• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Notfall Anaphylaxie bei Blutegelbehandlung

Mike1976

Aktives Mitglied
Heilpraktiker
Ort
Grevenbroich
Status
HP
Hallo zusammen,

da es bei einer Blutegelbehandlung auch zu einer Anaphylaxie kommen kann, würde ich mich in diesem
Bereich gerne notfalltechnisch rüsten, bevor ich anfange zu therapieren.

Thema Notfall habe ich zwar in der HP-Schule absolviert, jedoch bezogen auf die Erkennung, Erstversorgung und ggf. Zugang legen. Gerade beim Legen eines Zugangs im Schock könnte ich mir vorstellen Probleme zu bekommen, weil ich das einfach nicht oft genug (also so gut wie nie) mache. Dazu kommt der richtige Umgang mit den Notfallmedikamenten. Deswegen habe ich dazu einige Fragen:

1. Welche Notfallmedikamente stehen uns zur Verfügung?
2. Welche Notfallausrüstung ist sonst noch sinnvoll?
3. Gibt es gute Seminaranbieter im Düsseldorfer Raum?
4. Welche Kenntnisse sind zur Notfallversorgung als Heilpraktiker ausreichend?

Den letzen Punkt meine ich hinsichtlich Zugang legen, Notfall-Medis etc.
Das müsste ich ja regelmäßig üben. Wieviel Seminare sind dazu jährlich verpflichtend, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen?

Was wird von mir als HP im Notfall mehr erwartet, als von einem Ersthelfer?
Gesetzliches habe ich dazu nicht gefunden.

Ich habe schon nachgesucht, finde aber nicht die passenden Antworten bzw. nur Infos aus vergangenen Jahren.

Danke und Grüße,
Mike
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich empfehle Dir das Buch "Notfälle und Sofortmaßnahmen für Heilpraktiker" aus dem Foitzick-Verlag.
Herausgeber, unser sehr geschätzter Kollege Helmut Deinzer.
Dieses Buch ist für meine Begriffe sehr gut, übersichtlich und verständlich geschrieben, und sollte in keiner Naturheilpraxis fehlen!
 
1. Welche Notfallmedikamente stehen uns zur Verfügung?
Dir keine, zumindest keine so potenten Medikamente, die eine Anaphylaxie sicher beherrschen lassen würden.
2. Welche Notfallausrüstung ist sonst noch sinnvoll?
Blutdruckmanschette, Stethoskop, Verbandsausrüstung, Untersuchungslampe, evtl. Sauerstoff
evtl. invasives Rüstzeugs das aber nur dann wenn Du es sicher beherrscht

3. Gibt es gute Seminaranbieter im Düsseldorfer Raum?
Das kann ich Dir nicht sagen bin aus Bayern :)
4. Welche Kenntnisse sind zur Notfallversorgung als Heilpraktiker ausreichend?

Den letzen Punkt meine ich hinsichtlich Zugang legen, Notfall-Medis etc.
Das müsste ich ja regelmäßig üben. Wieviel Seminare sind dazu jährlich verpflichtend, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen?
Erstmal was ganz grundsätzliches. Jeder der eine Praxis betreibt und sei es auch "nur eine psychotherapeutische oder homöopatische sollte für Notfälle gerüstet sein und wissen was zu tun ist wenns darauf ankommt und das auch üben.

Zu Deiner Frage:
Wir haben keine Notfall Medikamente. Und wenn ich von Medikamenten schreibe dann meine ich hier potente Medikamente wie Epinephrin, Cortison, Travegil.
Jetzt gibt es ein "aber" denn letztgenannte sind für Therapeuten, die im Rahmen der Neuralterapie Procain und Lidocain verwenden bei einer Anaphylaxie zugelassen und dürfen auch nur da eingesetzt werden vorausgesetzt die Medikamentenkompetenz wurde erlernt und nachgewiesen. Z. B. kann ich hier in Bayern das Notfallseminar des BDHNs sehr weiterempfehlen das führt Niklas Schäfer durch.
Das Gesetz, ist meiner persönlichen Ansicht nach, wieder nur eine Krücke, denn wenn angenommen ein Patient gerade von einer Wespe gestochen wird und eine Anaphylaxie sich entwickelt, dann ist es mir gesetzlich nicht erlaubt diese Medikamente anzuwenden. Ich muss mich auf den übergesetzlichen Notstand berufen wenn ich es doch einsetze. Na ja ist mal wieder typisch deutsche Gesetzgebung.
Ich mache alle 2 Jahre die Notfallseminare inkl Medikamentenkompetenz.
Was wird von mir als HP im Notfall mehr erwartet, als von einem Ersthelfer?
Das kommt darauf an was Du machst und was Du anbietest. Aber lebensrettende bzw. erhaltende Maßnahmen sind sicher Bestandteil.

