• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Nutzungsänderung zum Praxisraum

Hallo zusammen,

ich habe zu diesem Thema auch eine Frage.

Wie sieht es bei einer Doppelhaushälfte aus, die gerade noch im Bau ist?
Ich dachte daran einen der Kellerräume als Praxisraum zu nutzen. Dieser Raum ist 25 m² groß (Gesamtwohnfläche: 137 m²), die Deckenhöhe beträgt ca. 2,20 m und hat halt leider nur zwei kleine Kellerfenster. Es kommt natürlich auch darauf an, wie freundlich man die Räume gestaltet... ich dachte dabei an ausreichende natürliche Beleuchtungsmittel, so daß es halt den Kellercharakter weitestgehend vermindert.

Hat schon jemand Erfahrung sammeln können mit einem Praxisraum im Kellergeschoss?
Gibt es eine Vorschrift, daß der Raum nicht tief sein darf und eine ausreichende Fenstergröße haben muß?
Muß das Waschbecken im gleichen Raum sein oder kann es auch im Nebenraum sein (welcher dann aber ein Privatraum ist)?
Von der Lage her, würde das Haus in einem Neubaugebiet errichtet werden... Muß man da dann auch irgendwelche Genehmigungen von den Nachbarn einholen?

Wo kann man sich denn generell über solche und ähnliche Fragen, bezüglich Praxisgenehmigungen, Lagebestimmung, Einrichtungsbestimmung informieren?

Das wars mal vorerst von mir...
Wünsche noch einen schönen Sonntag...

Viele Grüße
Yolli
 
Übergangslösung?

Also, jetzt muß ich doch mal etwas Schlimmes fragen: ich bin gerade auch am Planen und Nachdenken wegen einer Praxis, aber jeder, dem ich von diesen ganzen Anforderungen berichte sagt mir: "Meld doch einfach die Praxis an, kommt doch eh keiner".
Ich trage mich mit dem Gedanken, in meiner Wohnung die Praxis zu eröffnen (ich lebe alleine und - leider - auch keine Katze). Es wären zwei Praxisräume, auch separat von außen zu erreichen. Ein Raum davon als Behandlungszimmer, in welches auch ein mobiles Waschbecken gestellt werden würde, vom Bodenbelag her und auch sonst hygienisch in Ordnung. Und eben nur 1 Bad, dieses ist aber komplett neu eingebaut sieht in keinster Weise "privat" aus. Jeder sagt mir nun, "mach bloß nicht die Pferde scheu" oder ähnliches, eröffne einfach die Praxis.
Ich weiß langsam gar nicht mehr, was ich machen soll. Es wäre ja zunächst sowieso nur eine Übergangslösung für ca. die nächsten 12 Monate. Könnt ihr mir da was raten (bzw. abraten?)

Viele Grüße,
Saskia

PS. Übrigens hatte ich schonmal in Stuttgart eine mobile Praxis angemeldet, da hatte ich vorher (weil ich zunächst an eine feste Praxis dachte )auch beim GA angerufen und wegen baulicher Vorschriften angefragt. Die verwiesen mich ans Bauamt, die wieder ans GA....also irgendwie dachte ich dann auch, wen interessiert's hier eigentlich?
 
Zurück
Oben