugeben. Welche Therapiebezeichnungen, - insbesondere rechtlich ungeschützte - sind hier möglich? Als ich meine Heilerlaubnis erhielt, war es noch nicht vorgeschrieben, eine Therapieausbildung nachzuweisen. Ich habe mehrere - auch als "ärztliche Fortbildungen" anerkannte - Weiterbildungen besucht. Bin ich mit "systemische Hypnotherapie, Gesprächstherapie, humanistische und lösungsorientierte Therapie, Existenzanalyse" auf der sichern Seite, oder besteht die Gefahr, mich damit rechtlich angreifbar zu machen?
Vielen Dank und beste Grüße
heute erfahre ich, dass eine Pflicht zur Meldung der Praxis (HPP) neu sei. Auch bestehende Praxen sollen einen Bogen ausfüllen und Mitteilungen an das Gesundheitsamt machen.
In diesem Zusammenhang habe ich Fragen:
- Ich habe vor mehr als zehn Jahren meine Praxis pflichtgemäß gemeldet. Muss ich dies wirklich erneut?
- Es wird zwingend gefordert, Therapieverfahren anzugeben. Welche Therapiebezeichnungen, - insbesondere rechtlich ungeschützte - sind hier möglich? Als ich meine Heilerlaubnis erhielt, war es noch nicht vorgeschrieben, eine Therapieausbildung nachzuweisen. Ich habe mehrere - auch als "ärztliche Fortbildungen" anerkannte - Weiterbildungen besucht. Bin ich mit "systemische Hypnotherapie, Gesprächstherapie, humanistische und lösungsorientierte Therapie, Existenzanalyse" auf der sichern Seite, oder besteht die Gefahr, mich damit rechtlich angreifbar zu machen?
Vielen Dank und beste Grüße