Ich habe schon nachgesucht, finde aber nicht die passenden Antworten bzw. nur Infos aus vergangenen Jahren.
Ein Notfall ist eine Ausnahmesituation bei der niemand wirklich weiß wie er wann und wo reagiert. Du hast die Verpflichtung Dich fortzubilden und da reicht sicherlich ein Buch nicht aus. Also informiere Dich wie hier welche Kurse in den Verbänden angeboten werden denn die Praxis ist unerlässlich. Da wirst Du auch sehen, daß Du unter Umständen gar nicht mehr in der Lage bist den Blutdruck zu messen weil der Patient so zittert das kein Ablesen mehr möglich ist.
 
Jetzt gibt es ein "aber" denn letztgenannte sind für Therapeuten, die im Rahmen der Neuralterapie Procain und Lidocain verwenden bei einer Anaphylaxie zugelassen und dürfen auch nur da eingesetzt werden
Ich bin in meiner mündlichen Prüfung auf Anaphylaxie aufgrund von Baunscheidtieren geprüft worden und habe die Notfallmittel in meiner Antwort integriert (mit den Zusatz, dass sie uns für o.g. Therapie zur Verfügung gestellt werden) und habe bestanden...
Im Zweifelsfall also beim GA nachfragen, ob die Mittel auch für andere Therapien mit Gefahr des anaphyl. Schocks vom GA freigegeben werden...
weil der Patient so zittert das kein Ablesen mehr möglich ist.
oder Du selber :eek: Theorie, geübte Praxis und Notfall sind 3 paar Schuhe...
 
Wir haben keine Notfall Medikamente. Und wenn ich von Medikamenten schreibe dann meine ich hier potente Medikamente wie Epinephrin, Cortison, Travegil.
Jetzt gibt es ein "aber" denn letztgenannte sind für Therapeuten, die im Rahmen der Neuralterapie Procain und Lidocain verwenden bei einer Anaphylaxie zugelassen und dürfen auch nur da eingesetzt werden vorausgesetzt die Medikamentenkompetenz wurde erlernt und nachgewiesen.

Das Gesetz, ist meiner persönlichen Ansicht nach, wieder nur eine Krücke, denn wenn angenommen ein Patient gerade von einer Wespe gestochen wird und eine Anaphylaxie sich entwickelt, dann ist es mir gesetzlich nicht erlaubt diese Medikamente anzuwenden. Ich muss mich auf den übergesetzlichen Notstand berufen wenn ich es doch einsetze.
Hallo Sepp,

warum so negativ? Die Medikamente, die bei einer Anaphylaxie notwendig sind, stehen uns gemäß AMVV zur Verfügung. Das ist doch zunächst mal eine gute Sache, oder nicht?
Mit dieser Regelung wurde uns die Möglichkeit gegeben, eine potenziell lebensbedrohliche Situation zu beherrschen, die als Folge unserer Behandlung eintreten kann.

Worin siehst du da eine Krücke? Für das Behandlungsrisiko des Heilpraktikers, der mit einem potenziell allergieauslösenden Mittel wie Procain hantiert, ist dies doch wohl ausreichend. Was willst du in diesem Zusammenhang mit der Wespenallergie? Ist es deiner Ansicht nach eine realistische Handlungssituation, dass ein von einer Wespe gestochener Patient mit bekannter Allergie stracks die nächste Heilpraxis aufsucht? Wenn das deine Argumentation ist, dann würde ich sagen, dass jedes Café mit Sitzplätzen im Freien ebenfalls über einen Epinephrinstick verfügen sollte, denn dort dürfte der Bedarf mit Sicherheit größer sein.

