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Normaler Beruf und HP miteinander vereinbar?

Stephanie_101

Neues Mitglied
Liebe alle,

erstmal einen schönen guten Tag und "hallo", da dies mein erster Beitrag in diesem Forum ist.
Kurz zu mir: ich bin 37 Jahre jung und arbeite seit 15 Jahren in der Medienbranche, die letzten 10 Jahre in einer Führungsposition mit nie unter 50/60 Stunden pro Woche. Die anfängliche Begeisterung für meine Arbeit ist leider abgeflacht, ich erlebe mich immer wieder dabei, dass ich meine Arbeit als sinnlos erachte und viel zu viele Tage frustriert und mental wie körperlich am Ende nach Hause komme.
Schon vor 5 Jahren zeigten sich die ersten Anzeichen, dass ich in diesem Beruf nicht bis ans Ende meiner beruflichen Tätigkeit arbeiten möchte, darum habe ich ein Fernstudium in Psychologie begonnen, welches ich einige Semester neben der Arbeit mit großem Interesse und Begeisterung studierte. Mein Interesse an Psychologie und Medizin war schon als junger Mensch groß und hat sich nie geändert. Als mein bester Freund Medizin studierte, war ich quasi sein "Versuchskaninchen" und war begeistert dabei :)
Anfang diesen Jahres entschloss ich mich, endlich den Schritt zu wagen und die HP-Ausbildung als weiteres Fernstudium zu beginnen. Dadurch das mein bester Freund mittlerweile eine eigene internistische Praxis hat und ich eine weitere sehr gute Freundin habe, die Ärztin ist und Naturheilkunde/TCM in ihrer privaten Praxis anbietet, fehlt es mir nicht an Möglichkeiten auch die Praxis zu lernen, ich kann jederzeit dort ein Praktikum machen.
Ich möchte gerne später - in Zukunft - in realistischer Zukunft in einer eigenen Praxis das anbieten, was ich selbst oft gesucht habe und zum Glück dann auch bei guten HP gefunden habe. Eine Ergänzung der Schulmedizin bei stressbedingten und psychosomatischen Erkrankungen, eine Betrachtung von Körper & Seele als Einheit und auch die Behandlung dieser Einheit im Einklang. Das erstreckt sich von einer fundierten körperlichen Diagnose über Gesprächstherapie, diverser Entspannungstechniken für Seele und Körper, bis hin zur naturheilkundlichen medikamentösen Ergänzung.
Nun aber zurück zum Jetzt. Meine Überlegungen sind im Moment so, dass ich bis zum Abschluss der Prüfung weiterhin Vollzeit arbeite. Praktische Erfahrungen zB in meinem Urlaub in Form von Prakika bei meinen Freunden in der Praxis absolviere. Nach der HP-Prüfung möchte ich meinen Vollzeit-Job auf Teilzeit reduzieren. Sollte das bei meinem jetzigen Arbeitgeber nicht möglich sein, dann würde ich auch einen Wechsel in Erwägung ziehen. Ich werde aber Zeit brauchen um Weiterbildungen zu absolvieren und langsam mit der Arbeit als HP zu beginnen, Marketing zu betreiben, einen Kundenstamm aufzubauen, etc.
In meiner Wunschvorstellung arbeite ich 3 Tage in der Woche in meinem alten Job, bzw. in einem Job in meiner alten Branche und 2-3 Tage in der Woche als HP in einer eigenen Praxis, bzw. in einer Gemeinschaftspraxis. Darüber muss ich mir dann noch Gedanken machen.
Wie funktioniert das bei euch? Kann man das wirklich in der Realität so miteinander verbinden?
Ich möchte nicht blauäugig und kopflos in die Sache hineinlaufen, darum bin ich dankbar für jeden Rat und Erfahrungswert.
Ich frage mich auch, welche Möglichkeiten es gibt mit meinem Arzt-Freunden (die beide total offen gegenüber HP sind) in einer Organisationspraxis zusammen zu arbeiten. Ich habe allerdings hier im Forum schon gelesen, dass das für die Ärzte nicht einfach ist, bzw. gar nicht erlaubt wird.
So das war jetzt ganz schön viel Text und auch viele Fragen, aber ich freue mich sehr auf Antworten und Ratschläge von euch.
Viele liebe Grüße, Stephanie
 
Hallo Stephanie,

Noch ein Thema, zu dem ich etwas beitragen kann. Ich kann Deinen Entschluss gut nachvollziehen. Auch ich habe mittlerweile 6 Jahre Fernstudium und eine 180 Grad Drehung in meiner beruflichen Ausrichtung hinter mir. Und Deinen Entschluss kann ich nur unterstreichen. Dennoch: unabhängig von Deinen Studien solltest Du vor dem Schritt in eine Selbstständigkeit unbedingt auch Deinen lokalen "Markt" untersuchen, ohne Patienten kannst Du keine Praxis führen. Ich erlebe es nur zu oft, dass die wichtigsten wirtschaftlichen Fragen ausgeblendet und entweder gar nicht oder viel zu spät angegangen werden. Als absolutes Minimum solltest Du ...
  • eine Standortanalyse durchführen (lassen)
  • einen Finanzierungsplan aufstellen
  • eine Umsatzplanung kalkulieren
Zur Standortanalyse gehören Untersuchungen wie Mitbewerber Situation, potentielle Nachfrage nach Deinen Leistungen etc.
Ein Finanzierungsplan beinhaltet die Schätzung Deines Unternehmerlohns (was muss die Praxis oder die Tätigkeit monatlich einbringen, damit ich davon leben kann...), Antwort auf die Frage ob ein Kredit aufgenommen werden muss etc.

