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Nummernkreise

Stefanie81

Aktives Mitglied
Heilpraktiker
Ort
Landkreis Erding
Status
HP
Hallo Zusammen,

ich teste im Augenblick noch und die Nummernkreise verwirren mich.

Wenn ich 2 Nummernkreise anlege und ich behandle den Patienten und verkaufe ihm noch ein Nahrungsergänzungsmittel, dann kann das nicht auf eine Rechnung. Ist das so korrekt?

Nun habe ich mir in Lemniscus zwar zwei Nummernkreise mal zur Probe angelegt, aber ich kann bei der Rechnungstellung gar nicht auswählen. Oder ist das nachher nur beim verbuchen wichtig?

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe,
liebe Grüße
Stefanie
 
Ah super vielen Dank, liebe Anja.
Nur noch zum Verständnis, ob ich es richtig verstanden habe. Ich kann wenn der Patient als Beispiel von 10 bis 11 Uhr einen Termin hat und behandelt wird und Leistungen erhält, dann aber vielleicht noch ein Nahrungsergänzungsmittel kauft dieses nicht auf einen Termin abrechnen, sondern muss ihm zusätzlich noch einen 10 Minuten Termin geben und hier dann das NEM eintragen und als gesonderte Rechnung/Quittung im anderen Nummernkreis abrechnen. Ist das so korrekt?

Liebe Grüße
Stefanie
 
Hallo Stefanie,

genau. Wir brauchen für jede Rechnung mindestens einen Termin. (Mindestens... weil man kann ja auch Sammelrechnungen für z.B. "alle Termine im Januar" oder so machen).

Viele Grüße,
Anja
 
Wenn man aber Sammelrechnungen machen will, geht das nicht wenn der Patient jeden Termin bereits gezahlt hat, richtig?
 
Mehrere Termine auf einer Rechnung kannst Du nur verarbeiten, wenn noch keine Rechnung geschrieben wurde für die einzelnen Termine.
Um einen Zahlungseingang zu verbuchen brauchst Du aber eine Rechnung.
d.h. natürlich... wenn schon gezahlt wurde, dann kann der Termin nicht mehr auf eine weitere (Sammel-)rechnung gesetzt werden.
 
Gibt es einen Trick oder besser eine Funktion, um vorab Leistungen in Rechnung zu stellen, bevor der Patient bereits da war? Habe schon in den Einstellungen geschaut, ob es eine Möglichkeit gibt hier etwas einzustellen, habe aber nichts gefunden.

Liebe Grüße
Johannes
 
Hallo Johannes,

die GOBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung...) schreibt vor, daß nur Leistungen abgerechnet werden dürfen, die in der Vergangenheit liegen.
Da wir GOBD-zertifiziert sind, müssen wir das natürlich einhalten. D.h. es gibt keine Möglichkeit.

Die einzige Ausnahme ist "heute". Das bedeutet, Du kannst morgens die Rechnungen/Quittungen für den laufenden Tag erstellen.
Aber eben nicht heute für morgen.

Viele Grüße,
Anja
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Anja ich hatte mir noch einen 3. Nummernkreis dazugebucht. Ich vertreibe Nahrungsergänzungsmittel, die ich aber nicht direkt aus der Praxis verkaufe, sondern an die Kunden senden lasse. Ist es möglich diese Artikel auch in Lemniscus einzupflegen- da sie immer verschiedene MWst Sätze haben. mal 7 % mal 19 % . ich kann aber nur Netto eingeben und nicht Brutto . Danke
 
Hallo Susanne,

also eigentlich gibst Du den Steuersatz direkt bei der Eingabe des Produktes ein. Unterhalb des Nettopreises, danach errechnet Lemniscus automatisch den Brutto. Den Nettobetrag müsstest Du ja zur Hand haben. Schlimmstenfalls musst Du halt gleichzeitig mit dem Taschenrechner das Netto kurz ausrechnen.
Die Eingabe des BRUTTO ist von Lemniscus nicht vorgesehen.


Das bedeutet für Dich: Du legst das Produkt an.
Nettopreis. Dann kalkulierst Du denn Aufschlag im Steuersatz zB 7% . Es wird nun automatisch der Preis inkl. MwST angezeigt.

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Zuletzt bearbeitet:
Nur geht es gerade um Verkauf von NEMs...
Die "Formel" bezieht sich auf Netto - brutto Rechnung...
 
Nur geht es gerade um Verkauf von NEMs...
Die "Formel" bezieht sich auf Netto - brutto Rechnung...
Ja, das ist mir klar. Aber bei den Leistungen und Arzneimitteln kann ich das genauso eingeben.

In das Feld Netto gibt man z.B. 10B19 ein, dann erhält man den Nettobetrag, wenn man dafür 10 EUR brutto verlangen möchte.
 
Ich glaube, ich sollte mich erst mal ausschlafen.
Danke, die Formel hatte ich gerade nicht mehr auf dem Schirm.
 
Du kannst mit lemniscus Geld im Voraus aufzeichnen - als manuelle Buchung oder noch schöner als Vorauszahlung. Eine Vorauszahlung kannst du dann auch nachträglich einer Rechnung zuordnen. Als Nachweis für den Zahlungseingang kannst du ein Transaktionsbeleg ausdrucken. Du kannst sogar ein Briefpapier für Transaktionsbelege hinterlegen.

Was wir nicht anbieten ist das Abrechnen von Terminen, die in der Zukunft liegen. Da wir Termine, die abgerechnet werden, festschreiben - müsste man die Rechnung stornieren, wenn ein Termin dann doch verschoben werden muss.

Bitte beachtet, dass das Abrechnen von Terminen in der Zukunft "problematisch" sein kann, da erst nach der Behandlung sichergestellt ist, dass es sich um Heilkunde handelt und somit auch Umsatzsteuerbefreit ist. Die ganze Ecke mit mit den Vorauszahlungen kann als "red flag" für Wellness verstanden werden. Niemand möchte bei sowas in Klärungsnot geraten.

Die GoBD macht die ganze Abrechnerei sperriger als es früher mal war: Dinge müssen jetzt festgeschrieben werden. Dazu gehört nicht nur die Rechnung sondern auch, wenn man es genau nimmt, die Terminplanung. Das ist auch der Grund, warum - genau genommen - Word, Excel und ein Google Kalender nichts in der Praxisverwaltung zu suchen haben.

Das ist natürlich die "digitale Sicht der Dinge" - in Papierform kennt man das schon von früher: Vordrucke, Listen, Terminkalender mit dokumentechte Tinte, Kalender aufheben, usw.

Zu der Eingangsfrage: ja, zwei getrennte Rechnungen - man will ja die Heilkunde von dem Verkauf von NEMs deutlichst trennen. Nicht nur die Rechnungsdokumente sondern auch die Zahlungseingänge. Ich empfehle auch verschiedene SumUp Konten/ Geräte. Diese Tätigkeiten sind als getrennte Unternehmen zu handhaben. :)
 
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