Und der rechtfertigende Notstand (nicht "übergesetzlich", das ist er nicht, da im StGB geregelt) erlaubt es in dem von dir angeführten Fall so oder so, entsprechend tätig zu werden. Schließlich handelt es sich um eine gegenwärtige, nicht anders anwendbare Gefahr für Leben und Gesundheit, für die ein angemessenes Mittel zur Verfügung steht. Also warum das Geschimpfe? Das ist für mich schon eher "typisch deutsch".

Davon abgesehen möchte ich daran erinnern, dass die wenigsten Heilpraktiker wirklich so versiert in der Behandlung von Notfallsituationen sind, dass von ihnen Maßnahmen erwartet werden können, die über die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe hinausgehen. Da muss man dann auch mal die Kirche im Dorf lassen. Aber das ist ja auch nicht ihr Job.
 
Ich bin in meiner mündlichen Prüfung auf Anaphylaxie aufgrund von Baunscheidtieren geprüft worden und habe die Notfallmittel in meiner Antwort integriert (mit den Zusatz, dass sie uns für o.g. Therapie zur Verfügung gestellt werden) und habe bestanden...
Im Zweifelsfall also beim GA nachfragen, ob die Mittel auch für andere Therapien mit Gefahr des anaphyl. Schocks vom GA freigegeben werden...
Das Gesundheitsamt kann da gar nichts freigeben, die Liste der rezeptpflichtigen Arzneimittel inklusive Ausnahmen davon ist in der AMVV geregelt. Die darüber hinaus gehende Anwendung von Arzneimitteln ergibt sich aus § 34 StGB.
Wenn man deine Antwort in der Prüfung so hat gelten lassen, dann heißt das, dass man entweder pragmatisch genug war, einen rechtfertigenden Notstand zu erkennen, oder zwischen Neuraitherapie und Baunscheidtieren keinen Unterschied ausgemacht hat.
 
Ich hatte früher in meiner Praxis auch Neuraltherapie, und zwar mit Procain.
Wir hatten keine diesbezüglichen Notfall-Präparate, sondern mußten im Notfall 112 anrufen.
Der Anaphylaktische Schock war für mich und für viele meiner Kollegen ein großes Problem!
Dies war auch den Ärzten bekannt!
Eine Woche nach meiner Praxiseröffnung besuchte ich, die mir gegenüberliegende Apotheke
und eine Arztpraxis für Allgemeinmedizin, um mich, wie das früher üblich war (vielleicht heute auch noch)
als Heilpraktiker "von nebenan" vorzustellen.
Bei meiner Vorstellung in der Praxis für Allgemeinmedizin sagte der Arzt zu mir: " Also, eines will ich Ihnen sagen, wenn Sie glauben, daß ich im Notfall bei Ihnen Feuerwehr spiele, dann haben Sie sich geirrt!"
Das waren noch Zeiten!:kopfkratz:
 
Wenn man deine Antwort in der Prüfung so hat gelten lassen
Das "Problem" für mich in der Prüfung war ja, dass ich entscheiden musste, ob ich es nenne (und die AÄ hat aus einem der von Dir genannten Gründen es durchgehen lassen) oder ob ich es nicht nenne, weil eben nur für Neuraltherapie freigegeben...
Das ist wieder ein Gesetz in D, welches erst durch Gerichtsurteile erweitert oder beschränkt wird...

Genaugenommen und strengbetrachtet sind wir dann bei dem was Sepp schreibt:
Wir haben keine Notfall Medikamente.
und nicht hier:
Mit dieser Regelung wurde uns die Möglichkeit gegeben, eine potenziell lebensbedrohliche Situation zu beherrschen, die als Folge unserer Behandlung eintreten kann.
Ausgenommen wir machen Neuraltherapie mit Lidocain und/oder Procain
Und der rechtfertigende Notstand (nicht "übergesetzlich", das ist er nicht, da im StGB geregelt) erlaubt es in dem von dir angeführten Fall so oder so, entsprechend tätig zu werden.
Die Mittel beschaffen wir uns ja selber in der Apotheke. Also darf perse nur der die Mittel zur Hand haben, der auch besagte Therapie ausführt
Davon abgesehen möchte ich daran erinnern, dass die wenigsten Heilpraktiker wirklich so versiert in der Behandlung von Notfallsituationen sind, dass von ihnen Maßnahmen erwartet werden können, die über die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe hinausgehen. Da muss man dann auch mal die Kirche im Dorf lassen. Aber das ist ja auch nicht ihr Job.
(y)
Das sehe ich auch so. Als nicht invasiv-arbeitende HP habe ich da auch leichteres Reden...
Allerdings sehe ich das Problem schon bei dem Kollegen, die mit invasiven Techniken arbeiten.
Wir hatten keine diesbezüglichen Notfall-Präparate, sondern mußten im Notfall 112 anrufen.
Der sollte bitte schön IMMER (auch heute mit den Mitteln) gerufen werden.

