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Neues Infektionsschutzgesetz schreibt tagesaktuellen Testnachweis für Praxispersonal vor

Ja. Hat mir wie gesagt heute Herr Schierstedt, FVDH mitgeteilt. Falls das jemand widerlegen kann, freue ich mich natürlich sehr.
 
3G für Patienten
Ist m. W. rechtswidrig. Zumindest für Patienten von Ärzten und HPs, die ja ggf. eine Notfallversorgung vornehmen.

Es gibt ein Urteil, dass auch HPs Teil der Notfallversorgung sind und diesbezüglich den gleichen Status wie Ärzte haben. Irgendeine Landesregierung hatte vor einiger Zeit versucht, das für HPs mit der Begründung, dass ja jeder Notfall an Ärzte verwiesen werden müsste, zu beschränken und wurde im Nachhinein vom Gericht zurecht gewiesen. Ist noch gar nicht lange her, ich finde das Urteil aber jetzt auf die Schnelle grad nicht.
 
Danke :)
 
Danke, das ist schon einmal beruhigend.
 
2G für Praxispersonal wäre aber wohl rechtlich machbar.
Allerdings eher schwierig, da damit ja ein Teil des ohnehin nicht so üppig vorhandenen medizinischen Personals ausfallen würde. Daher schreckt man bisher vermutlich davor zurück.
 
Irgendeine Behörde hatte vor wenigen Tagen klargestellt, dass notwendige Begleitpersonen keine Besucher seien.
Handwerker, die z. B. in die Praxis kommen, dagegen, schon.

Sorry, bei dem Wust an Infos habe ich die Quelle grad nicht parat.
 
Ich würde sagen, wenn im Krankenhaus derzeit Begleitpersonen 3 G oder 2 G plus haben müssen, je Warnstufe, dann sicherlich auch in einer HP Praxis.
 
Nee, ich habe das auch gelesen, was Henry sagt und finde es ebenfalls gerade nicht wieder. Bei uns in der Lokalzeitung stand für Hausarztpraxen ausdrücklich, dass es für Begleitpersonen nicht gilt.
 
Hej,

nach heutiger telefonischer Rücksprache mit meinem zuständigen Gesundheitsamt bekam ich von dem dafür zuständigen Mitarbeiter die Info, dass diese zweiwöchige Meldepflicht über die Durchführung von Tests mit einem negativen Ergebnis in Praxen für das Bundesland Bayern ausgesetzt wurde. Positive Tests sind ja sowieso nach wie vor zu melden.

Ich hatte beim Gesundheitsamt nachgefragt, weil ich wissen wollte in welcher Form diese Meldung erfolgen solle schriftlich per Post, als E-Mail oder telefonisch bzw. ob es ein vorgefertigtes Meldeformular hierfür gäbe, denn summa summarum wäre es ja diesen Mittwoch soweit, dass man das erste mal diese durchgeführten Tests zu melden hat.

Nach telefonischer Rücksprache beim Verband, bekam ich die Auskunft, sie könnten mir dazu noch nichts sagen, weil noch nicht überprüft wurde, ob für Bayern diese Regelung komplett ausgesetzt wurde. Erst hieß es ja über den Verband per Rundschreiben diese Regelung wäre nur für geimpfte bzw. genesene Kollegen und Kolleginnen ausgesetzt worden.

Ich verlasse mich jetzt mal auf die Aussage meines Gesundheitsamts dass die Regel für alle Therapeutinnen/Therapeuten in Bayern ausgesetzt wurde und sowohl nicht geimpfte als auch geimpfte bzw. genesene Kollegen und Kolleginnen mit einschließt oder denkt ihr, es macht Sinn trotzdem zur Sicherheit mal per E-Mail zu melden, damit man einen Nachweis hat, sofern hier Bundesrecht Landesrecht brechen sollte.

Die Dokumentationspflicht durchgeführter Tests vor Arbeitsbeginn in der Praxis ist davon natürlich unberührt.

Bleiben wir also ruhig und in der Kraft.
Eine besinnliche 2. Adventswoche - trotz alledem - wünscht euch mit winterlichen Grüßen
schwertfee
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem ich bis heute keine konkrete Antwort von meinem GA erhalten habe werde ich Mittwoch keine Meldung hinsenden.

An die Tests halten wir 2 Solo-HPPs uns allerdings in der Praxis so, als wären wir Arbeitgeber oder Beschäftigte, dokumentieren es auch täglich. Schon aus der Sorgfaltspflicht heraus.
 
Ich mache das auch so. Ich dokumentiere und hebe es auf, melde nichts. Habe von meinem GA keine Antwort bekommen ob und wohin sie das haben wolle ….
 
Leider lebe ich mit meiner Familie zu 100% davon. Spritze ist keine Option. Und nun? Es geht doch sicherlich vielen so?
Homeoffice ist ohne Test möglich.
Ich weiß jetzt nicht was Du machst, aber vllt. kannst Du Tatigkeiten (Beratungen, Gespräche usw) auf Zoom und Co verschieben.
 
Neues aus Hessen:

Ich habe heute mit der zuständigen Sachbearbeiterin von meinem Gesundheitsamt sprechen können. Die 14-tägige Pflicht zur Meldung sei seit gestern vom Land Hessen aufgehoben worden. Es müssen lediglich die Testdokumentationen vor Ort aufbewahrt werden, sodass sie bei Kontrollen vorgezeigt werden können.

Zur Gültigkeit für Solo-Praxisinhaber konnte sie nichts sagen. Sie verwies hierzu an Mitteilungen der Verbände.

Rechtsanwalt Sasse hatte irgendwo geschrieben, dass es möglicherweise ein redaktioneller Fehler des Gesetzgebers sei, dass Solo-Praxisinhaber nicht erfasst sein und man davon ausgehen solle, dass für diese die Testpflicht ebenso gilt.

Zusammenfassend heißt das also für uns Solo-Praxisinhaber (zumindest in Hessen): Testen entsprechend des Gesetzes, dieses dokumentieren, was aber nicht gemeldet werden muss.

omega
dies auch für dich zur Info ;)
 
Genau! Mein Gesundheitsamt Stadt Offenbach hat es so formuliert:
Sehr geehrte Damen und Herren,



Vielen Dank für Ihre E-Mail.



Bitte beachten Sie, dass Sie die Listen behalten können und diese nur auf Zuruf vom Gesundheitsamt zugeschickt werden.





Freundliche Grüße
 
Hallo, ich steige da nicht ganz durch. Muss ich jeden morgen zum Testcenter fahren und mich testen lassen oder kann ich mich als ungeimpfter auch selber testen wenn eine beliebige zweite Person dabei ist und es unterschreibt? Man kann nirgends wirklich klare eindeutige Aussagen finden. Danke!
Wer viel fragt, verliert. Zumindest in diesen Zeiten und diesem speziellen Fall.
 
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