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Meldeplicht Frist bis 1. März

Herr D.

Neues Mitglied
Heilpraktiker
Liebe Kollegen und Kolleginnen,

heute erfahre ich, dass eine Pflicht zur Meldung der Praxis (HPP) neu sei. Auch bestehende Praxen sollen einen Bogen ausfüllen und Mitteilungen an das Gesundheitsamt machen.

In diesem Zusammenhang habe ich Fragen:

- Ich habe vor mehr als zehn Jahren meine Praxis pflichtgemäß gemeldet. Muss ich dies wirklich erneut?

- Es wird zwingend gefordert, Therapieverfahren anzugeben. Welche Therapiebezeichnungen, - insbesondere rechtlich ungeschützte - sind hier möglich? Als ich meine Heilerlaubnis erhielt, war es noch nicht vorgeschrieben, eine Therapieausbildung nachzuweisen. Ich habe mehrere - auch als "ärztliche Fortbildungen" anerkannte - Weiterbildungen besucht. Bin ich mit "systemische Hypnotherapie, Gesprächstherapie, humanistische und lösungsorientierte Therapie, Existenzanalyse" auf der sichern Seite, oder besteht die Gefahr, mich damit rechtlich angreifbar zu machen?



Vielen Dank und beste Grüße
 
Das mag bei deinem Gesundheitsamt neu sein. Vielleicht haben die auch einfach nur ihre Listen verlegt ;)

Nahezu überall in Deutschland ist das Anmelden eines Praxissitzes Pflicht. Teilweise sind Verstöße sogar mit Bußgeld belegt (Bayern).

Die Angabe von Therapieverfahren dient i. d. R. der Erfassung, ob invasiv gearbeitet wird oder nicht. Wenn du schreibst "Ausschließlich psychotherapeutische Verfahren" ist das ausreichend.

Soweit meine Kenntnisse darüber. Es kann natürlich sein, dass dein GA was ganz anderes, neues ausgeheckt hat.
 
Nabend, Henry,

vielen Dank für die rasche Antwort. Hintergrund ist eine niedersächsische Gesetzesänderung, auf die auf der Homepage des Landkreises auch hingewiesen wird (mit Androhung von 2500 Euro Bußgeld). Ich habe geschaut: das steht auf wohl allen Seiten der vielen nieders. Gesundheitsämter. Und klar: sonderbar, dass da immer steht, dass auch "bestehende Praxen" das Formular ausfüllen müssen. Schließlich - Recht hast Du: Anmeldung war immer Pflicht! Neu - und das macht mich unruhig - ist nun die Erfassung von Verfahren? Warum?


herzliche Grüße
Klaus
 
Vielleicht haben die auch einfach nur ihre Listen verlegt ;)
Ich lag mit obigem Satz offenbar nicht ganz daneben... :D
Hintergrund für die Gesetzesanpassung: Anders als in anderen Bundesländern fehlt in Niedersachsen bisher eine umfassende Übersicht über die praktizierenden Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Mit der neuen Meldepflicht wird hier nun nachgebessert.
Quelle https://www.landkreis-lueneburg.de/...-anmeldung-beim-gesundheitsamt-bis-maerz.aspx


Übrigens... war es nicht Niedersachsen, wo es noch vor kurzem hieß, dass HP sich bitte nicht anmelden sollen?!?
 
In Niedersachsen müssen HP's sich jetzt auch anmelden. Sonst droht Strafe von 2500 Euro
In der nächsten Kreisstadt muss gemeldet werden, auch wenn die Praxis schon länger besteht.
VG Andrea
 
Hmmmm .. als ich meine Praxis (in Lüneburg) eröffnet habe, hatte ich beim GA nachgefragt und mir wurde mitgeteilt, dass ich die Praxistätigkeit anzeigen müsste, was ich auch tat. Irgendwann kam dann der Brief, indem ich aufgefordert wurde, die Anzeige zur Herstellung von Medikamenten (Eigenblut, Mischungen & Co.) zu machen. Hab ich auch getan. Als ich 2017 die Praxis geschlossen habe, fragte ich beim GA nach, ob ich was machen müsste und mir wurde gesagt, dass keine schriftliche Meldung nötig sei, aber "sie sich das notieren würde, da ich es ihr ja nun mitgeteilt hätte". 2019 bekam ich dann den Brief mit der Unterlassungserklärung in Bezug auf Eigenblut unter Strafandrohung. Da fragt man sich dann schon, ob/wo sie sich die Info über die Schließung wohl notiert hat. Um sicher zu gehen, dass da nix mehr kommt, hab ich mir heute mal das Formular angesehen, in dem Eröffnung, Änderung, Therapieverfahren etc. angegeben werden müsssen .... leider gibt's da gar kein Feld für Schließung.
 
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