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Neues Infektionsschutzgesetz schreibt tagesaktuellen Testnachweis für Praxispersonal vor

Das Gesetz gilt aber erst einmal, egal, wie und wie stark dagegen protestiert wird. Wir hoffen alle, dass der Sturm Früchte trägt, doch Gesetz ist Gesetz. Es gilt. Punkt.
 
ich blick echt nicht mehr durch. in baden württemberg wurde der ausgesetzt, versteh ich das richtig? und wie siehts in den anden ländern aus? ich find für rheinland pfalz keine infos
 
Er empfiehlt aber auch, bis zur Klärung davon auszugehen, dass Solo-HP der Testpflicht unterliegen.

Der VFP schreibt gleiches im heutigen Newsletter.
 
ich blick echt nicht mehr durch. in baden württemberg wurde der ausgesetzt, versteh ich das richtig? und wie siehts in den anden ländern aus? ich find für rheinland pfalz keine infos
Eine offizielle Info habe ich auch nicht. Die Freundin meines Sohnes (lernt MFA) sagte, auch hier sei es ausgesetzt. Habe aber irgendwo gelesen, dass die Testpflicht von täglich auf 2x wöchentlich geändert wurde. Allerdings für Geimpfte, bei Ungeimpften weiß ich es nicht.
 
Da geht es Dir nicht anders als den ganzen Gesundheitsämtern und den Politikern in Deutschland. Die haben allesamt den Durch- und Weitblick verloren. RA Sasse empfiehlt für Einzelheilpraktiker, ohne Angestellten dies direkt mit dem Gesundheitsamt zu klären.

Siehe auch hier: https://lemniscus.de/news/2021/11/24/ifsg-testpflicht.html
Ich habe mein GA angeschrieben und gefragt, wie ich mich als Solo-HP verhalten soll. Als Antwort bekam ich einen Link mit den neuen Änderungen im IfsG.....Soviel dazu. Bin genauso schlau wie vorher.
Der FDH Hessen sagt aber auch, sie raten den Solo_HP auch zu testen. Der BDH hat anscheinend vom IfsG noch nichts mitgekriegt. Die schreiben, selbst in Facebook, 3G am Arbeitsplatz.
Heilloses Durcheinander.....
 
Was soll ich eigentlich dem GA melden? Ich habe mich selbst getestet und der Test war negativ? Würden sich ja die Querdenker HP`s ins Fäustchen lachen......?
 
Was soll ich eigentlich dem GA melden? Ich habe mich selbst getestet und der Test war negativ? Würden sich ja die Querdenker HP`s ins Fäustchen lachen......?
So ist es aber wohl. Die Daten sollen anonymisiert gesendet werden. Man gibt wohl an wieviele Personen wie oft getestet wurden. Dazu ob positiv oder negativ. Ebenso den Impfststus der Getesteten.
Frag mich aber nicht, wie das genau gehen soll. Ich mit meiner Einzelpraxis soll anonymisiert meine Ergebnisse mitteilen.
Irgendwo muss die versteckte Kamera sein......
 
Die GAs wissen halt auch nicht Bescheid. Habe bei unserem Mittwoch angerufen und bisher keinen Rückruf erhalten. Solo und anonymisiert ist wirklich lächerlich.
Ich dokumentiere das jetzt irgendwie und warte auf Anweisungen….
 
Was soll ich eigentlich dem GA melden? Ich habe mich selbst getestet und der Test war negativ? Würden sich ja die Querdenker HP`s ins Fäustchen lachen......?
Naja, wenn man Ungeimpft ist gilt das 4-Augen-Prinzip. Da muss dann jemand anders unterschreiben. Nur wenn man geimpft ist, kann man sich alleine selbst testen.
 
Hallole,
Naja, wenn man Ungeimpft ist gilt das 4-Augen-Prinzip. Da muss dann jemand anders unterschreiben. Nur wenn man geimpft ist, kann man sich alleine selbst testen.
und was ist da medizinisch praktisch jetzt der Unterschied? Das macht jeden Alleintester (Ungeimpft) also vorab zum Täter, da man ja dann davon ausgeht dass die Person alleine Besch.. würde?!
 
Wenn wir gerade schon bei Test Meldungen sind, kurze Frage: Muss man die Masern impfbescheinigung aktiv also von sich selbst aus dem GA vorlegen? Die Frist läuft am 31.12 aus. Steige da nicht ganz durch. Danke
 
Hallo, ich steige da nicht ganz durch. Muss ich jeden morgen zum Testcenter fahren und mich testen lassen oder kann ich mich als ungeimpfter auch selber testen wenn eine beliebige zweite Person dabei ist und es unterschreibt? Man kann nirgends wirklich klare eindeutige Aussagen finden. Danke!
 
Steht doch eindeutig im IfSG.
informieren.

(2) Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in den folgenden Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) sind und einen Testnachweis mit sich führen:
Also, davon ausgehend, dass das auch für Solo-HP gilt, musst du einen offiziellen Testnachweis vom Testcenter haben.
 
Der FVDH sagt heute aktuell, dass zumindest hier in NRW jeder HP, der ungeimpft ist, einen dokumentierten Covid-19-negativ-Test vorweisen muss. Kein Selbsttest! Außerdem ist jeder Therapeut verpflichtet, einen selbigen Test von ungeimpften Patienten zu verlangen.
Zudem kündigte man mir an, dass gerade die Verhandlungen laufen, um 2G zu verkünden und das dies nicht mehr lange dauern würde. Ab dann muss ich als Ungeimpfter meine Praxis schließen.
Leider lebe ich mit meiner Familie zu 100% davon. Spritze ist keine Option. Und nun? Es geht doch sicherlich vielen so?
 
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