Wer es wirklich richtig machen möchte, der stellt einen sogenannten Businessplan auf, in welchem unter anderem die oben genannten Punkte erarbeitet werden. Der Businessplan dient auch zur etwaigen Kreditbeschaffung bei Banken usw.

Eine relativ kostengünstige erste Hilfe/Anlaufstelle ist Deine hiesige Handelskammer: http://www.dihk.de/ihk-finder/ihk-finder-dihk.html

Ich hoffe, dass ich einen ersten Denkanstoß geben konnte.

Gruss aus München
Jan
 
Für Neueinsteiger bietet sich immer das Praxissharing an, eine Unterverrmietung in einer Praxis. Wenn mir nach Standortanalyse
gehen , lohnt sich überhaupt keine Praxis mehr. Wichtig ist. Du hast Kooperationspartner z.B Zusammenarbeit mit Zahnarzten
bei Zahnarztangst & Zahnhypnose als HPP. Für HPs bieten sich auch viele Kooperationen an z.B in Fittnessbereich um
Patienten zubekommen. z,B jetzt eine reine Homeopatiepraxis lohnt sich z.B nicht. Diesen Part übernimmt doch auch schon
der Hausarzt und das kostengünstiger als jetzt beim Heilpraktiker.
 
Ich frage mich auch, welche Möglichkeiten es gibt mit meinem Arzt-Freunden (die beide total offen gegenüber HP sind) in einer Organisationspraxis zusammen zu arbeiten. Ich habe allerdings hier im Forum schon gelesen, dass das für die Ärzte nicht einfach ist, bzw. gar nicht erlaubt wird.
Du hast es fast schon richtig genannt: Organisationsgemeinschaft ist das korrekte Wort. Nach der MBO für Ärzte dürfen diese mit Personen, die keine Ärzte sind, nicht zusammenarbeiten. Also auch nicht mit HP.
D.h. trennst Du die Räumlichkeiten auf, so dass definitiv keine Zusammenarbeit hergeleitet werden kann, ist das machbar. Beispielsweise dürfen Empfang, Wartezimmer und Toiletten gemeinsam im Sinne einer Organisationsgemeinschaft genutzt werden. Aber kein Behandlungs- oder Therapieraum, Labor etc. Auch nicht wechselweise.
Es darf auch niemals heißen: „Homöopathiebehandlung bei Dr. XYZ? Der ist aber heute nicht da. HP ABC macht Homöopathie vertretungsweise für den Herrn Doktor, nehmen Sie bitte im Wartezimmer platz...“
Eine enge Verknüpfung, die ja gewollt ist, ergibt sich dennoch durch die räumliche Situation.

Sinnvoll, damit vor allem der Arzt keine kalten Füße bekommt, wäre dazu eine Rechtsberatung bei einem spezialisierten Anwalt. Der kann auch, um ganz auf Nummer Sicher zu gehen (die Existenz des Arztes hängt ja dran) das ganze schriftlich niederlegen. Damit ist dann zumindest der Anwalt in der Haftung, falls er Nonsens geredet hat.

Viele Grüße
Henry
 
Ich denke, da wurde haarscharf die Grenze des Mögliches ausgelotet. So, wie ich das sehe, ist das legal.
 
Ärzte dürfen nur nicht mit Heilpraktikern zusammen arbeiten, aber mit anderen Berufsgruppen schon wie z.B Psychologen Gesundheitswisssenschaftler.
 
Das ist zwar nicht explizit so ausgedrückt, trifft es aber in etwa.
HP sind keine Angehörige der „Fachberufe im Gesundheitswesen“. Psychologen und Gesundheitswisssenschaftler allerdings auch nicht. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsfachberuf

MBO, § 29 a
Zusammenarbeit mit Dritten
(1) Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, zusammen mit Personen, die weder Ärztinnen
oder Ärzte sind, noch zu ihren berufsmäßig tätigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern
gehören, Patientinnen und Patienten zu untersuchen oder zu behandeln. Dies
gilt nicht für Personen, welche sich in der Ausbildung zum ärztlichen Beruf oder zu einem
Fachberuf im Gesundheitswesen befinden.
(2) Die Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Fachberufe im Gesundheitswesen ist
zulässig, wenn die Verantwortungsbereiche der Ärztin oder des Arztes und des Angehörigen
des Fachberufes klar erkennbar voneinander getrennt bleiben.
 
Ah, Dankeschön, sehr interessant! Hier steht ja allerdings auch nur etwas von gemeinsamer Behandlung - über gemeinsame Nutzung von Räumen sehe ich da nichts.
 
Keine gemeinsamen Räume zu haben ist die Auslegung daraus, die mir bekannt ist.

Vielleicht steht aber auch dazu noch irgendwas in der MBO. Ich schau mal, wenn ich wieder am PC bin.
 
Hab meinen Beitrag noch ergänzt, s.o.
 
In den Musterberufsordnungen steht dazu weiter nichts, ich habe aber im Rechtsforum des VFP eine anwaltliche Antwort zu dieser Frage gefunden. Das relevante Zitat daraus:
[...] eine Praxisgemeinschaft können Sie mit dem Arzt [...] leider nicht gründen, da dies [...] der derzeit geltenden Musterberufsordnung für Ärzte ausschließt. Also haben nicht Sie ein Problem, sondern der Arzt.

Was möglich ist, ist jedoch die so genannte Organisationsgemeinschaft. Sie haben getrennte Räume jeder für sich völlig unabhängig seine eigenen Patienten, die auch nicht miteinander in Berührung kommen. Hinzu kommt, dass die Organisationsgemeinschaft nach außen nicht als solches beworben werden darf.
[...]
 
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