Ich fände es konsequenter und verantwortungsbewusster, wenn an die Ausgabe der Mittel auch das Anwendungs-Know-how gebunden wäre (also nicht auf eigenes Rezept in der Apotheke erhalten, sondern nur auf Nachweis nach entsprechender Schulung mit regelmäßiger Auffrischung der Schulung - und dafür für alle Therapien, bei denen invasiv gearbeitet wird und Mittel injiziert werden. Worauf jmd. reagiert ist nicht vorherzusagen)
 
Das "Problem" für mich in der Prüfung war ja, dass ich entscheiden musste, ob ich es nenne (und die AÄ hat aus einem der von Dir genannten Gründen es durchgehen lassen) oder ob ich es nicht nenne, weil eben nur für Neuraltherapie freigegeben...
Das ist wieder ein Gesetz in D, welches erst durch Gerichtsurteile erweitert oder beschränkt wird...
Eigentlich nicht - der Rechtsbegriff des rechtfertigenden Notstandes ist meiner Ansicht nach sehr deutlich und nachvollziehbar im Gesetz geregelt. Und glaub mir, ich weiß, wovon ich rede. Als Rettungsassistent war dies jahrzenhntelang mein Tagesgeschäft, denn jede Infusion, die in Abwesenheit des Notarztes gelegt wird, jede Glukosegabe beim bewusstlosen Diabetiker fällt in den Bereich der Heilkunde und somit unter § 34 StGB. Wie anmaßend ist es dann, wenn wir für den Heilpraktiker, der in aller Regel nur rudimentäre Kenntnisse der Notfallmediziner mitbringt, ganz zu schweigen von ausreichender Übung und Handlungssicherheit, hier weitaus umfassendere Rechte einfordern?
Die Mittel beschaffen wir uns ja selber in der Apotheke. Also darf perse nur der die Mittel zur Hand haben, der auch besagte Therapie ausführt
Nein, das stimmt nicht. Die AMVV sagt lediglich, dass sie für die Anwendung beim anaphylaktischen Schock im Rahmen der Neuraltherapie von der Verschreibungspflicht ausgenommen sind. Somit darf sie sich jeder beschaffen, der grundsätzlich zur eigenständigen Ausübung der Neuraltherapie berechtigt ist. Der Besitz eines verschreibungspflichtigen Mittels (solange es nicht unter das BtMG fällt) ist ja nicht strafbar, genauso wie auch der Besitz von Nitrospray völlig legal wäre. Ob und wann es im Notfall dann eingesetzt wird, ist Ermessensentscheidung im Rahmen des § 34 StGB.

Das sehe ich auch so. Als nicht invasiv-arbeitende HP habe ich da auch leichteres Reden...
Allerdings sehe ich das Problem schon bei dem Kollegen, die mit invasiven Techniken arbeiten.
Da beißt sich die Katz in den Schwanz... Einerseits wollen wir eine umfassende Freigabe, andererseits kann aber nur der invasiv arbeitende Heilpraktiker einem Patienten mit Wespenstich- oder NahrungsmittelLlergie gegenüberstehen...

Ich fände es konsequenter und verantwortungsbewusster, wenn an die Ausgabe der Mittel auch das Anwendungs-Know-how gebunden wäre (also nicht auf eigenes Rezept in der Apotheke erhalten, sondern nur auf Nachweis nach entsprechender Schulung mit regelmäßiger Auffrischung der Schulung - und dafür für alle Therapien, bei denen invasiv gearbeitet wird und Mittel injiziert werden. Worauf jmd. reagiert ist nicht vorherzusagen)
Diesen Nachweis hast du bereits erbracht, indem du die HP-Prüfung erfolgreich absolviert hast. Eine weitere Nachprüfung ist im HeilPrG nicht vorgesehen - und wäre nach aktuellen berufsrechtlichen Prinzipien wohl auch schwer durchsetzbar.
Dass man sich bei den in Frage kommenden Maßnahmen in eigener Verantwortung fortbildet, ist dagegen ein Gebot der Sorgfalt und Fürsorge für den Patienten und geht u. a. aus § 630a ff. BGB hervor.

Schöne Grüße von der Klugscheißerfront
 
Schöne Grüße von der Klugscheißerfront
:LOL: mich stört's nicht und empfinde es auch nicht als Klugscheißerei ;)
Wie anmaßend ist es dann, wenn wir für den Heilpraktiker, der in aller Regel nur rudimentäre Kenntnisse der Notfallmediziner mitbringt, ganz zu schweigen von ausreichender Übung und Handlungssicherheit, hier weitaus umfassendere Rechte einfordern?
Habe ich umfassendere Rechte eingefordert :kopfkratz: wenn dann unbemerkt

Die AMVV sagt lediglich, dass sie für die Anwendung beim anaphylaktischen Schock im Rahmen der Neuraltherapie von der Verschreibungspflicht ausgenommen sind.
Ich habe jetzt nicht die Gesetze frisch nachgelesen... ist es nicht auf die Neuraltherapie beschränkt :kopfkratz:

andererseits kann aber nur der invasiv arbeitende Heilpraktiker einem Patienten mit Wespenstich- oder NahrungsmittelLlergie gegenüberstehen...
hier würde ich Dich gerne selber zitieren (ohne Klugscheißerei übrigens)...
Ist es deiner Ansicht nach eine realistische Handlungssituation, dass ein von einer Wespe gestochener Patient mit bekannter Allergie stracks die nächste Heilpraxis aufsucht? Wenn das deine Argumentation ist, dann würde ich sagen, dass jedes Café mit Sitzplätzen im Freien ebenfalls über einen Epinephrinstick verfügen sollte, denn dort dürfte der Bedarf mit Sicherheit größer sein.
Eine weitere Nachprüfung ist im HeilPrG nicht vorgesehen
wollte ich auch nicht :cool: das bezog sich auf die freigegebenen Medis
Als Rettungsassistent war dies jahrzenhntelang mein Tagesgeschäft
und ich glaube, dass hier jeder Rettungsassistent mit Berufserfahrung mehr Wissen hat für den Notfall als jeder Standardtherapeut (Arzt oder HP oder oder... OHNE Notfallerfahrung)

Um auf das Ausgangspost zurückzukommen:
Was wird von mir als HP im Notfall mehr erwartet, als von einem Ersthelfer?
Gesetzliches habe ich dazu nicht gefunden.
Hier im Forum gab es mal einen passenden Post dazu. Da ist ein wenig aus der Praxis berichtet also: Notruf absetzen, Patient beruhigen und stabil lagern, Weg freischaffen - damit die Profis rankönnen.
 
Da habe ich ja ne Diskussion angestoßen.

@HPSepp:
Danke. Mir war nicht bewusst, dass Epinephrin etc. nur im Rahmen der Neuraltherapie für uns HPs "zugelassen" sind.
Wenn ich diese Medikamente dann nicht habe bei meiner Blutegelbehandlung, kann man mir daraus ja auch keinen Strick drehen.

Das normale Notfallprocedere ist klar, dafür werde ich regelmäßig Seminare besuchen. Mir ging es auch um die Medikamente und
die Rechtsfolgen, wenn ich diese nicht vorhalte.

:)

Viele Grüße.
 
Moin Tina,
Habe ich umfassendere Rechte eingefordert :kopfkratz: wenn dann unbemerkt
Das war mehr global auf diese Diskussion bezogen.
Ich habe jetzt nicht die Gesetze frisch nachgelesen... ist es nicht auf die Neuraltherapie beschränkt :kopfkratz:.
Eben schon... zur Anwendung beim anaphylaktischen Schock im Rahmen der Neuraltherapie. Und da jeder HP berechtigt ist, die NT im Rahmen der Heilkunde auszuüben, darf sie auch jeder vorhalten.
hier würde ich Dich gerne selber zitieren (ohne Klugscheißerei übrigens)...
Das ist jetzt aus dem Kontext geraten: Der Wespenstich beim Allergiker, den ich nach wie vor nicht für eine realistische Handlungssituation des HP halte, wurde von Sepp angeführt. Ich wollte in etwas provokanter Weise darauf hinweisen, dass wenn wir schon an den Wespenstich denken, dieser auch bei nichtinvasiven Therapien vorkommen kann. Vergiss das einfach wieder.
und ich glaube, dass hier jeder Rettungsassistent mit Berufserfahrung mehr Wissen hat für den Notfall als jeder Standardtherapeut (Arzt oder HP oder oder... OHNE Notfallerfahrung)

Um auf das Ausgangspost zurückzukommen:

Hier im Forum gab es mal einen passenden Post dazu. Da ist ein wenig aus der Praxis berichtet also: Notruf absetzen, Patient beruhigen und stabil lagern, Weg freischaffen - damit die Profis rankönnen.
Da muss ich jetzt aber zum Teil widersprechen. Grundsätzlich hast du zwar recht, und die Durchführung der allgemeinen Basismaßnahmen hat immer Vorrang. Bei den meisten Notfallsituationen dürfte das auch ausreichend sein. Aber: Von einem Heilpraktiker erwarte ich im Rahmen der allgemeinen beruflichen Sorgfalt, dass er sich auf mögliche Notfallsituationen in seiner Praxis vorbereitet. Das betrifft denkbare Therapiezwischenfälle (wie etwa bei der allergischen Reaktion auf Procain) ebenso wie Dekompensationen, die sich aus der Grunderkrankung des Patientenklientels ergeben können (wie akute Herzbeschwerden oder Hypoglykämie).
 
Da habe ich ja ne Diskussion angestoßen.

@HPSepp:
Danke. Mir war nicht bewusst, dass Epinephrin etc. nur im Rahmen der Neuraltherapie für uns HPs "zugelassen" sind.
Wenn ich diese Medikamente dann nicht habe bei meiner Blutegelbehandlung, kann man mir daraus ja auch keinen Strick drehen.

Das normale Notfallprocedere ist klar, dafür werde ich regelmäßig Seminare besuchen. Mir ging es auch um die Medikamente und
die Rechtsfolgen, wenn ich diese nicht vorhalte.

:)

Viele Grüße.
Hallo Mike,

abseits von der Frage, ob du rechtlich belangt werden kannst, halte ich es für die weitaus wichtigere Frage, was für deine Patienten relevant und gut sein könnte. :)

Es ist auch nicht vorgeschrieben, einen Defibrillator in der Praxis vorzuhalten, aber wenn du Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu deinem Stamm zählst und in 20 Jahren nur einer davon in der Praxis ein Kammerflimmern erleidet, dann hat sich die Anschaffung gelohnt.

Also sprich: Wenn die Wahrscheinlichkeit, dass durch deine Therapie ein anaphylaktischer Schock entsteht, gegeben ist, dann ist es sinnvoll, entsprechende Medikamente für den Notfall vorzuhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Helmut,

das sehe ich auch so, deswegen fragte ich ja danach.

Wenn ich allerdings lese dass die o.g. Medis ausdrücklich nur für Neuraltherapeuten zugelassen sind, dann stelle ich mir die Frage
was passiert, wenn ich die Medis bei einem anderen Notfall anwende. Wenn ich den Patienten dadurch rette, super. Dann wird wohl
niemand etwas sagen. Wird der Patient allerdings nicht gerettet, aus welchen Gründen auch immer, wird man zuerst die Schuld bei mir suchen.
Und dann käme ein "illegaler" Einsatz der genannten Medis gerade recht. Im Zweifel war dann er Einsatz der Medikamente schuld, dass der
Patient gestorben ist.

Kann sein dass ich es zu eng sehe, aber bei der Hetze die gegen uns Heilpraktiker teilweise abgeht muss man sich solche Fragen leider stellen.

Grüße.
 
Hier im Forum gab es mal einen passenden Post dazu. Da ist ein wenig aus der Praxis berichtet also: Notruf absetzen, Patient beruhigen und stabil lagern, Weg freischaffen - damit die Profis rankönnen.

Das dürften im Zweifel auch die meisten Ärzte so machen, außer sie sind regelmäßig als Notarzt tätig. Jede Intervention unsererseits kann die Optionen des Notfallteams einschränken - und sei es nur, dass sämtliche halbwegs verwendbaren Venen bereits durch Punktionsversuche zerstochen sind...

Ich habe in der Praxis einen kompletten Notfallrucksack inkl. Defi, Sauerstoff und Larynxtuben. Außerdem die uns erlaubten Medis inkl. Autoinjektor und Dexmethason. Ich habe sie - zum Glück - noch nie gebraucht. Sollte es aber zu einem Notfall kommen - insbesondere, wenn ich den ausgelöst hätte - dann würde ich sie einsetzen. Bei einem anderen Notfall (der Insektenstich) würde ich sie dann einsetzen, wenn ich mir sicher bin, dass sie indiziert sind - und es zeitkritisch ist. Ich habe meine Praxis "auf dem Land", d.h. der Rettungsdienst braucht 20 Min. bis ein Wagen vor Ort ist. Es gibt aber wenig Notfälle, bei denen die wenigen Mittel, die wir einsetzen dürfen, wirklich NOTwendig sind bzw. indiziert. Ansonsten eben Zugang legen, wenn das möglich ist, ohne den Kollegen die Arbeit damit zu erschweren (von wegen der zerstochenen Venen).

Einen Haken hat die Sache natürlich auch: Sowohl Epinephrin (Autoinjektor), als auch Dexmethason halten nicht lange. Auch der Defi benötigt alle 1-2 Jahre ein neues Batteriepack. Das sind dann zusammen schon mal 300 EUR für den Mülleimer.
 
Wenn ich allerdings lese dass die o.g. Medis ausdrücklich nur für Neuraltherapeuten zugelassen sind, dann stelle ich mir die Frage
was passiert, wenn ich die Medis bei einem anderen Notfall anwende. Wenn ich den Patienten dadurch rette, super. Dann wird wohl
niemand etwas sagen. Wird der Patient allerdings nicht gerettet, aus welchen Gründen auch immer, wird man zuerst die Schuld bei mir suchen.
Und dann käme ein "illegaler" Einsatz der genannten Medis gerade recht. Im Zweifel war dann er Einsatz der Medikamente schuld, dass der
Patient gestorben ist.

Wenn ein Patient in Deiner Praxis stirbt oder auch nur zu Schaden kommt, wird immer die Frage gestellt werden, ob dies aufgrund eines Fehlers von Dir geschah, der vermeidbar war oder ob es sozusagen "Schicksal" war (was heute immer weniger so gesehen wird, weil der "Zeitgeist" Schicksal nun mal nicht mag). Wenn Du natürlich einem Patienten mit akutem Bluthochdruck "versuchsweise" Epinephrin reinhaust, weil Du denkst, schaden kann es nicht, dann wäre das fahrlässige Tötung, falls er die Therapie nicht überlebt. Es ist wie mit allem: Du musst wissen, was Du tust. D.h. Du musst die Indikationen kennen, für die die Mittel zugelassen sind, sowie deren Kontraindikationen und möglichen Nebeneffekten.

Anders gesagt: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob das Notfallmedikament X bei diesem Patienten wirklich indiziert ist, dann setze es lieber nicht ein. Wenn Du es einsetzst, dann übernimmst Du auch die Verantwortung dafür.
 
Es ist auch nicht vorgeschrieben, einen Defibrillator in der Praxis vorzuhalten, aber wenn du Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu deinem Stamm zählst und in 20 Jahren nur einer davon in der Praxis ein Kammerflimmern erleidet, dann hat sich die Anschaffung gelohnt.
Bei Deinen Aussagen fehlt nur ein wichtiger Zusatz. Egal was Du in der Praxis hast und anwendest musst Du beherrschen. Du könntest auch ein 12 Kanal EKG bei oben genanntem Patientenstamm besitzen, erkennst Du dann aber nicht, daß er gerade ein Problem hat und es passiert was was bei rechtzeitiger Behandlung vermeidbar gewesen wäre dann wirst Du belangt.
Und damit ist für mich das ganze auch bei Notfallmedikamenten eindeutig: Das Gesetz sagt "im Rahmen der Neuraltherapie mit Procain und Lidocain" und nicht "im Rahmen von Blutegelbeahndlungen etc."
Und wenn Du es zur Verfügung hast solltest Du für die Anwendung ausgebildet sein, nicht mehr und nicht weniger.
Dein Einwand bezüglich Rettungsdienst war ja genau aus diesem Grund so problematisch weil selbst da der Gesetzgeber keine Rechtssicherheit geschaffen hat und es keiner beanstandet hatte. Es war (ich glaube mitlerweile ist es anders geregelt worden) eine Grauzone.

Also sprich: Wenn die Wahrscheinlichkeit, dass durch deine Therapie ein anaphylaktischer Schock entsteht, gegeben ist, dann ist es sinnvoll, entsprechende Medikamente für den Notfall vorzuhalten.
ich bin da gerade ein Dipferlscheißer und man mag das als negativ auslegen aber dieser Rat ist nicht richtig.
Selbst der Umgang mit dem Autoinjektor will gelernt werden. Ab wann darf er eingesetzt werden, auch bei Kindern, Jugendlichen, sind die Medikamente an Kilogramm Körpergewicht gebunden etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin da gerade ein Dipferlscheißer und man mag das als negativ auslegen aber dieser Rat ist nicht richtig.

Vorsicht. WENN durch die Therapie, die Du anwendest Risiken für den Patienten entstehen, dann solltest Du auch in der Lage sein, diese im Ernstfall zu beherrschen. Ansonsten steht wiederum der Vorwurf der groben(?) Fahrlässigkeit im Raum. Nicht nur bei Procain kann es zu einer Anaphylaxie kommen, sondern im Grund bei jeder invasiven Therapie mit Wirkstoffen (dazu gehören auch Blutegel).

Du musst eben dafür sorgen, dass Du die Notfallmittel richtig anwenden kannst.
 
Vorsicht. WENN durch die Therapie, die Du anwendest Risiken für den Patienten entstehen, dann solltest Du auch in der Lage sein, diese im Ernstfall zu beherrschen. Ansonsten steht wiederum der Vorwurf der groben(?) Fahrlässigkeit im Raum. Nicht nur bei Procain kann es zu einer Anaphylaxie kommen, sondern im Grund bei jeder invasiven Therapie mit Wirkstoffen (dazu gehören auch Blutegel).
Da gehen eben die Meinungen auseinander was konkret dieses Gesetz anbelangt und die Anwendung der Medikamente. Ich habe diese Fragen auch gestellt und ich gebe das jetzt wieder was mir bei meinem Notfallkurs und der Ausbildung in der Medikamentenkompetenz dieser Medikamente beigebracht wurde. Bis zu dem Zeitpunkt der Einführung dieses Gesetzes bist Du als Heilpraktiker überhaupt nicht an diese rangekommen und meiner Meinung nach war das auch gut so.

Um diese 3 Medikamente zu bekommen musst Du bei der Apotheke Deinen Personalausweis, den Nachweis der HP Urkunde und mitteilen, daß Du diese Notfallmedikamente im Rahmen der Neuraltherapie benötigst angeben, dann händigt der Apotheker Dir das aus.

Wo fängst Du dann an und wo hörst dann auf? Früher war Glucose "nur" apothekenpflichtig, seit einigen Jahren ist es veschreibungspflichtig und damit für uns nicht mehr zugänglich. Ich hatte Glucose zur Anfangszeit auch in meinem Notfallrucksack, ist jetzt weg und fertig. Ob und was sinnvoll ist ist wieder eine ganz andere Geschichte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bis zu dem Zeitpunkt der Einführung dieses Gesetzes bist Du als Heilpraktiker überhaupt nicht an diese rangekommen und meiner Meinung nach war das auch gut so.

Trotzdem wurde bei einem Zwischenfall die Frage gestellt, ob Du nicht allein dadurch fahrlässig handelst, weil Du eine Therapie durchgeführt hast, deren Nebeneffekte Du gar nicht beherrschen konntest. Da hat sich in den letzten Jahren die öffentliche Wahrnehmung verändert. Wenn früher jemand bei einer Therapie schaden nahm, dann war das eben Pech. Heute wird gefragt, ob der Therapeut auch alles getan hat, um den Schaden zu verhindern. Und dazu gehört auch, der Einsatz von entsprechenden Medikamenten. DESHALB haben wir ja diese Regelung überhaupt. Sonst hätte man uns nämlich die Lokalanästhetika völlig entzogen.
 
Zurück
Oben